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4. Mose - Kapitel 29

1 VND der erste tag des siebenden Monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / kein diensterbeit solt jr drinnen thun / Es ist ewr drometen tag. (3. Mose 23.24-25) 2 Vnd solt Brandopffer thun zum süssen geruch dem HERRN / einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel. 3 Dazu jr Speisopffer / drey zehenden semelmelhs mit öle gemenget zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder / 4 Vnd ein zehenden auff ein jglich lamb der siebenden lemmer. 5 Auch einen zigenbock zum Sündopffer / euch zu versünen / 6 vber das Brandopffer des monden vnd sein Speisopffer / vnd vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer / nach jrem Rechten zum süssen geruch / Das ist ein opffer dem HERRN. 7 DER zehende tag dieses siebenden monden / sol bey euch auch heilig heissen / das jr zusamen kompt / vnd solt ewre Leibe casteien / vnd kein erbeit drinnen thun / (3. Mose 23.27) 8 Sondern Brandopffer dem HERRN zum süssen geruch opffern / Einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel. 9 Mit jren Speisopffern / drey zehenden semelmelhs mit öle gemengt zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder / 10 vnd ein zehenden ja zu einem der sieben lemmer. 11 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das Sündopffer der versünung vnd das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer. (3. Mose 16.11) 12 DER funffzehende tag des siebenden monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / Kein diensterbeit solt jr drinnen thun / vnd solt dem HERRN sieben tage feiren. (3. Mose 23.34) 13 Vnd solt dem HERRN Brandopffer thun / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Dreizehen junge Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel. 14 Sampt jrem Speisopffer / drey zehenden semelmelhs mit öle gemenget / ja zu einem der dreyzehen farren / zween zehenden / ja zu einem der zweien widder / 15 vnd ein zehenden / ja zu einem der vierzehen lemmer. 16 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd seinem Tranckopffer. Leui. 3. 17 AM andern tag / zwelff junge farren / zween widder / vierzehen jerige lemmer on wandel / 18 Mit jrem Speisopffer vnd Tranckopffer zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 19 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer. 20 AM dritten tage / eilff Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 21 Mit jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 22 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 23 AM vierden tage / zehen Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 24 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht. 25 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 26 AM fünfften tage / neun Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 27 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 28 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 29 AM sechsten tage / acht Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 30 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht. 31 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 32 AM siebenden tage / sieben Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 33 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht. 34 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 35 AM achten / sol der tag der Versamlung(Ezereth) Versamlung / als auffm Kirchoff versamlet vnd beschlossen / vt liceat audire maledictiones etc. Deut. 28. sein / kein Diensterbeit solt jr drinnen thun. 36 Vnd solt Brandopffer opffern / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Einen Farren / einen Widder / sieben jerige Lemmer on wandel / 37 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht. 38 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 39 SOlchs solt jr dem HERRN thun auff ewr Fest / ausgenomen / was jr gelobd vnd freiwillig gebt zu Brandopffern / Speisopffern / Tranckopffern vnd Danckopffern.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Vnd Mose sagt den kindern Jsrael alles / was jm der HERR geboten hat. 2 VND Mose redet mit den Fürsten der stemme der kinder Jsrael / vnd sprach / Das ists / das der HERR geboten hat. 3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde thut / oder einen Eid schweret / das er seine Seele verbindet / Der sol sein wort nicht schwechen / sondern alles thun / wie es zu seinem munde ist ausgegangen. Deut. 23. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 WEnn ein Weibsbilde dem HERRN ein Gelübde thut / vnd sich verbindet / weil sie in jrs Vaters hause vnd im Magdthum ist. 5 Vnd jr gelübde vnd verbündnis das sie thut vber jre SeeleDas ist / Wenn sie sich verbünde zu fasten / oder sonst was zu thun mit jrem leibe Gott zu dienst / Das Seele hie heisse / so viel / als der lebendige leib wie die Schrifft allenthalben braucht. / kompt fur jren Vater / vnd er schweigt da zu / So gilt alle jr gelübd vnd alle jre verbündnis / des sie sich vber jre Seele verbunden hat. 6 Wo aber jr Vater wehret des tags wenn ers höret / So gilt kein gelübd noch verbündnis / des sie sich vber jre Seele verbunden hat / Vnd der HERR wird jr gnedig sein / weil jr Vater jr gewehret hat. 7 HAt sie aber einen Man / vnd hat ein gelübd auff jr / oder entferet jr aus jren lippen ein verbündnis vber jre Seele / 8 vnd der Man hörets / vnd schweiget desselben tages stille / So gilt jr gelübd vnd verbündnis / des sie sich vber jre Seele verbunden hat. 9 Wo aber jr Man wehret des tages wenn ers höret / So ist jr gelübd los das sie auff jr hat / vnd das verbündnis das jr aus jren lippen entfaren ist vber jre Seele / Vnd der HERR wird jr genedig sein. 10 DAs gelübd einer Widwen vnd Verstossenen / alles wes sie sich verbindet vber jre Seele / das gilt auff jr. 11 WEnn jemands Gesinde gelobd oder sich mit einem Eide verbindet vber seine Seele / 12 Vnd der Hausherr hörets vnd schweiget dazu vnd wehrets nicht / So gilt alle dasselb gelübd vnd alles wes sie sich verbunden hat vber seine Seele. 13 Machts aber der Hausherr des tags los / wenn ers höret / So gilts nichts was aus seinen lippen gegangen ist / das es gelobd oder sich verbunden hat vber seine Seele / denn der Hausherr hats los gemacht / Vnd der HERR wird jm gnedig sein. 14 Vnd alle gelübd vnd eide zu verbinden den leib zu casteien / mag der Hausherr krefftigen oder schwechen / also / 15 Wenn er da zu schweigt von einem tage zum andern / So bekrefftiget er alle sein gelübd vnd verbündnis / die es auff jm hat / darumb das er geschwigen hat des tages / da ers höret. 16 Wird ers aber schwechen nach dem ers gehöret hat / So sol er die missethat tragen. 17 DAs sind die Satzunge / die der HERR Mose geboten hat / zwisschen Man vnd Weib / zwisschen Vater vnd Tochter / weil sie noch eine Magd ist in jrs Vater hause.