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5. Mose - Kapitel 12

1 DAS sind die Gebot vnd Rechte / die jr halten solt / das jr darnach thut im Lande / das der HERR deiner veter Gott dir gegeben hat einzunemen / so lange jr auff Erden lebt. 2 VErstöret alle Ort / da die Heiden (die jr einnemen werdet) jren Göttern gedienet haben / Es sey auff hohen Bergen / auff Hügeln oder vnter grünen Bewmen. (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 Vnd reisst vmb jre Altar / vnd zubrecht jre Seulen / vnd verbrennet mit fewr jre Hayne / vnd die Götzen jrer Götter thut ab / vnd vertilget jren namen aus dem selben Ort. Deut. 7. 4 JR solt dem HERRN ewrm Gott nicht also thun / 5 Sondern an dem Ort / den der HERR ewr Gott erwelen wird aus allen ewrn Stemmen / das er seinen Namen daselbs lesset wonen / solt jr forschen vnd dahin komen. 6 Vnd ewre Brand opffer / vnd ewr ander Opffer / vnd ewr Zehenden / vnd ewr hende Hebe / vnd ewr Gelübde / vnd ewr freywillige Opffer / vnd die Erstengeburt ewr rinder vnd schafe / dahin bringen. 7 Vnd solt daselbs fur dem HERRN ewrem Gott essen vnd frölich sein / vber allem das jr vnd ewr Haus bringet / darinnen dich der HERR dein Gott gesegnet hat. 3. Reg. 8.; 2. Par. 7. 8 JR solt der keins thun / das wir heute alhie thun / Ein jglicher was jn recht düncket. 9 Denn jr seid bisher noch nicht zu Ruge komen noch zu dem Erbteil / das dir der HERR dein Gott geben wird. 10 Jr werdet aber vber den Jordan gehen / vnd im Lande wonen / das euch der HERR ewr Gott wird zum Erbe austeilen / vnd wird euch ruge geben von allen ewern Feinden vmb euch her / vnd werdet sicher wonen. (1. Könige 5.5) 11 WEnn nu der HERR dein Gott einen Ort erwelet / das sein Name daselbs wone / Solt jr daselbs hin bringen / alles was ich euch gebiete / ewr Brandopffer / ewr ander Opffer / ewr Zehenden / ewr hende Hebe / vnd alle ewre freie Gelübde / die jr dem HERRN geloben werdet. 12 Vnd solt frölich sein fur dem HERRN ewrem Gott / jr vnd ewr Söne / vnd ewr Töchter / vnd ewr Knechte / vnd ewr Megde / Vnd die Leuiten / die in ewren Thoren sind / Denn sie haben kein teil noch erbe mit euch. Deut. 10. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 HVt dich / das du nicht deine Brandopffer opfferst an allen Orten die du sihest / 14 Sondern an dem Ort / den der HERR erwelet in jrgend einem deiner Stemme / da soltu dein Brandopffer opffern / vnd thun alles was ich dir gebiete. 15 Doch magstu schlachten vnd Fleisch essen in allen deinen Thoren / nach aller lust deiner Seelen / nach dem segen des HERRN deines Gottes / den er dir gegeben hat / Beide der Reine vnd der Vnreine mügens essen / wie ein Rehe oder Hirss. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 On das Blut soltu nicht essen / sondern auff die erde giessen wie wasser. Leuit. 3.; Leuit. 7.; Leuit. 19. (3. Mose 3.17) 17 DV magst aber nicht essen in deinen Thoren vom Zehenden deines getreids / deins mosts / deins öles / noch von der Erstengeburt deiner rinder / deiner schaf / oder von jrgend einem deiner Gelübden / die du gelobet hast / oder von deinem freywilligen Opffer / oder von deiner hand Hebe. 18 Sondern fur dem HERRN deinem Gott soltu solchs essen / an dem Ort / den der HERR dein Gott erwelet / Du vnd deine Söne / deine Töchter / deine Knechte / deine Megde / vnd der Leuit / der in deinem Thor ist / Vnd solt frölich sein fur dem HERRN deinem Gott vber allem das du bringest. (5. Mose 14.23) 19 Vnd hüt dich / das du den Leuiten nicht verlassest / so lang du auff Erden lebest. Deut. 16.; Deut. 14. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 WEnn aber der HERR dein Gott deine grentze weitern wird / wie er dir geredt hat / vnd sprichst / Jch wil Fleisch essen / weil deine Seele fleisch zu essen gelüstet / So iss fleisch nach aller lust deiner Seele. 21 Jst aber die Stet fern von dir / die der HERR dein Gott erwelet hat / das er seinen Namen daselbs wonen lasse / So schlachte von deinen rindern oder schafen / die der HERR gegeben hat / wie ich dir geboten hab / vnd iss es in deinen Thoren nach aller lust deiner Seelen / 22 Wie man Rehe oder Hirss isset / magstu es essen / beide der Reine vnd der Vnrein mügens zu gleich essen. (5. Mose 12.15) 23 Allein mercke / das du das Blut nicht essest / Denn das blut ist die Seele / Darumb soltu die seele nicht mit dem fleisch essen / (5. Mose 12.16) 24 sondern solts auff die erden giessen wie wasser. 25 Vnd solts darumb nicht essen / das dirs wolgehe / vnd deinen Kindern nach dir / das du gethan hast / was recht ist fur dem HERRN. 26 ABer wenn du etwas heiligen wilt von dem deinen / oder geloben / So soltu es auffladen vnd bringen an den Ort / den der HERR erwelet hat. 27 Vnd dein Brandopffer mit fleisch vnd blut thun auff dem Altar des HERRN deines Gottes. Das blut deines Opffers soltu giessen auff den Altar des HERRN deines Gottes / vnd das fleisch essen. (5. Mose 12.6) 28 Sihe zu vnd höre alle diese wort die ich dir gebiete / Auff das dirs wolgehe / vnd deinen Kindern nach dir ewiglich / Das du gethan hast / was recht vnd gefellig ist fur dem HERRN deinem Gott. 29 WEnn der HERR dein Gott fur dir her die Heiden ausrottet / das du hin komest sie einzunemen / vnd sie eingenomen hast / vnd in jrem Lande wonest / 30 So hüt dich / das du nicht in den Strick fallest jnen nach / nach dem sie vertilget sind fur dir / vnd nicht fragest nach jren Göttern / vnd sprechest / Wie diese Völcker haben jren Göttern gedienet / Also wil ich auch thun. (5. Mose 7.16) 31 Du solt nicht also an dem HERRN deinem Gott thun. Denn sie haben jren Göttern gethan alles was dem HERRN ein grewel ist / vnd das er hasset / Denn sie haben auch jre Söne vnd Töchter mit fewr verbrant jren Göttern. Deut. 18.; Josu. 23. 32 ALles was ich euch gebiete / das solt jr halten / das jr darnach thut / Jr solt nicht dazu thun / noch dauon thun.

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5. Mose - Kapitel 16

1 HAlt den mond Abib / das du Passah haltest dem HERRN deinem Gott / Denn im mond Abib hat dich der HERR dein Gott aus Egypten gefüret / bey der nacht. (2. Mose 12.1) 2 Vnd solt dem HERRN deinem Gott das Passah schlachten / schaf vnd rinder / an der Stete die der HERR erwelen wird / das sein Name daselbs wone. 3 Du solt kein Geseurts auff das Fest essen / Sieben tage soltu vngeseurt Brot des elends essen / Denn mit furcht bistu aus Egyptenland gezogen / Auff das du des tages deines auszugs aus Egyptenland gedenckest dein leben lang. 4 Es sol in sieben tagen kein geseurts gesehen werden / in all deinen Grentzen. Vnd sol auch nichts vom Fleisch / das des abends am ersten tage geschlachtet ist / vber nacht bleiben / bis an den morgen. Ex. 12.; Ex. 23.; Leuit. 23.; Nu. 9.; Nu. 28. 5 DV kanst nicht Passah schlachten in jrgend deiner Thor einem / die dir der HERR dein Gott gegeben hat. 6 Sondern an der Stet / die der HERR dein Gott erwelen wird / das sein Name daselbs wone / da soltu das Passah schlachten / des abends / wenn die Sonne ist vntergegangen / zu der zeit als du aus Egyptenland zogest. 7 Vnd solts kochen vnd essen an der Stet / die dir der HERR dein Gott erwelen wird / vnd darnach dich wenden des morgens / vnd heim gehen in deine Hütten. 8 Sechs tage soltu vngeseurts essen / vnd am siebenden tag ist die Versamlung des HERRN deines Gottes / Da soltu kein erbeit thun. 2. Par. 35. 9 SJeben Wochen soltu dir zelen / vnd anheben zu zelen / wenn man anfehet mit der sichel in der saat. 10 Vnd solt halten das Fest der Wochen dem HERRN deinem Gott / Das du ein freiwillige Gabe deiner hand gebest / nach dem dich der HERR dein Gott gesegenet hat. 11 Vnd solt frölich sein fur Gott deinem HERRN / du / vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / vnd der Leuit der in deinem Thor ist / der Frembdling / der Waise vnd die Widwen / die vnter dir sind / an der Stet die der HERR dein Gott erwelet hat / das sein Name da wone. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Vnd gedenck / das du Knecht in Egypten gewesen bist / das du haltest vnd thust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 DAs Fest der Laubhütten soltu halten sieben tage / wenn du hast eingesamlet von deiner Tennen vnd von deiner Kelter. 14 Vnd solt frölich sein auff dein Fest / du vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / der Leuit / der Frembdling / der Waise / vnd die Widwe / die in deinem Thor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben tage soltu dem HERRN deinem Gott das Fest halten / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Denn der HERR dein Gott wird dich segenen in alle deinem einkomen / vnd in allen wercken deiner hende / Darumb soltu frölich sein. 16 DRey mals des jars sol alles was Menlich ist vnter dir / fur dem HERRN deinem Gott erscheinen / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Auffs Fest der vngeseurten Brot / auffs Fest der Wochen / vnd auffs Fest der Laubhütten. Es sol aber nicht leer fur dem HERRN erscheinen / 17 Ein jglicher nach der Gabe seiner hand / nach dem segen / den dir der HERR dein Gott gegeben hat. Exo. 23.; Exo. 34.; Leuit. 23. 18 RJchter vnd Amptleute soltu dir setzen in allen deinen Thoren / die dir der HERR dein Gott geben wird / vnter deinen Stemmen / das sie das Volck richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du solt das Recht nicht beugen / vnd solt auch kein Person ansehen / noch Geschenck nemen / Denn die Geschenck machen die Weisen blind / vnd verkeren die sachen der gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist / dem soltu nachiagen / Auff das du leben vnd einnemen mügest das Land / das dir der HERR dein Gott geben wird. Exo. 23.; Leuit. 19. 21 DV solt keinen Hayn von Bewmen pflantzen bey den Altar des HERRN deines Gottes / den du dir machest. (5. Mose 7.5) 22 Du solt dir keine Seule auffrichten / welche der HERR dein Gott hasset. (3. Mose 26.1)