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4. Mose - Kapitel 19

1 VND der HERR redet mit Mose vnd Aaron / vnd sprach / 2 Diese weise sol ein Gesetz sein / das der HERR geboten hat vnd gesagt Sage den kindern Jsrael / das sie zu dir furen ein rötliche Kue on wandel / an der kein feil sey / vnd auff die noch nie kein Joch komen ist. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Vnd gebet sie dem Priester Eleasar / der sol sie hin aus fur das Lager füren / vnd daselbs fur jm schlachten lassen. Ebre. 9. 4 VND Eleasar der Priester sol jrs Bluts mit seinem Finger nemen / vnd stracks gegen die Hütten des Stiffts sieben mal sprengen / (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 vnd die Kue fur jm verbrennen lassen / beide jr fell vnd jr fleisch / dazu jr blut sampt jrem mist. 6 Vnd der Priester sol Cedern holtz vnd Jsopen vnd rosinrote wollen nemen / vnd auff die brennende Kue werffen. (3. Mose 14.6) 7 Vnd sol seine Kleider wasschen / vnd seinen Leib mit wasser baden / vnd darnach ins Lager gehen / vnd vnreine sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Vnd der sie verbrant hat / sol auch seine Kleider mit wasser wasschen / vnd seinen Leib in wasser baden / vnd vnreine sein bis an den Abend. 9 VNd ein reiner Man sol die asschen von der Kue auffraffen / vnd sie schütten ausser dem Lager an eine reine stete / das sie da selbs verwaret werde / fur die Gemeine der kinder Jsrael / zum Sprengwasser / denn es ist ein Sündopffer. 10 Vnd derselbe / der die asschen der Kue auffgerafft hat / sol seine Kleider wasschen / vnd vnreine sein bis an den abend / Dis sol ein ewigs Recht sein den kindern Jsrael vnd den Frembdlingen die vnter euch wonen. 11 WEr nu jrgend einen todten Menschen anrüret / der wird sieben tage vnreine sein. 12 Der sol sich hie mit entsündigen / am dritten tage vnd am siebenden tage / so wird er rein / Vnd wo er sich nicht am dritten tage vnd am siebenden tage entsündiget / So wird er nicht rein werden. 13 Wenn aber jemand jrgend einen todten Menschen anrüret / vnd sich nicht entsündigen wolt / Der verunreiniget die Wonunge des HERRN / vnd solche Seele sol ausgerottet werden aus Jsrael / darumb das das Sprengwasser nicht vber jn gesprenget ist / So ist er vnreine / so lange er sich nicht dauon reinigen lesst. (3. Mose 15.31) 14 DAS ist das Gesetz / wenn ein Mensch in der Hütten stirbt / Wer in die Hütten gehet / vnd alles was in der Hütten ist / sol vnreine sein sieben tage. 15 Vnd alles offen gerete / das kein deckel noch band hat / ist vnreine. 16 Auch wer anrüret auff dem felde einen Erschlagenen mit dem schwert / oder einen Todten / eins Menschen bein / oder Grab / der ist vnreine sieben tage. 17 SO sollen sie nu fur den Vnreinen nemen der aschen dieses verbranten Sündopffers / vnd fliessend Wasser drauff thun in ein gefess. 18 Vnd ein reiner Man sol Jsopen nemen vnd ins wasser tuncken / vnd die Hütten besprengen vnd alle gerete / vnd alle Seelen die drinnen sind / Also auch den der eins Todten bein / oder Erschlagenen / oder Todten / oder Grab angerüret hat. 19 Es sol aber der Reine den Vnreinen am dritten tage vnd am siebenden tage besprengen vnd jn am siebenden tage entsündigen / Vnd sol seine Kleider wasschen vnd sich im wasser baden / so wird er am abend rein. 20 WElcher aber vnrein sein wird / vnd sich nicht entsündigen wil / des Seele sol ausgerottet werden aus der Gemeine / Denn er hat das Heiligthum des HERRN verunreinigt / vnd ist mit Sprengwasser nicht besprenget / darumb ist er vnreine. 21 Vnd dis sol jnen ein ewiges Recht sein. Vnd der auch / der mit dem Sprengwasser gesprenget hat / sol seine Kleider wasschen. Vnd wer das Sprengwasser anrüret / der sol vnrein sein bis an den abend. 22 Vnd alles was er anrüret / wird vnreine werden / Vnd welche Seele er anrüren wird / sol vnreine sein bis an den abend.

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4. Mose - Kapitel 18

1 VND der HERR sprach zu Aaron / Du vnd deine Söne vnd deines Vaters haus mit dir / solt die missethat des Heiligthums tragen / vnd du vnd deine Söne mit dir sollet die missethat ewrs Priesterthums tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Aber deine Brüder des stams Leui / deins vaters / soltu zu dir nemen / das sie bey dir seien vnd dir dienen / Du aber vnd deine Söne mit dir fur der Hütten des Zeugnis. (4. Mose 3.6-10) 3 Vnd sie sollen deins diensts / vnd des diensts der gantzen Hütten warten / Doch zu dem gerete des Heiligthums vnd zu dem Altar sollen sie sich nicht machen / das nicht beide sie vnd jr sterbet / 4 Sondern sie sollen bey dir sein / das sie des diensts warten an der Hütten des Stiffts in allem ampt der Hütten / Vnd kein Frembder sol sich zu euch thun. 5 SO wartet nu des diensts des Heiligthums / vnd des diensts des Altars. Das fort nicht mehr ein wüten kome vber die kinder Jsrael. (4. Mose 17.11) 6 Denn sihe / ich habe die Leuiten ewre Brüder genomen aus den kindern Jsrael / vnd euch gegeben / dem HERRN zum geschenck / das sie des ampts pflegen an der Hütten des Stiffts. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du aber vnd deine Söne mit dir / solt ewrs Priesterthums warten / das jr dienet in allerley geschefft des Altars / vnd inwendig hinder dem Furhang / Denn ewr Priesterthum gebe ich euch zum Ampt zum geschencke / Wenn ein Frembder sich erzu thut / Der sol sterben. (4. Mose 1.51) 8 VND der HERR sagt zu Aaron / Sihe / Jch habe dir gegeben meine Hebopffer von allem das die kinder Jsrael heiligen / fur dein priesterlich Ampt vnd deinen Sönen / zum ewigen Recht. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Das soltu haben von dem Allerheiligsten das sie opffern / alle jre Gabe mit alle jrem Speisopffer / vnd mit alle jrem Sündopffer / vnd mit alle jrem Schuldopffer / das sie mir geben / das sol dir vnd deinen Sönen das allerheiligst sein / 10 Am allerheiligsten Ort soltu es essen / Was menlich ist / sol dauon essen / denn es sol dir heilig sein. Leui. 6. 11 JCH hab auch das Hebopffer jrer Gabe an allen Webeopffern der kinder Jsrael / dir vnd deinen Sönen vnd deinen Töchtern gegeben / sampt dir zum ewigen Recht / Wer rein ist in deinem Hause / sol dauon essen. (3. Mose 10.14) 12 Alles beste öle / vnd allen besten most / vnd korn jrer Erstling / die sie dem HERRN geben hab ich dir gegeben. 13 Die erste Frucht alle des / das in jrem Lande ist / das sie dem HERRN bringen / sol dein sein / Wer rein ist in deinem Hause / sol dauon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 ALles verbannete in Jsrael sol dein sein. (3. Mose 27.28) 15 Alles das seine mutter bricht vnter allem Fleisch / das sie dem HERRN bringen / es sey Mensch oder Vieh / sol dein sein. Doch das du die erste Menschen frucht lösen lassest / vnd die erste frucht eins vnreinen Viehs auch lösen lassest. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Sie sollens aber lösen / wens eins monden alt ist / Vnd solts zu lösen geben vmb geld / vmb funff Sekel / nach dem sekel des Heiligthums / der gilt zwenzig Gera. 17 Aber die erste frucht eins ochsen oder lambs / oder zigen soltu nicht zu lösen geben / denn sie sind heilig / Jr blut soltu sprengen auff den Altar / vnd jr Fett soltu anzünden zum Opffer des süssen geruchs dem HERRN. 18 Jr Fleisch sol dein sein / wie auch die Webebrust vnd die rechte Schulder dein ist. 19 Alle Hebopffer die die kinder Jsrael heiligen dem HERRN / habe ich dir gegeben vnd deinen Sönen vnd deinen Töchtern sampt dir zum ewigen Recht / Das sol ein vnuerwesenlich BundJm Ebreischen heisst es ein Saltzbund / das / wie das Saltz erhelt das Fleisch vnuerweslich / Also sol auch dieser Bund vnuerrücklich sein. So redet die schrifft auch. 2. Par. 13. Gott hat das Reich Dauid gegeben vnd den seinen mit eim Saltzbund. sein ewig fur dem HERRN / dir vnd deinem Samen sampt dir. Exo. 34.; 2. Par. 13. 20 VND der HERR sprach zu Aaron / Du solt in jrem Lande nichts besitzen auch kein Teil vnter jnen haben / Denn ich bin dein Teil / vnd dein Erbgut vnter den kindern Jsrael. (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Den kindern aber Leui hab ich alle Zehenden gegeben in Jsrael zum Erbgut / fur jr Ampt das sie mir thun an der Hütten des Stiffts. (3. Mose 27.30) 22 Das hinfurt die kinder Jsrael nicht zur Hütten des Stiffts sich thun / sunde auff sich zu laden / vnd sterben. 23 Sondern die Leuiten sollen des Ampts pflegen an der Hütten des Stiffts / vnd sie sollen jener missethat tragen zu ewigem Recht bey ewrn Nachkomen. Vnd sie sollen vnter den kindern Jsrael kein Erbgut besitzen / 24 Denn den Zehenden der kinder Jsrael / den sie dem HERRN Heben / hab ich den Leuiten zum Erbgut gegeben / Darumb hab ich zu jnen gesagt / das sie vnter den kindern Jsrael kein Erbgut besitzen sollen. Deut. 18.; Josu. 13. 25 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 26 Sage den Leuiten / vnd sprich zu jnen / Wenn jr den Zehenden nempt von den kindern Jsrael / die ich euch von jnen gegeben habe zu ewrem Erbgut / So solt jr dauon ein Hebeopffer dem HERRN thun / ja den Zehenden von dem zehenden / 27 vnd solt solch ewr Hebopffer achten / als gebt jr Korn aus der scheunen / vnd FülleDas ist / Most / Wein / öle vnd der gleichen. aus der kelter. 28 Also solt auch jr das Hebopffer dem HERRN geben von allen ewrn Zehenden / die jr nempt von den kindern Jsrael / das jr solchs Hebeopffer des HERRN dem Priester Aaron gebet. 29 Von allem das euch gegeben wird / solt jr dem HERRN allerley Hebeopffer geben / von allem bestenEbreisch heisst es das fette / Da her auch die Reichen / die fetten heissen / das ist / die besten im Volck / Psal. 17. vnd Psal. 77. das dauon geheiliget wird. 30 VND sprich zu jnen / Wenn jr also das beste dauon Hebt / so sols den Leuiten gerechnet werden / wie ein einkomen der Scheunen / vnd wie einkomen der Kelter. 31 Vnd mügets essen an allen steten / jr vnd ewre Kinder / denn es ist ewr lohn fur ewr Ampt in der Hütten des Stiffts. (Matthäus 10.10) 32 So werdet jr nicht sunde auff euch laden an dem selben / wenn jr das beste dauon Hebt / vnd nicht entweihen das geheiligete der kinder Jsrael / vnd nicht sterben.