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3. Mose - Kapitel 12

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich / Wenn ein Weib besamet wird / vnd gebirt ein Kneblin / So sol sie sieben tage vnrein sein / so lange sie jre kranckheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Vnd am achten tage sol man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiten. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Vnd sie sol da heim bleiben drey vnd dreissig tage / im blut jrer reinigung / Kein heiliges sol sie anrüren / vnd zum Heiligthum sol sie nicht komen / bis das die tage jrer reinigung aus sind. 5 Gebirt sie aber ein Meidlin / So sol sie zwo wochen vnrein sein / so lange sie jre kranckheit leidet / Vnd sol sechs vnd sechzig tage da heim bleiben in dem blut jrer reinigung. Luc. 2. 6 VND wenn die tage jrer reinigung aus sind / fur den Son oder fur die Tochter / Sol sie ein jerig Lamb bringen zum Brandopffer / vnd eine Jungetaube / oder Dordeltauben zum Sündopffer / dem Priester fur die thür der Hütten des Stiffts / (3. Mose 5.7) 7 Der sol es opffern fur dem HERRN / vnd sie versünen / so wird sie rein von jrem blutgang / Das ist das Gesetz fur die / so ein Kneblin oder Meidlin gebirt. 8 VErmag aber jre hand nicht ein Schaf / so neme sie zwo Dorteltauben oder zwo Jungetauben / eine zum Brandopffer / die ander zum Sündopffer / So sol sie der Priester versünen / das sie rein werde. Luc. 2. (Lukas 2.24)

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3. Mose - Kapitel 12

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich / Wenn ein Weib besamet wird / vnd gebirt ein Kneblin / So sol sie sieben tage vnrein sein / so lange sie jre kranckheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Vnd am achten tage sol man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiten. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Vnd sie sol da heim bleiben drey vnd dreissig tage / im blut jrer reinigung / Kein heiliges sol sie anrüren / vnd zum Heiligthum sol sie nicht komen / bis das die tage jrer reinigung aus sind. 5 Gebirt sie aber ein Meidlin / So sol sie zwo wochen vnrein sein / so lange sie jre kranckheit leidet / Vnd sol sechs vnd sechzig tage da heim bleiben in dem blut jrer reinigung. Luc. 2. 6 VND wenn die tage jrer reinigung aus sind / fur den Son oder fur die Tochter / Sol sie ein jerig Lamb bringen zum Brandopffer / vnd eine Jungetaube / oder Dordeltauben zum Sündopffer / dem Priester fur die thür der Hütten des Stiffts / (3. Mose 5.7) 7 Der sol es opffern fur dem HERRN / vnd sie versünen / so wird sie rein von jrem blutgang / Das ist das Gesetz fur die / so ein Kneblin oder Meidlin gebirt. 8 VErmag aber jre hand nicht ein Schaf / so neme sie zwo Dorteltauben oder zwo Jungetauben / eine zum Brandopffer / die ander zum Sündopffer / So sol sie der Priester versünen / das sie rein werde. Luc. 2. (Lukas 2.24)