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1. Timotheus - Kapitel 5

1 Einen älteren Mann nicht fahre schroff an, sondern ermahne wie einen Vater, jüngere wie Brüder, (Titus 2.2) 2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Zurückhaltung! 3 Witwen ehre, die wirklichen Witwen! 4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Abkömmlinge hat, sollen sie lernen zuerst, das eigene Haus fromm zu behandeln und Vergeltung abzustatten. den Vorfahren; denn dies ist wohlgefällig vor Gott. 5 Aber die wirkliche Witwe und allein gebliebene hat ihre Hoffnung gesetzt auf Gott und bleibt bei den Fürbitten und den Gebeten nachts und tags; (Lukas 2.37) 6 aber die üppig lebende lebendig ist tot. 7 Und dieses gebiete, damit unantastbar sie seien! 8 Wenn aber jemand für die Eigenen und vor allem Hausgenossen nicht vorsorgt, den Glauben hat er verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger. (Matthäus 15.5-6) 9 Eine Witwe soll in das Verzeichnis eingetragen werden nicht weniger als sechzig Jahre geworden, eines Mannes Frau, 10 in guten Werken bezeugt werdend, wenn sie Kinder aufgezogen hat, wenn sie Gastfreundschaft bewiesen hat, wenn Heiligen Füße sie gewaschen hat, wenn bedrängt Werdenden sie beigestanden hat, wenn jedem guten Werk sie nachgegangen ist. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Aber jüngere Witwen weise ab! Denn wenn sie sinnlich geworden sind im Widerspruch gegen Christus, heiraten wollen sie, 12 habend Urteil, daß die erste Treue sie gebrochen haben; 13 zugleich aber auch müßig lernen sie, umhergehend in den Häusern, nicht nur aber müßig, sondern auch geschwätzig und neugierig, redend das nicht Geziemende. 14 Ich will also, jüngere heiraten, Kinder gebären, den Haushalt führen, keine Gelegenheit geben dem Widersacher Beschimpfung wegen; (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 denn schon einige haben sich abgewandt hinter dem Satan. 16 Wenn eine Gläubige hat Witwen, stehe sie bei ihnen, und nicht soll belastet werden die Gemeinde, damit den wirklichen Witwen sie beistehen kann. (Apostelgeschichte 6.1) 17 Die gut vorstehenden Ältesten doppelter Ehre sollen für würdig gehalten werden, am meisten die sich Abmühenden in Wort und Lehre. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8) 18 Denn sagt die Schrift: Einem dreschenden Ochsen nicht sollst du das Maul verschließen; und: Wert der Arbeiter seines Lohnes. (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Gegen einen Ältesten eine Anklage nicht nimm an, ausgenommen: wenn nicht aufgrund von zwei oder drei Zeugen! (Matthäus 18.16) 20 Die Sündigenden vor allen weise zurecht, damit auch die übrigen Furcht haben! 21 Ich beschwöre vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, daß dieses du befolgst ohne Vorurteil, nichts tuend nach Zuneigung. 22 Hände schnell niemandem lege auf und nicht habe Anteil an fremden Sünden! Dich rein bewahre! (1. Timotheus 4.14) 23 Nicht mehr trinke Wasser, sondern ein wenig Wein brauche wegen des Magens und deiner häufigen Krankheiten! 24 Einiger Menschen Sünden ganz offenkundig sind, vorangehend ins Gericht, einigen aber auch folgen sie nach; 25 ebenso auch die Werke guten ganz offenkundig, und die anders sich verhaltenden verborgen werden nicht können.

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1. Timotheus - Kapitel 5

1 Einen älteren Mann nicht fahre schroff an, sondern ermahne wie einen Vater, jüngere wie Brüder, (Titus 2.2) 2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Zurückhaltung! 3 Witwen ehre, die wirklichen Witwen! 4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Abkömmlinge hat, sollen sie lernen zuerst, das eigene Haus fromm zu behandeln und Vergeltung abzustatten. den Vorfahren; denn dies ist wohlgefällig vor Gott. 5 Aber die wirkliche Witwe und allein gebliebene hat ihre Hoffnung gesetzt auf Gott und bleibt bei den Fürbitten und den Gebeten nachts und tags; (Lukas 2.37) 6 aber die üppig lebende lebendig ist tot. 7 Und dieses gebiete, damit unantastbar sie seien! 8 Wenn aber jemand für die Eigenen und vor allem Hausgenossen nicht vorsorgt, den Glauben hat er verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger. (Matthäus 15.5-6) 9 Eine Witwe soll in das Verzeichnis eingetragen werden nicht weniger als sechzig Jahre geworden, eines Mannes Frau, 10 in guten Werken bezeugt werdend, wenn sie Kinder aufgezogen hat, wenn sie Gastfreundschaft bewiesen hat, wenn Heiligen Füße sie gewaschen hat, wenn bedrängt Werdenden sie beigestanden hat, wenn jedem guten Werk sie nachgegangen ist. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Aber jüngere Witwen weise ab! Denn wenn sie sinnlich geworden sind im Widerspruch gegen Christus, heiraten wollen sie, 12 habend Urteil, daß die erste Treue sie gebrochen haben; 13 zugleich aber auch müßig lernen sie, umhergehend in den Häusern, nicht nur aber müßig, sondern auch geschwätzig und neugierig, redend das nicht Geziemende. 14 Ich will also, jüngere heiraten, Kinder gebären, den Haushalt führen, keine Gelegenheit geben dem Widersacher Beschimpfung wegen; (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 denn schon einige haben sich abgewandt hinter dem Satan. 16 Wenn eine Gläubige hat Witwen, stehe sie bei ihnen, und nicht soll belastet werden die Gemeinde, damit den wirklichen Witwen sie beistehen kann. (Apostelgeschichte 6.1) 17 Die gut vorstehenden Ältesten doppelter Ehre sollen für würdig gehalten werden, am meisten die sich Abmühenden in Wort und Lehre. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8) 18 Denn sagt die Schrift: Einem dreschenden Ochsen nicht sollst du das Maul verschließen; und: Wert der Arbeiter seines Lohnes. (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Gegen einen Ältesten eine Anklage nicht nimm an, ausgenommen: wenn nicht aufgrund von zwei oder drei Zeugen! (Matthäus 18.16) 20 Die Sündigenden vor allen weise zurecht, damit auch die übrigen Furcht haben! 21 Ich beschwöre vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, daß dieses du befolgst ohne Vorurteil, nichts tuend nach Zuneigung. 22 Hände schnell niemandem lege auf und nicht habe Anteil an fremden Sünden! Dich rein bewahre! (1. Timotheus 4.14) 23 Nicht mehr trinke Wasser, sondern ein wenig Wein brauche wegen des Magens und deiner häufigen Krankheiten! 24 Einiger Menschen Sünden ganz offenkundig sind, vorangehend ins Gericht, einigen aber auch folgen sie nach; 25 ebenso auch die Werke guten ganz offenkundig, und die anders sich verhaltenden verborgen werden nicht können.