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Zephanja - Kapitel 1

Ankündigung der Eroberung Judas als Bild des Zorns Gottes am Tag des HERRN

1 Das Wort Jehovas, welches zu Zephanja geschah, dem Sohne Kuschis, des Sohnes Gedaljas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Hiskijas, in den Tagen Josias, des Sohnes Amons, des Königs von Juda. (Jeremia 1.2) 2 Ich werde alles von der Fläche des Erdbodens gänzlich wegraffen, spricht Jehova; 3 ich werde Menschen und Vieh wegraffen, ich werde wegraffen die Vögel des Himmels und die Fische des Meeres, und die Ärgernisse samt den Gesetzlosen; und ich werde die Menschen ausrotten von der Fläche des Erdbodens, spricht Jehova. - (Matthäus 13.41) 4 Und ich werde meine Hand ausstrecken wider Juda und wider alle Bewohner von Jerusalem. Und ich werde aus diesem Orte den Überrest des Baal, den Namen der Götzenpriester samt den Priestern ausrotten; (2. Könige 23.5) (Hosea 10.5) 5 und die auf den Dächern das Heer des Himmels anbeten, und die Anbetenden, welche dem Jehova schwören und bei ihrem König schwören; (Jeremia 19.13) (Jeremia 49.1) 6 und die von Jehova zurückweichen, und die Jehova nicht suchen noch nach ihm fragen. 7 Still vor dem Herrn Jehova! denn nahe ist der Tag Jehovas; denn Jehova hat ein Schlachtopfer bereitet, er hat seine Geladenen geheiligt. (Habakuk 2.20) 8 Und es wird geschehen an dem Tage des Schlachtopfers Jehovas, da werde ich die Fürsten und die Königssöhne heimsuchen und alle, die sich mit fremder Kleidung bekleiden. 9 Und an jenem Tage werde ich einen jeden heimsuchen, der über die Schwelle springt, alle, die das Haus ihres Herrn mit Gewalttat und Betrug erfüllen. 10 Und an jenem Tage, spricht Jehova, wird ein Geschrei erschallen vom Fischtore her, und ein Geheul von der Unterstadt, und lautes Jammern von den Hügeln her. 11 Heulet, ihr Bewohner von Maktesch! denn alles Krämervolk ist vernichtet, alle mit Silber Beladenen sind ausgerottet. 12 Und es wird geschehen zu jener Zeit, da werde ich Jerusalem mit Leuchten durchsuchen; und ich werde die Männer heimsuchen, welche auf ihren Hefen liegen, die in ihrem Herzen sprechen: Jehova tut nichts Gutes und tut nichts Böses. 13 Und ihr Vermögen wird zum Raube, und ihre Häuser werden zur Wüste werden; und sie werden Häuser bauen und sie nicht bewohnen, und Weinberge pflanzen und deren Wein nicht trinken. (5. Mose 28.39) (Amos 5.11) 14 Nahe ist der große Tag Jehovas; er ist nahe und eilt sehr. Horch, der Tag Jehovas! bitterlich schreit dort der Held. (Joel 1.15) 15 Ein Tag des Grimmes ist dieser Tag, ein Tag der Drangsal und der Bedrängnis, ein Tag des Verwüstens und der Verwüstung, ein Tag der Finsternis und der Dunkelheit, ein Tag des Gewölks und des Wolkendunkels, (Jeremia 30.7) 16 ein Tag der Posaune und des Kriegsgeschreis wider die festen Städte und wider die hohen Zinnen. 17 Und ich werde die Menschen ängstigen, und sie werden einhergehen wie die Blinden, weil sie gegen Jehova gesündigt haben; und ihr Blut wird verschüttet werden wie Staub, und ihr Fleisch wie Kot; 18 auch ihr Silber, auch ihr Gold wird sie nicht erretten können am Tage des Grimmes Jehovas; und durch das Feuer seines Eifers wird das ganze Land verzehrt werden. Denn ein Ende, ja, ein plötzliches Ende wird er machen mit allen Bewohnern des Landes. (Hesekiel 7.19)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."