1VND die öbersten Veter der geschlechte der kinder Gilead / des sons Machir / der Manasse son war / von dem geschlecht der kinder Joseph / tratten erzu vnd redten fur Mose / vnd fur den Fürsten / den öbersten Vetern der kinder Jsrael /2vnd sprachen. Lieber Herr der HERR hat geboten / das man das Land zum Erbteil geben solt durchs Los den kindern Jsrael / Vnd du mein Herr hast geboten durch den HERRN / das man das Erbteil Zelaphehad vnsers Bruders / seinen Töchtern geben sol.(4. Mose 26.55)(4. Mose 27.6-7)3Wenn sie jemand aus den stemmen Jsrael zu weiber nimpt / so wird vnsers Vaters erbteil weniger werden / Vnd so viel sie haben / wird zu dem Erbteil komen des Stams da hin sie komen / Also wird das Los vnsers erbteils geringert.4Wenn denn nu das Halliar der kinder Jsrael kömpt / so wird jr erbteil zu dem erbteil des Stams komen / da sie sind / Also wird vnsers Vaters erbteil geringert / so viel sie haben. Josu. 14.; Num. 27.; Josu. 17.(3. Mose 25.10-13)5MOse gebot den kindern Jsrael nach dem befelh des HERRN / vnd sprach / Der stam der kinder Joseph hat recht geredt.6Das ists / das der HERR gebeut den töchtern Zelaphehad / vnd spricht / Las sie freien / wie es jnen gefelt / Allein das sie freien vnter dem Geschlecht des stams jrs Vaters /7Auff das nicht die Erbteil der kinder Jsrael fallen von einem Stam zum andern / Denn ein jglicher vnter den kindern Jsrael sol anhangen an dem Erbe des stams seines vaters.8Vnd alle Töchter die erbteil besitzen vnter den stemmen der kinder Jsrael / sollen freien einen von dem geschlecht des Stams jrs vaters / Auff das ein jglicher vnter den kindern Jsrael seines Vaters erbe behalte /9vnd nicht ein erbteil von einem stam falle auff den andern / sondern ein jglicher hange an seinem erbe vnter den stemmen der kinder Jsrael.10WJe der HERR Mose geboten hatte / so theten die töchter Zelaphehad /11Mahela / Thirza / Hagla / Milca vnd Noa / vnd freieten den kindern jrer vettern /(4. Mose 26.33)12des geschlechts der kinder Manasse des sons Joseph / Also bleib jr erbteil an dem stam des geschlechts jres Vaters.13Das sind die Gebot vnd Rechte die der HERR gebot durch Mose den kindern Jsrael / auff dem gefilde der Moabiter / am Jordan gegen Jeriho. - Ende des Vierden Buchs Mose.
1VND der HERR redet mit Mose auff dem gefilde der Moabiter / am Jordan gegen Jeriho / vnd sprach.2Gebeut den kindern Jsrael / das sie den Leuiten stedte geben von jren Erbgütern / das sie wonen mügen /(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Dazu die vorstedte vmb die stedte her solt jr den Leuiten auch geben / Das sie in den Stedten wonen / vnd in den Vorstedten jr vieh / vnd gut vnd allerley thier haben. Josu. 21.4DJe weite aber der Vorstedte / die sie den Leuiten geben / sol tausent ellen ausser der Stadmauren vmb her haben.5So solt jr nu messenDas ist Geometrica proportione geredt / nemlich / Die Vorstad / sol rings vmb her an der Stad / tausent ellen weit sein / vnd eine jgliche seite der Stad / zwey tausent ellen lang. Das heisst auff Deudsch / die Vorstad sol halb so weit sein / als eine seite der stad lang ist / Sie sey vierecket / rund / dreyecket oder wie sie kan / So sol man sie messen vnd in vier seiten teilen / Vnd darnach sie gros oder klein ist / wird die Vorstad auch gros oder klein / vt sic. aussen an der Stad von der ecken gegen dem Morgen zwey tausent ellen / Vnd von der ecken gegen Mittag zwey tausent ellen / Vnd von der ecken gegen dem Abend zwey tausent ellen / Vnd von der ecken gegen Mitternacht zwey tausent ellen / das die Stad im mittel sey / Das sollen jre Vorstedte sein.6VND vnter den Stedten / die jr den Leuiten geben werdet / sollet jr sechs Freistedte geben / das da hin ein fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. Vber dieselben solt jr noch zwo vnd vierzig Stedte geben /(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Das alle stedte / die jr den Leuiten gebt / seien acht vnd vierzig mit jren Vorstedten.8Vnd solt der selben deste mehr geben / von denen / die viel besitzen vnter den kindern Jsrael / vnd deste weniger von denen / die wenig besitzen / Ein jglicher nach seinem Erbteil / das jm zugeteilet wird / sol stedte den Leuiten geben. Deut. 4.; Josu. 21.(4. Mose 26.54)9VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /10Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn jr vber den Jordan ins land Canaan kompt /11solt jr Stedte auswelen / das Freistedte seien / da hin fliehe / der einen Todschlag vnuersehens thut.12Vnd sollen vnter euch solche Freistedte sein fur dem Blutrecher / das der nicht sterben müsse / der einen Todschlag gethan hat / Bis das er fur der Gemeine fur gericht gestanden sey.13Vnd der Stedte / die jr geben werdet / sollen sechs Freistedte sein /14Drey solt jr geben disseid des Jordans / vnd drey im lande Canaan.15Das sind die sechs Freistedte / beide den kindern Jsrael vnd den Frembdlingen vnd den Hausgenossen vnter euch / das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat vnuersehens. Deut. 19.; Josu. 20.16WEr jemand mit einem Eisen schlecht das er stirbt / der ist ein Todschleger / vnd sol des tods sterben.17Wirfft er jn mit einem Stein (da mit jemand mag getödtet werden) das er dauon stirbt / so ist er ein Todschleger / vnd sol des tods sterben.18Schlegt er jn aber mit einem Holtz (damit jemand mag tod geschlagen werden) das er stirbet / so ist er ein Todschleger / vnd sol des tods sterben.19Der Recher des bluts sol den Todschleger zum tod bringen / Wie er geschlagen hat / sol man jn wider tödten.20Stösset er jn aus hass / Oder wirfft etwas auff jn aus list / das er stirbet /21Oder schlegt jn durch feindschafft mit seiner hand / das er stirbt / So sol er des tods sterben der jn geschlagen hat / denn er ist ein Todschleger / Der Recher des bluts sol jn zum tod bringen. Exod. 21.22WEnn er jn aber on gefehr stösset on feindschafft / Oder wirffet jrgend etwas auff jn vnuersehens /23Oder jrgend einen Stein (dauon man sterben mag / vnd hats nicht gesehen) auff jn wirfft das er stirbt / vnd er ist nicht sein feind / hat jm auch kein vbels gewolt /24So sol die Gemeine richten zwischen dem der geschlagen hat / vnd dem Recher des bluts in diesem gericht.25Vnd die Gemeine sol den Todschleger erretten von der hand des Blutrechers / vnd sol jn widerkomen lassen zu der Freistad / dahin er geflohen war / Vnd sol daselbs bleiben bis das der Hohepriester sterbe / den man mit dem heiligen Ole gesalbet hat. Deut. 19.(3. Mose 21.10)26WJrd aber der Todschleger aus seiner Freienstad grentze gehen / da hin er geflohen ist /27vnd der Blutrecher findet jn ausser der grentzen seiner Freienstad / vnd schlecht jn tod / der sol des bluts nicht schüldig sein.28Denn er solt in seiner Freienstad bleiben / Bis an den tod des Hohenpriesters / vnd nach des Hohenpriesters tod wider zum Lande seines Erbguts komen.29Das sol euch ein Recht sein bey ewren Nachkomen / wo jr wonet.30DEn Todschleger sol man tödten nach dem mund zweier Zeugen / Ein Zeuge sol nicht antworten vber eine Seele zum tode.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Vnd jr solt keine versünung nemen vber die seele des Todschlegers / denn er ist des tods schüldig / vnd er sol des tods sterben.32Vnd solt keine versünung nemen vber dem / der zur Freistad geflohen ist / das er widerkome zu wonen im Lande / Bis der Priester sterbe. Deut. 17.; Deut. 19.33VND schendet das Land nicht / darinnen jr wonet / Denn wer blut schüldig ist / der schendet das Land / vnd das Land kan vom blut nicht versünet werden / das drinnen vergossen wird / On durch das blut des / der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Verunreiniget das Land nicht / darinnen jr wonet / darinnen ich auch wone / Denn ich bin der HERR / der vnter den kindern Jsrael wonet.(2. Mose 29.45)