1VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /2Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde thut / das er seinen Leib schetzet /(4. Mose 30.1)3so sol das die schetzung sein. Ein Mansbilde zwenzig jar alt / bis ins sechzigst jar / soltu schetzen auff funffzig silbern Sekel / nach dem sekel des Heiligthums.4Ein Weibsbilde auff dreissig sekel.5Von fünff jaren bis auff zwenzig jar / soltu jn schetzen auff zwenzig sekel / wens ein Mansbilde ist / ein Weibsbilde aber auff zehen sekel.6Von einem monden an bis auff fünff jar / soltu jn schetzen auff fünff silbern sekel / wens ein Mansbilde ist / ein Weibsbilde aber auff drey silbern sekel.7Jst er aber sechzig jar alt / vnd drüber / So soltu jn schetzen auff funffzehen sekel / wens ein Mansbilde ist / ein Weibsbilde aber auff zehen sekel.8Jst er aber zu arm zu solcher schetzung / So sol er sich fur den Priester stellen / vnd der Priester sol jn schetzen / Er sol jn aber schetzen nach dem seine hand / des / der gelobd hat / erwerben kan.9JSts aber ein Vieh / das man dem HERRN opffern kan / alles was man des dem HERRN gibt / ist heilig.10Man sols nicht wechseln noch wandeln / ein guts vmb ein böses / oder ein böses vmb ein guts. Wirds aber jemand wechseln / ein Vieh vmb das ander / so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.11Jst aber das Thier vnrein / das mans dem HERRN nicht opffern thar / So sol mans fur den Priester stellen /12vnd der Priester sols schetzen / obs gut oder böse sey / vnd es sol bey des Priesters schetzen bleiben.13Wils aber jemand lösen / der sol den fünfften vber die schetzung geben.14WEnn jemand sein Haus heiliget / das dem HERRN heilig sey / das sol der Priester schetzen / obs gut oder böse sey / vnd darnach es der Priester schetzet / so sols bleiben.15So es aber der / so es geheiliget hat / wil lösen / So sol er den fünfften teil des gelds / vnber das es geschetzt ist / drauff geben / so sols sein werden.16WEnn jemand ein stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget / So sol er geschetzt werden nach dem er tregt / Tregt er ein Homor gersten / so sol er funffzig sekel silbers gelten.17Heiliget er aber seinen Acker vom Halliar an / so sol er nach seiner werde gelten.18Hat er jn aber nach dem Halliar geheiliget / So sol jn der Priester rechen nach den vbrigen jaren zum Halliar / vnd darnach geringer schetzen.19WJl aber der / so jn geheiliget hat / den Acker lösen / So sol er den fünfften teil des gelds / vber das er geschetzt ist / drauff geben / so sol er sein werden.20Wil er jn aber nicht lösen / sondern verkeufft jn einem andern / So sol er jn nicht mehr lösen /21sondern der selb Acker / wenn er im Halliar los ausgehet / sol dem HERRN heilig sein / wie ein verbannet Acker / vnd sol des Priesters Erbgut sein.22WEnn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget / den er gekaufft hat / vnd nicht sein Erbgut ist /23So sol jn der Priester rechen / was er gilt bis an das Halliar / vnd er sol desselben tages solche schetzung geben / das er dem HERRN heilig sey.24Aber im Halliar sol er wider gelangen an den selben / von dem er jn gekaufft hat / das er sein Erbgut im lande sey.(3. Mose 25.10)25Alle wirderung sol geschehen nach dem sekel des Heiligthums / Ein sekel aber macht zwentzig Gera.26DJe Erstengeburt vnter dem Vieh / die dem HERRN sonst gebürt / sol niemand dem HERRN heiligen / es sey ein ochs oder schaf / denn es ist des HERRN.(2. Mose 13.2)27Jst aber an dem Vieh etwas vnreines / so sol mans lösen nach seiner wirde / vnd drüber geben den fünfften / Wil ers nicht lösen / so verkeuffe mans nach seiner wirde.28MAn sol kein Verbantes verkauffen / noch lösen / das jemand dem HERRN verbannet / von allem das sein ist / es sey Menschen / Vieh / oder Erbacker / Denn alles verbante ist das allerheiligst dem HERRN.(4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Man sol auch keinen verbanten Menschen lösen / sondern er sol des todes sterben.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30ALle Zehenden im Lande / beide von samen des lands vnd früchten der bewme / sind des HERRN / vnd sollen dem HERRN heilig sein.(4. Mose 18.21)31Wil aber jemand seinen Zehenden lösen / der sol den fünfften drüber geben /32Vnd alle Zehenden von rinden vnd schafen / vnd was vnter der ruten gehet / das ist ein heiliger Zehende dem HERRN /33Man sol nicht fragen obs gut oder böse sey / man sols auch nicht wechseln / Wirds aber jemand wechseln / so sols beides heilig sein / vnd nicht gelöset werden.34DJs sind die Gebot / die der HERR Mose gebot an die kinder Jsrael / auff dem berge Sinai. - Ende des Dritten Buchs Mose.(3. Mose 26.46)
1VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /2Gebeut den kindern Jsrael / das sie aus dem Lager thun alle Aussetzigen / vnd alle die Eitterflüsse haben / vnd die an den Todten vnrein worden sind /(3. Mose 13.46)(3. Mose 15.2)3beide Man vnd Weib sollen sie hin aus thun fur das Lager / das sie nicht jre Lager verunreinigen / darinnen ich vnter jnen wone.(4. Mose 12.14)(4. Mose 35.34)4Vnd die kinder Jsrael theten also / vnd theten sie hin aus fur das Lager / wie der HERR zu Mose geredt hatte. Leui. 13.5VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /6Sage den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn ein Man oder Weib jrgend eine sünde wider einen Menschen thut / vnd sich an dem HERRN da mit versündiget / So hat die Seele eine schuld auff jr.(3. Mose 5.21)7Vnd sie sollen jre Sünde bekennen / die sie gethan haben / vnd sollen jre schuld versünen mit der Heubtsumma / vnd darüber das fünffte teil da zu thun / vnd dem geben / an dem sie sich verschuldiget haben.8Jst aber niemand da / dem mans bezalen solte / So sol mans dem HERRN geben fur dem Priester / vber den Widder der versünung / da mit er versünet wird.9Desgleichen sol alle Hebe / von allem das die kinder Jsrael heiligen vnd dem Priester opffern / sein sein /(4. Mose 18.8)10Vnd wer etwas heiliget sol auch sein sein / Vnd wer etwas dem Priester gibt / das sol auch sein sein. Leui. 5.11VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /12Sage den kindern Jsrael vnd sprich zu jnen / Wenn jrgend eins Mans weib sich verlieff / vnd sich an jm versündigt /13vnd jemand sie fleischlich beschlefft / vnd würde doch dem Man verborgen fur seinen augen / vnd würde verdeckt / das sie vnrein worden ist / vnd kan sie nicht vberzeugen / denn sie ist nicht drinne begriffen /14Vnd der Eiuergeist entzündet jn / das er vmb sein Weib eiuert / sie sey vnrein oder nicht vnrein.15So sol er sie zum Priester bringen / vnd ein Opffer vber sie bringen / den zehenden Epha gersten melhs / vnd sol kein Ole drauff giessen noch Weyrauch drauff thun / Denn es ist ein Eiueropffer vnd Rügeopffer / das missethat rüget.16DA sol sie der Priester erzu füren vnd für den HERRN stellen /17vnd des heiligen Wassers nemen in ein erden Gefess / vnd staub vom boden der Wonung ins wasser thun.(2. Mose 30.18)18Vnd sol das Weib fur den HERRN stellen / vnd jr Heubt entblössen / vnd das Rügeopffer / das ein Eiueropffer ist / auff jr hand legen. Vnd der Priester sol in seiner Hand bitter verflucht Wasser haben /19vnd sol das Weib beschweren / vnd zu jr sagen / Hat kein Man dich beschlaffen / vnd hast dich nicht von deinem Man verlauffen / das du dich verunreiniget hast / So sollen dir diese bitter verfluchte Wasser nicht schaden.20WO du aber dich von deinem Man verlauffen hast / das du vnrein bist vnd hat jemand dich beschlaffen / ausser deinem Man.21So sol der Priester das Weib beschweren mit solchem Fluche / vnd sol zu jr sagen / Der HERR setze dich zum Fluch vnd zum Schwur vnter deinem volck / das der HERR deine hüffte schwinden / vnd deinen bauch schwellen lasse.22So gehe nu das verfluchte Wasser in deinen Leib / das dein bauch schwelle vnd deine hüffte schwinde / Vnd das Weib sol sagen / Amen / Amen.23ALso sol der Priester diese Flüche auff einen Zedel schreiben vnd mit dem bittern Wasser abwasschen /24vnd sol dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trincken geben. Vnd wenn das verfluchte bitter wasser in sie gegangen ist /25sol der Priester von jrer hand das Eiueropffer nemen / vnd zum Speisopffer fur dem HERRN Weben / vnd auff dem Altar opffern / nemlich /26Sol er eine hand vol des Speisopffers nemen zu jrem Rügeopffer / vnd auff dem Altar anzünden / vnd darnach dem Weibe das wasser zu trincken geben.27Vnd wenn sie das wasser getruncken hat / Jst sie vnrein vnd hat sich an jrem Man versündigt / So wird das verfluchte Wasser in sie gehen / vnd jr bitter sein / das jr der bauch schwellen vnd die hüffte schwinden wird / vnd wird das Weib ein Fluch sein vnter jrem volck.28Jst aber ein solch Weib nicht verunreinigt / sondern rein / So wirds jr nicht schaden / das sie kan schwanger werden.29DJS ist das Eiuergesetz / wenn ein Weib sich von jrem Man verleufft vnd vnreine wird.30Oder wenn ein Man der Eiuergeist entzünd / das er vmb sein Weib eiuert / Das ersstelle fur den HERRN / vnd der Priester mit jr thu alles nach diesem Gesetze.31Vnd der man sol vnschüldig sein an der missethat / Aber das Weib sol jr missethat tragen.