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4. Mose - Kapitel 32

1 DJE kinder Ruben vnd die kinder Gad hatten seer viel vieh / vnd sahen das land Jaeser vnd Gilead an fur bequeme stet zu jrem vieh / Vnd kamen / 2 vnd sprachen zu Mose vnd dem Priester Eleasar vnd zu den Fürsten der gemeine. 3 Das land Atroth / Dibon / Jaeser / Nimra / Hesbon / Eleale / Seban / Nebo vnd Beon / 4 das der HERR geschlagen hat fur der gemeine Jsrael / ist bequeme zum Vieh / vnd wir deine Knechte haben vieh. 5 Vnd sprachen weiter / Haben wir gnade fur dir funden / So gib dis Land deinen Knechten zu eigen / so wöllen wir nicht vber den Jordan ziehen. 6 MOse sprach zu jnen / Ewre Brüder sollen in streit ziehen / vnd jr wolt hie bleiben? 7 Warumb macht jr der kinder Jsrael hertzen wendig / das sie nicht hinüber ziehen in das Land / das jnen der HERR geben wird? 8 Also theten auch ewre Veter / da ich sie aussandte von Kades Barnea das Land zu schawen / (4. Mose 13.1) 9 Vnd da sie hin auff komen waren bis an den bach Escol / vnd sahen das Land / machten sie das hertz der kinder Jsrael wendig / das sie nicht in das Land wolten / das jnen der HERR geben wolt. Num. 13. 10 VNd des HERRN zorn ergrimmet zur selbigen zeit / vnd schwur / vnd sprach / 11 Diese Leute die aus Egypten gezogen sind von zwenzig jaren vnd drüber / sollen ja das Land nicht sehen / das ich Abraham / Jsaac vnd Jacob geschworen habe / darumb / das sie mir nicht trewlich nachgefolget haben. (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 Ausgenomen Caleb den son Jephunne des Kenisiters / vnd Josua den son Nun / Denn sie haben dem HERRN trewlich nachgefolget. 13 Also ergrimmet des HERRN zorn vber Jsrael / vnd lies sie hin vnd her in der wüsten ziehen vierzig jar / Bis das ein ende ward alle des Geschlechts / das vbel gethan hatte fur dem HERRN. 14 Vnd sihe / Jr seid auffgetreten an ewr Veter stat / das der Sündiger deste mehr seien / vnd jr auch den zorn vnd grim des HERRN noch mehr macht wider Jsrael. 15 Denn wo jr euch von jm wendet / so wird er auch noch lenger sie lassen in der wüsten / Vnd jr werdet dis Volck alles verderben. Num. 14. 16 DA tratten sie erzu / vnd sprachen / Wir wöllen nur schafhürten hie bawen fur vnser Vieh / vnd stedte fur vnser Kinder. 17 Wir aber wöllen vns rüsten forn an fur die kinder Jsrael / bis das wir sie bringen an jren Ort. Vnser Kinder sollen in den verschlossen Stedten bleiben / vmb der Einwoner willen des lands. 18 Wir wöllen nicht heim keren / bis die kinder Jsrael einnemen ein jglicher sein Erbe. 19 Denn wir wöllen nicht mit jnen erben jenseid des Jordans / Sondern vnser Erbe sol vns disseid des Jordans gegen dem morgen gefallen sein. 20 MOse sprach zu jnen / Wenn jr das thun wolt / das jr euch rüstet zum streit fur dem HERRN / (Josua 1.13-15) 21 So ziehet vber den Jordan fur dem HERRN / wer vnter euch gerüst ist / bis das er seine Feinde austreibe von seinem Angesicht / 22 vnd das Land vnterthan werde fur dem HERRN / Darnach solt jr vmbwenden vnd vnschüldig sein dem HERRN vnd fur Jsrael / vnd solt dis Land also haben zu eigen fur dem HERRN. 23 Wo jr aber nicht also thun wolt / Sihe / so werdet jr euch an dem HERRN versündigen / vnd werdet ewr sünden innen werden / wenn sie euch finden wird. 24 So bawet nu stedte fur ewre Kinder / vnd hürten fur ewr Vieh / vnd thut was jr geredt habt. Josu. 1.; Josu. 4. 25 DJe kinder Gad / vnd die kinder Ruben sprachen zu Mose / Deine Knechte sollen thun / wie mein Herr geboten hat. 26 Vnser Kinder / Weiber / Habe / vnd alle vnser Vieh / sollen in den stedten Gilead sein / 27 Wir aber deine Knechte wöllen alle gerüst zum Heer in den streit ziehen fur dem HERRN / wie mein Herr geredt hat. 28 DA gebot Mose jrer halben dem Priester Eleasar vnd Josua dem son Nun / vnd den öbersten Vetern der stemme der kinder Jsrael / 29 vnd sprach zu jnen. Wenn die kinder Gad / vnd die kinder Ruben mit euch vber den Jordan ziehen alle gerüst zum streit fur dem HERRN / vnd das Land euch vnterthan ist / So gebet jnen das land Gilead zu eigen. (Josua 4.12) 30 Ziehen sie aber nicht mit euch gerüst / So sollen sie mit euch erben im lande Canaan. 31 Die kinder Gad vnd die kinder Ruben antworten / vnd sprachen / Wie der HERR redet zu deinen Knechten / so wöllen wir thun / 32 Wir wöllen gerüst ziehen fur dem HERRN ins land Canaan / vnd vnser Erbgut besitzen disseid des Jordans. Josu. 4. 33 ALso gab Mose den kindern Gad / vnd den kindern Ruben / vnd dem halben stam Manasse des sons Joseph / das königreich Sihon / des königes der Amoriter / vnd das königreich Og / des königes zu Basan / das Land sampt den Stedten in der gantzen grentze vmb her. (Josua 13.8) 34 Da baweten die kinder Gad / Dibon / Atharoth / Aroer / 35 Atroth / Sophan / Jaeser / Jegabeha / 36 Bethnimra / vnd Betharan verschlossen Stedte / vnd Schafhürten. 37 Die kinder Ruben baweten / Hesbon / Eleale / Kiriathaim / 38 Nebo / BaalMeon / vnd enderten die namen / vnd Sibama / vnd gaben den Stedten namen die sie baweten. Deut. 3.; Josu. 22. 39 VND die kinder Machir des sons Manasse / giengen in Gilead vnd gewonnens / vnd vertrieben die Amoriter die drinnen waren. 40 Da gab Mose dem Machir / dem son Manasse / Gilead / vnd er wonet drinnen. 41 Jair aber der son Manasse gieng hin vnd gewan jre Dörffer / vnd hies sie Hauoth Jair. (5. Mose 3.14) 42 Nobah gieng hin vnd gewan Knath mit jren Töchtern / vnd hies sie Nobah / nach seinem namen.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Vnd Mose sagt den kindern Jsrael alles / was jm der HERR geboten hat. 2 VND Mose redet mit den Fürsten der stemme der kinder Jsrael / vnd sprach / Das ists / das der HERR geboten hat. 3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde thut / oder einen Eid schweret / das er seine Seele verbindet / Der sol sein wort nicht schwechen / sondern alles thun / wie es zu seinem munde ist ausgegangen. Deut. 23. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 WEnn ein Weibsbilde dem HERRN ein Gelübde thut / vnd sich verbindet / weil sie in jrs Vaters hause vnd im Magdthum ist. 5 Vnd jr gelübde vnd verbündnis das sie thut vber jre SeeleDas ist / Wenn sie sich verbünde zu fasten / oder sonst was zu thun mit jrem leibe Gott zu dienst / Das Seele hie heisse / so viel / als der lebendige leib wie die Schrifft allenthalben braucht. / kompt fur jren Vater / vnd er schweigt da zu / So gilt alle jr gelübd vnd alle jre verbündnis / des sie sich vber jre Seele verbunden hat. 6 Wo aber jr Vater wehret des tags wenn ers höret / So gilt kein gelübd noch verbündnis / des sie sich vber jre Seele verbunden hat / Vnd der HERR wird jr gnedig sein / weil jr Vater jr gewehret hat. 7 HAt sie aber einen Man / vnd hat ein gelübd auff jr / oder entferet jr aus jren lippen ein verbündnis vber jre Seele / 8 vnd der Man hörets / vnd schweiget desselben tages stille / So gilt jr gelübd vnd verbündnis / des sie sich vber jre Seele verbunden hat. 9 Wo aber jr Man wehret des tages wenn ers höret / So ist jr gelübd los das sie auff jr hat / vnd das verbündnis das jr aus jren lippen entfaren ist vber jre Seele / Vnd der HERR wird jr genedig sein. 10 DAs gelübd einer Widwen vnd Verstossenen / alles wes sie sich verbindet vber jre Seele / das gilt auff jr. 11 WEnn jemands Gesinde gelobd oder sich mit einem Eide verbindet vber seine Seele / 12 Vnd der Hausherr hörets vnd schweiget dazu vnd wehrets nicht / So gilt alle dasselb gelübd vnd alles wes sie sich verbunden hat vber seine Seele. 13 Machts aber der Hausherr des tags los / wenn ers höret / So gilts nichts was aus seinen lippen gegangen ist / das es gelobd oder sich verbunden hat vber seine Seele / denn der Hausherr hats los gemacht / Vnd der HERR wird jm gnedig sein. 14 Vnd alle gelübd vnd eide zu verbinden den leib zu casteien / mag der Hausherr krefftigen oder schwechen / also / 15 Wenn er da zu schweigt von einem tage zum andern / So bekrefftiget er alle sein gelübd vnd verbündnis / die es auff jm hat / darumb das er geschwigen hat des tages / da ers höret. 16 Wird ers aber schwechen nach dem ers gehöret hat / So sol er die missethat tragen. 17 DAs sind die Satzunge / die der HERR Mose geboten hat / zwisschen Man vnd Weib / zwisschen Vater vnd Tochter / weil sie noch eine Magd ist in jrs Vater hause.