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4. Mose - Kapitel 6

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Sage den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn ein Man oder Weib ein sonderlich gelübd thut dem HERRN sich zu enthalten / (1. Samuel 1.11) 3 Der sol sich Weins vnd starcks Getrencks enthalten / weinessig oder starcks getrancks essig sol er auch nicht trincken / auch nichts das aus Weinbeeren gemacht wird / Er sol weder frissche noch dürre weinbeer essen / (Lukas 1.15) 4 so lange solch sein gelübd weret / Auch sol er nichts essen / das man vomAuff Ebreisch heisset dis Neser / vnd wer sie helt / heisst Nasir / Welchem nach / auch vnser HERR Jhesus Christus Nazarenus heisset / Vnd er der recht Nasir ist. Weinstock macht / weder weinkern noch hülsen. 5 SO lange die zeit solchs seines gelübds weret / sol kein Schermesser vber sein Heubt faren / bis das die zeit aus sey / die er dem HERRN gelobt hat / Denn er ist heilig / vnd sol das har auff seinem Heubt lassen frey wachsen. (Richter 13.5) 6 Die gantze zeit vber / die er dem HERRN gelobt hat / sol er zu keinem Todten gehen. 7 Er sol sich auch nicht verunreinigen an dem tod seines Vaters / seiner Mutter / seines Bruders oder seiner Schwester / Denn das gelübd seines Gottes ist auff seinem Heubt / (3. Mose 21.11) 8 vnd die gantze zeit vber seines gelübds / sol er dem HERRN heilig sein. 9 VNd wo jemand fur jm vnuersehens plötzlich stirbt / Da wird das Heubt seines gelübds verunreiniget / Darumb sol er sein Heubt bescheren am tage seiner reinigung / das ist am siebenden tage. (4. Mose 19.11) 10 Vnd am achten tage sol er zwo Dordeltauben bringen oder zwo Jungetauben zum Priester für die thür der Hütten des Stiffts. (3. Mose 5.7) 11 Vnd der Priester sol eine zum Sündopffer / vnd die ander zum Brandopffer machen / vnd jn versünen / das er sich an einem Todten versündiget hat / vnd also sein Heubt desselben tages heiligen 12 das er dem HERRN die zeit seines gelübds aushalte / Vnd sol ein jerig Lamb bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen tage sollen vmb sonst sein / Darumb das sein gelübd verunreiniget ist. Act. 18.; Act. 21. 13 DJS ist das gesetz des Verlobten / Wenn die zeit seines gelübds aus ist / So sol man jn bringen für die thür der Hütten des Stiffts. 14 Vnd er sol bringen sein Opffer dem HERRN / ein jerig lamb on wandel zum Brandopffer / vnd ein jerig schaf on wandel zum Sündopffer / vnd ein widder on wandel zum Danckopffer / 15 vnd einen korb mit vngesewrten Kuchen von semelmelh mit öle gemenget / vnd vngesewrte Fladen mit öle bestrichen / vnd jr Speisopffer vnd Tranckopffer. 16 VNd der Priester sols für den HERRN bringen / vnd sol sein Sündopffer vnd sein Brandopffer machen. 17 Vnd den widder sol er zum Danckopffer machen dem HERRN / sampt dem korbe mit dem vngesewrten Brot / Vnd sol auch sein Speisopffer vnd sein Tranckopffer machen. 18 Vnd sol dem Verlobten das heubt seines gelübds bescheren fur der thür der Hütten des Stiffts vnd sol das Heubthar seines gelübds nemen vnd auffs fewr werffen / das vnter dem Danckopffer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Vnd sol den gekochten bug nemen von dem widder / vnd einen vngesewrten Kuchen aus dem korbe / vnd einen vngesewrten Fladen / vnd sols dem Verlobten auff seine hende legen / nach dem er sein gelübd abgeschoren hat / 20 vnd sols fur dem HERRN Weben / Das ist heilig dem Priester / sampt zu der Webebrust vnd der Hebeschuldern / Darnach mag der Verlobter wein trincken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das gesetz des Verlobten / der sein Opffer dem HERRN gelobt / von wegen seines gelübds / ausser dem / was er sonst vermag / Wie er gelobet hat / sol er thun nach dem Gesetz seins gelübds. Act. 18.; Act. 21. 22 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 23 Sage Aaron vnd seinen Sönen / vnd sprich / Also solt jr sagen zu den kindern Jsrael / wenn jr sie segenet. Eccle. 36. (3. Mose 9.22-23) 24 DER HERR segene dich / vnd behüte dich. (Psalm 121.1) 25 Der HERR lasse sein Angesicht leuchten vber dir / Vnd sey dir gnedig. (Psalm 80.4) 26 Der HERR hebe sein Angesicht vber dich / Vnd gebe dir Friede. (Psalm 69.17-18) 27 Denn jr solt meinen Namen auff die kinder Jsrael legen / das ich sie segene.

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4. Mose - Kapitel 5

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Gebeut den kindern Jsrael / das sie aus dem Lager thun alle Aussetzigen / vnd alle die Eitterflüsse haben / vnd die an den Todten vnrein worden sind / (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 beide Man vnd Weib sollen sie hin aus thun fur das Lager / das sie nicht jre Lager verunreinigen / darinnen ich vnter jnen wone. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Vnd die kinder Jsrael theten also / vnd theten sie hin aus fur das Lager / wie der HERR zu Mose geredt hatte. Leui. 13. 5 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 6 Sage den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn ein Man oder Weib jrgend eine sünde wider einen Menschen thut / vnd sich an dem HERRN da mit versündiget / So hat die Seele eine schuld auff jr. (3. Mose 5.21) 7 Vnd sie sollen jre Sünde bekennen / die sie gethan haben / vnd sollen jre schuld versünen mit der Heubtsumma / vnd darüber das fünffte teil da zu thun / vnd dem geben / an dem sie sich verschuldiget haben. 8 Jst aber niemand da / dem mans bezalen solte / So sol mans dem HERRN geben fur dem Priester / vber den Widder der versünung / da mit er versünet wird. 9 Desgleichen sol alle Hebe / von allem das die kinder Jsrael heiligen vnd dem Priester opffern / sein sein / (4. Mose 18.8) 10 Vnd wer etwas heiliget sol auch sein sein / Vnd wer etwas dem Priester gibt / das sol auch sein sein. Leui. 5. 11 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 12 Sage den kindern Jsrael vnd sprich zu jnen / Wenn jrgend eins Mans weib sich verlieff / vnd sich an jm versündigt / 13 vnd jemand sie fleischlich beschlefft / vnd würde doch dem Man verborgen fur seinen augen / vnd würde verdeckt / das sie vnrein worden ist / vnd kan sie nicht vberzeugen / denn sie ist nicht drinne begriffen / 14 Vnd der Eiuergeist entzündet jn / das er vmb sein Weib eiuert / sie sey vnrein oder nicht vnrein. 15 So sol er sie zum Priester bringen / vnd ein Opffer vber sie bringen / den zehenden Epha gersten melhs / vnd sol kein Ole drauff giessen noch Weyrauch drauff thun / Denn es ist ein Eiueropffer vnd Rügeopffer / das missethat rüget. 16 DA sol sie der Priester erzu füren vnd für den HERRN stellen / 17 vnd des heiligen Wassers nemen in ein erden Gefess / vnd staub vom boden der Wonung ins wasser thun. (2. Mose 30.18) 18 Vnd sol das Weib fur den HERRN stellen / vnd jr Heubt entblössen / vnd das Rügeopffer / das ein Eiueropffer ist / auff jr hand legen. Vnd der Priester sol in seiner Hand bitter verflucht Wasser haben / 19 vnd sol das Weib beschweren / vnd zu jr sagen / Hat kein Man dich beschlaffen / vnd hast dich nicht von deinem Man verlauffen / das du dich verunreiniget hast / So sollen dir diese bitter verfluchte Wasser nicht schaden. 20 WO du aber dich von deinem Man verlauffen hast / das du vnrein bist vnd hat jemand dich beschlaffen / ausser deinem Man. 21 So sol der Priester das Weib beschweren mit solchem Fluche / vnd sol zu jr sagen / Der HERR setze dich zum Fluch vnd zum Schwur vnter deinem volck / das der HERR deine hüffte schwinden / vnd deinen bauch schwellen lasse. 22 So gehe nu das verfluchte Wasser in deinen Leib / das dein bauch schwelle vnd deine hüffte schwinde / Vnd das Weib sol sagen / Amen / Amen. 23 ALso sol der Priester diese Flüche auff einen Zedel schreiben vnd mit dem bittern Wasser abwasschen / 24 vnd sol dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trincken geben. Vnd wenn das verfluchte bitter wasser in sie gegangen ist / 25 sol der Priester von jrer hand das Eiueropffer nemen / vnd zum Speisopffer fur dem HERRN Weben / vnd auff dem Altar opffern / nemlich / 26 Sol er eine hand vol des Speisopffers nemen zu jrem Rügeopffer / vnd auff dem Altar anzünden / vnd darnach dem Weibe das wasser zu trincken geben. 27 Vnd wenn sie das wasser getruncken hat / Jst sie vnrein vnd hat sich an jrem Man versündigt / So wird das verfluchte Wasser in sie gehen / vnd jr bitter sein / das jr der bauch schwellen vnd die hüffte schwinden wird / vnd wird das Weib ein Fluch sein vnter jrem volck. 28 Jst aber ein solch Weib nicht verunreinigt / sondern rein / So wirds jr nicht schaden / das sie kan schwanger werden. 29 DJS ist das Eiuergesetz / wenn ein Weib sich von jrem Man verleufft vnd vnreine wird. 30 Oder wenn ein Man der Eiuergeist entzünd / das er vmb sein Weib eiuert / Das ersstelle fur den HERRN / vnd der Priester mit jr thu alles nach diesem Gesetze. 31 Vnd der man sol vnschüldig sein an der missethat / Aber das Weib sol jr missethat tragen.