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4. Mose - Kapitel 2

1 VND der HERR redet mit Mose vnd Aaron / vnd sprach. 2 Die kinder Jsrael sollen für der Hütten des Stiffts vmb her sich lagern / ein jglicher vnter seinem Panir vnd Zeichen / nach jrer Veter haus. (4. Mose 1.1) 3 GEgen Morgen sol sich lagern Juda mit seinem Panir vnd Heer / Jr Heubtman Nahesson der son Amminadab / 4 vnd sein Heer an der summa / vier vnd siebenzig tausent vnd sechs hundert. 5 Neben jm sol sich lagern der stam Jsaschar / Jr Heubtman Nethaneel der son Zuar / 6 vnd sein Heer an der summa / vier vnd funffzig tausent vnd vier hundert. 7 Da zu der stam Sebulon / Jr Heubtman Eliab der son Helon / 8 sein Heer an der summa / sieben vnd funffzig tausent vnd vier hundert. 9 Das alle / die ins lager Juda gehören / seien an der summa / hundert vnd sechs vnd achzig tausent / vnd vier hundert / die zu jrem Heer gehören / Vnd sollen forn anziehen. 10 GEgen Mittag sol ligen das gezelt vnd panir Ruben mit jrem Heer / Jr Heubtman EliZur der son Sedeur / 11 vnd sein Heer an der summa / sechs vnd vierzig tausent / fünff hundert. 12 Neben jm sol sich lagern der stam Simeon / Jr Heubtman Selumiel der son ZuriSadai / 13 vnd sein Heer an der summa / neun vnd funffzig tausent / drey hundert. 14 Da zu der stam Gad / Jr Heubtman Eliasaph der son ReguelSup. 10. Deguel. / 15 vnd sein Heer an der summa / fünff vnd vierzig tausent / sechs hundert vnd funffzig. 16 Das alle / die ins lager Ruben gehören / seien an der summa / hundert vnd ein vnd funffzig tausent / vier hundert vnd funffzig / die zu jrem Heer gehören / Vnd sollen die andern im ausziehen sein. 17 DARnach sol die Hütten des Stiffts ziehen mit dem Lager der Leuiten mitten vnter den Lagern / Vnd wie sie sich lagern / so sollen sie auch ziehen / ein jglicher an seinem Ort vnter seinem Panir. 18 GEgen Abend sol ligen das gezelt vnd panir Ehpraim mit jrem Heer / Jr Heubtman sol sein Elisama der son Amihud / 19 vnd sein Heer an der summa / vierzig tausent vnd fünff hundert. 20 Neben jm sol sich lagern der stam Manasse / Jr Heubtman Gamliel der son PedaZur / 21 sein Heer an der summa zwey vnd dreissig tausent vnd zwey hundert. 22 Da zu der stam BenJamin / Jr Heubtman Abidan der son Gideoni / 23 sein Heer an der summa / fünff vnd dreissig tausent vnd vier hundert. 24 Das alle / die ins lager Ephrahim gehören seien an der summa / hundert vnd acht tausent vnd ein hundert / die zu seinem Heer gehören / Vnd sollen die dritten im ausziehen sein. Psal. 80. 25 GEgen Mitternacht sol ligen das gezelt vnd panir Dan / mit jrem Heer / Jr Heubtman Ahieser der son AmmiSadai / 26 sein Heer an der summa / zwey vnd sechzig tausent vnd sieben hundert. 27 Neben jm sol sich lagern der stam Asser / Jr Heubtman Pagiel der son Ochran / 28 sein Heer an der summa / ein vnd vierzig tausent vnd fünff hundert. 29 Da zu der stam Naphthali / Jr Heubtman Ahira der son Enan / 30 sein Heer an der summa / drey vnd funffzig tausent vnd vierhundert. 31 Das alle / die ins Lager Dan gehören / seien an der summa hundert sieben vnd funffzig tausent vnd sechs hundert / Vnd sollen die letzten sein im ausziehen mit jrem Panir. 32 DAS ist die summa der kinder Jsrael nach jrer Veter heuser vnd Lager mit jren Heeren / Sechs hundert tausent vnd drey tausent / fünff hundert vnd funffzig. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leuiten wurden nicht in die summa vnter die kinder Jsrael gezelet / wie der HERR Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Vnd die kinder Jsrael theten alles / wie der HERR Mose geboten hatte / vnd lagerten sich vnter jre Panir / vnd zogen aus / ein jglicher in seinem Geschlecht nach jrer Veter haus. (4. Mose 2.2)

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4. Mose - Kapitel 6

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Sage den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn ein Man oder Weib ein sonderlich gelübd thut dem HERRN sich zu enthalten / (1. Samuel 1.11) 3 Der sol sich Weins vnd starcks Getrencks enthalten / weinessig oder starcks getrancks essig sol er auch nicht trincken / auch nichts das aus Weinbeeren gemacht wird / Er sol weder frissche noch dürre weinbeer essen / (Lukas 1.15) 4 so lange solch sein gelübd weret / Auch sol er nichts essen / das man vomAuff Ebreisch heisset dis Neser / vnd wer sie helt / heisst Nasir / Welchem nach / auch vnser HERR Jhesus Christus Nazarenus heisset / Vnd er der recht Nasir ist. Weinstock macht / weder weinkern noch hülsen. 5 SO lange die zeit solchs seines gelübds weret / sol kein Schermesser vber sein Heubt faren / bis das die zeit aus sey / die er dem HERRN gelobt hat / Denn er ist heilig / vnd sol das har auff seinem Heubt lassen frey wachsen. (Richter 13.5) 6 Die gantze zeit vber / die er dem HERRN gelobt hat / sol er zu keinem Todten gehen. 7 Er sol sich auch nicht verunreinigen an dem tod seines Vaters / seiner Mutter / seines Bruders oder seiner Schwester / Denn das gelübd seines Gottes ist auff seinem Heubt / (3. Mose 21.11) 8 vnd die gantze zeit vber seines gelübds / sol er dem HERRN heilig sein. 9 VNd wo jemand fur jm vnuersehens plötzlich stirbt / Da wird das Heubt seines gelübds verunreiniget / Darumb sol er sein Heubt bescheren am tage seiner reinigung / das ist am siebenden tage. (4. Mose 19.11) 10 Vnd am achten tage sol er zwo Dordeltauben bringen oder zwo Jungetauben zum Priester für die thür der Hütten des Stiffts. (3. Mose 5.7) 11 Vnd der Priester sol eine zum Sündopffer / vnd die ander zum Brandopffer machen / vnd jn versünen / das er sich an einem Todten versündiget hat / vnd also sein Heubt desselben tages heiligen 12 das er dem HERRN die zeit seines gelübds aushalte / Vnd sol ein jerig Lamb bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen tage sollen vmb sonst sein / Darumb das sein gelübd verunreiniget ist. Act. 18.; Act. 21. 13 DJS ist das gesetz des Verlobten / Wenn die zeit seines gelübds aus ist / So sol man jn bringen für die thür der Hütten des Stiffts. 14 Vnd er sol bringen sein Opffer dem HERRN / ein jerig lamb on wandel zum Brandopffer / vnd ein jerig schaf on wandel zum Sündopffer / vnd ein widder on wandel zum Danckopffer / 15 vnd einen korb mit vngesewrten Kuchen von semelmelh mit öle gemenget / vnd vngesewrte Fladen mit öle bestrichen / vnd jr Speisopffer vnd Tranckopffer. 16 VNd der Priester sols für den HERRN bringen / vnd sol sein Sündopffer vnd sein Brandopffer machen. 17 Vnd den widder sol er zum Danckopffer machen dem HERRN / sampt dem korbe mit dem vngesewrten Brot / Vnd sol auch sein Speisopffer vnd sein Tranckopffer machen. 18 Vnd sol dem Verlobten das heubt seines gelübds bescheren fur der thür der Hütten des Stiffts vnd sol das Heubthar seines gelübds nemen vnd auffs fewr werffen / das vnter dem Danckopffer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Vnd sol den gekochten bug nemen von dem widder / vnd einen vngesewrten Kuchen aus dem korbe / vnd einen vngesewrten Fladen / vnd sols dem Verlobten auff seine hende legen / nach dem er sein gelübd abgeschoren hat / 20 vnd sols fur dem HERRN Weben / Das ist heilig dem Priester / sampt zu der Webebrust vnd der Hebeschuldern / Darnach mag der Verlobter wein trincken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das gesetz des Verlobten / der sein Opffer dem HERRN gelobt / von wegen seines gelübds / ausser dem / was er sonst vermag / Wie er gelobet hat / sol er thun nach dem Gesetz seins gelübds. Act. 18.; Act. 21. 22 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 23 Sage Aaron vnd seinen Sönen / vnd sprich / Also solt jr sagen zu den kindern Jsrael / wenn jr sie segenet. Eccle. 36. (3. Mose 9.22-23) 24 DER HERR segene dich / vnd behüte dich. (Psalm 121.1) 25 Der HERR lasse sein Angesicht leuchten vber dir / Vnd sey dir gnedig. (Psalm 80.4) 26 Der HERR hebe sein Angesicht vber dich / Vnd gebe dir Friede. (Psalm 69.17-18) 27 Denn jr solt meinen Namen auff die kinder Jsrael legen / das ich sie segene.