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5. Mose - Kapitel 15

1 VBer sieben jar / soltu ein Erlasiar halten / (2. Mose 23.10-11) 2 Also sols aber zugehen mit dem Erlasiar. Wenn einer seinem Nehesten etwas borget / der sols jm erlassen / vnd sols nicht einmanen von seinem Nehesten / oder von seinem Bruder / Denn es heisst das Erlasiar dem HERRN. 3 Von einem Frembden magstu es einmanen / Aber dem der dein Bruder ist / soltu es erlassen. Leuit. 25. 4 ES sol aller dinge kein BettlerHausarme. vnter euch sein / Denn der HERR wird dich segenen im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird zum Erbe ein zu nemen. 5 Allein das du der stim des HERRN deines Gottes gehorchest / vnd haltest alle diese Gebot / die ich dir heute gebiete / das du darnach thust. 6 Denn der HERR dein Gott wird dich segenen / wie er dir geredt hat / So wirstu vielen Völckern leihen / vnd du wirst von niemand borgen / Du wirst vber viel Völcker herrschen / vnd vber dich wird niemand herrschen. Deut. 28. (5. Mose 28.12) 7 WEnn deiner Brüder jrgend einer arm ist / in jrgend einer Stad in deinem Lande / das der HERR dein Gott dir geben wird / So soltu dein hertz nicht verherten / noch deine hand zuhalten / gegen deinem armen Bruder / (1. Johannes 3.17) 8 Sondern solt sie jm auffthun / vnd jm leihen nach dem er mangelt. (Lukas 6.34-35) 9 Hüt dich / das nicht in deinem hertzen ein Belial tück sey / das da spreche / Es nahet erzu das siebende jar / das Erlasiar / vnd sehest deinen armen Bruder vnfreundlich an / vnd gebest jm nicht / So wird er vber dich zu dem HERRN ruffen / so wirstus sünde haben. 10 Sondern du solt jm geben / vnd dein hertz nicht verdriessen lassen / das du jm gibst / Denn vmb solchs willen wird dich der HERR dein Gott segenen / in allen deinen wercken / vnd was du furnimbst. 11 Es werden alle zeit Armen sein im Lande / Darumb gebiete ich dir / vnd sage / Das du deine hand auffthust deinem Bruder / der bedrenget vnd arm ist / in deinem Lande. Leuit. 25.; Matt. 26. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15) 12 WEnn sich dein Bruder ein Ebreer oder Ebreerin verkeufft / So sol er dir sechs jar dienen / Jm siebenden jar soltu jn frey los geben. (2. Mose 21.2) 13 Vnd wenn du jn frey los gibest / soltu jn nicht leer von dir gehen lassen / 14 Sondern solt jm aufflegen von deinen Schafen / von deiner Tennen / von deiner Kelter / das du gebest von dem / das dir der HERR dein Gott gesegenet hat. 15 Vnd gedencke / das du auch Knecht warest in Egyptenland / vnd der HERR dein Gott dich erlöset hat / Darumb gebiete ich dir solchs heute. Exod. 21.; Leuit. 25.; Jere. 34. (5. Mose 5.15) 16 WJrd er aber zu dir sprechen / Jch wil nicht ausziehen von dir / denn ich hab dich vnd dein haus lieb (weil jm wol bey dir ist) 17 So nim eine Pfrime / vnd bore jm durch sein Ohr an der Thür / vnd las jn ewiglich deinen Knecht sein / Mit deiner Magd soltu auch also thun. 18 Vnd las dichs nicht schwer düncken / das du jn frey los gibst / Denn er hat dir / als ein zwifeltig Taglöner sechs jar gedienet / So wird der HERR dein Gott dich segenen / in allem was du thust 19 ALle Erstegeburt / die vnter deinen rindern vnd schafen geborn wird / das ein Menlin ist / soltu dem HERRN deinem Gott heiligen. Du solt nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen / vnd nicht bescheren die Erstling deiner schaf / (2. Mose 13.2) 20 Fur dem HERRN deinem Gott soltu sie essen jerlich / an der Stet / die der HERR erwelet / du vnd dein haus. (5. Mose 14.23) 21 Wens aber einen Feil hat / das hincket oder blind ist / oder sonst jrgend ein bösen feil / so soltu es nicht opffern dem HERRN deinem Gott. (3. Mose 22.20) 22 Sondern in deinem thor soltu es essen (du seist vnrein oder rein) wie ein Rehe vnd Hirss / (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein / das du seines Bluts nicht essest / sondern auff die erden giessest / wie wasser. Exod. 13.; Num. 3.; Deut. 17.; Leuit. 22. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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5. Mose - Kapitel 16

1 HAlt den mond Abib / das du Passah haltest dem HERRN deinem Gott / Denn im mond Abib hat dich der HERR dein Gott aus Egypten gefüret / bey der nacht. (2. Mose 12.1) 2 Vnd solt dem HERRN deinem Gott das Passah schlachten / schaf vnd rinder / an der Stete die der HERR erwelen wird / das sein Name daselbs wone. 3 Du solt kein Geseurts auff das Fest essen / Sieben tage soltu vngeseurt Brot des elends essen / Denn mit furcht bistu aus Egyptenland gezogen / Auff das du des tages deines auszugs aus Egyptenland gedenckest dein leben lang. 4 Es sol in sieben tagen kein geseurts gesehen werden / in all deinen Grentzen. Vnd sol auch nichts vom Fleisch / das des abends am ersten tage geschlachtet ist / vber nacht bleiben / bis an den morgen. Ex. 12.; Ex. 23.; Leuit. 23.; Nu. 9.; Nu. 28. 5 DV kanst nicht Passah schlachten in jrgend deiner Thor einem / die dir der HERR dein Gott gegeben hat. 6 Sondern an der Stet / die der HERR dein Gott erwelen wird / das sein Name daselbs wone / da soltu das Passah schlachten / des abends / wenn die Sonne ist vntergegangen / zu der zeit als du aus Egyptenland zogest. 7 Vnd solts kochen vnd essen an der Stet / die dir der HERR dein Gott erwelen wird / vnd darnach dich wenden des morgens / vnd heim gehen in deine Hütten. 8 Sechs tage soltu vngeseurts essen / vnd am siebenden tag ist die Versamlung des HERRN deines Gottes / Da soltu kein erbeit thun. 2. Par. 35. 9 SJeben Wochen soltu dir zelen / vnd anheben zu zelen / wenn man anfehet mit der sichel in der saat. 10 Vnd solt halten das Fest der Wochen dem HERRN deinem Gott / Das du ein freiwillige Gabe deiner hand gebest / nach dem dich der HERR dein Gott gesegenet hat. 11 Vnd solt frölich sein fur Gott deinem HERRN / du / vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / vnd der Leuit der in deinem Thor ist / der Frembdling / der Waise vnd die Widwen / die vnter dir sind / an der Stet die der HERR dein Gott erwelet hat / das sein Name da wone. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Vnd gedenck / das du Knecht in Egypten gewesen bist / das du haltest vnd thust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 DAs Fest der Laubhütten soltu halten sieben tage / wenn du hast eingesamlet von deiner Tennen vnd von deiner Kelter. 14 Vnd solt frölich sein auff dein Fest / du vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / der Leuit / der Frembdling / der Waise / vnd die Widwe / die in deinem Thor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben tage soltu dem HERRN deinem Gott das Fest halten / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Denn der HERR dein Gott wird dich segenen in alle deinem einkomen / vnd in allen wercken deiner hende / Darumb soltu frölich sein. 16 DRey mals des jars sol alles was Menlich ist vnter dir / fur dem HERRN deinem Gott erscheinen / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Auffs Fest der vngeseurten Brot / auffs Fest der Wochen / vnd auffs Fest der Laubhütten. Es sol aber nicht leer fur dem HERRN erscheinen / 17 Ein jglicher nach der Gabe seiner hand / nach dem segen / den dir der HERR dein Gott gegeben hat. Exo. 23.; Exo. 34.; Leuit. 23. 18 RJchter vnd Amptleute soltu dir setzen in allen deinen Thoren / die dir der HERR dein Gott geben wird / vnter deinen Stemmen / das sie das Volck richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du solt das Recht nicht beugen / vnd solt auch kein Person ansehen / noch Geschenck nemen / Denn die Geschenck machen die Weisen blind / vnd verkeren die sachen der gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist / dem soltu nachiagen / Auff das du leben vnd einnemen mügest das Land / das dir der HERR dein Gott geben wird. Exo. 23.; Leuit. 19. 21 DV solt keinen Hayn von Bewmen pflantzen bey den Altar des HERRN deines Gottes / den du dir machest. (5. Mose 7.5) 22 Du solt dir keine Seule auffrichten / welche der HERR dein Gott hasset. (3. Mose 26.1)