Mahnung der Weisheit, sie zu befolgen - Ihre Zusagen
1Ruft nicht die Weisheit, und läßt nicht die Einsicht ihre Stimme erschallen?(Sprüche 1.20)2Oben auf den Erhöhungen am Wege, da wo Pfade zusammenstoßen, hat sie sich aufgestellt.3Zur Seite der Tore, wo die Stadt sich auftut, am Eingang der Pforten schreit sie:4Zu euch, ihr Männer, rufe ich, und meine Stimme ergeht an die Menschenkinder.5Lernet Klugheit, ihr Einfältigen, und ihr Toren, lernet Verstand!6Höret! denn Vortreffliches will ich reden, und das Auftun meiner Lippen soll Geradheit sein.7Denn mein Gaumen spricht Wahrheit aus, und Gesetzlosigkeit ist meinen Lippen ein Greuel.8Alle Worte meines Mundes sind in Gerechtigkeit; es ist nichts Verdrehtes und Verkehrtes in ihnen.9Sie alle sind richtig dem Verständigen, und gerade denen, die Erkenntnis erlangt haben.10Nehmet an meine Unterweisung, und nicht Silber, und Erkenntnis lieber als auserlesenes, feines Gold.(Sprüche 3.14)11Denn Weisheit ist besser als Korallen, und alles, was man begehren mag, kommt ihr nicht gleich. -12Ich, Weisheit, bewohne die Klugheit, und finde die Erkenntnis der Besonnenheit.13Die Furcht Jehovas ist: das Böse hassen. Hoffart und Hochmut und den Weg des Bösen und den Mund der Verkehrtheit hasse ich.(Sprüche 6.12)14Mein sind Rat und Einsicht; ich bin der Verstand, mein ist die Stärke.15Durch mich regieren Könige, und Fürsten treffen gerechte Entscheidungen;(Prediger 10.16)(Sprüche 16.12)16durch mich herrschen Herrscher und Edle, alle Richter der Erde.17Ich liebe, die mich lieben; und die mich früh suchen, werden mich finden.18Reichtum und Ehre sind bei mir, bleibendes Gut und Gerechtigkeit.19Meine Frucht ist besser als feines Gold und gediegenes Gold, und mein Ertrag als auserlesenes Silber.20Ich wandle auf dem Pfade der Gerechtigkeit, mitten auf den Steigen des Rechts;21um die, die mich lieben, beständiges Gut erben zu lassen, und um ihre Vorratskammern zu füllen.
Die Weisheit als Gottes ewiger Besitz
22Jehova besaß mich im Anfang seines Weges, vor seinen Werken von jeher.(Hiob 28.27)23Ich war eingesetzt von Ewigkeit her, von Anbeginn, vor den Uranfängen der Erde.24Ich war geboren, als die Tiefen noch nicht waren, als noch keine Quellen waren, reich an Wasser.25Ehe die Berge eingesenkt wurden, vor den Hügeln war ich geboren;26als er die Erde und die Fluren noch nicht gemacht hatte, und den Beginn der Schollen des Erdkreises.27Als er die Himmel feststellte, war ich da, als er einen Kreis abmaß über der Fläche der Tiefe;(Hiob 26.10)28als er die Wolken droben befestigte, als er Festigkeit gab den Quellen der Tiefe;29als er dem Meere seine Schranken setzte, daß die Wasser seinen Befehl nicht überschritten, als er die Grundfesten der Erde feststellte:(Hiob 38.10-11)(Psalm 104.9)30da war ich Schoßkind bei ihm, und war Tag für Tag seine Wonne, vor ihm mich ergötzend allezeit,31mich ergötzend auf dem bewohnten Teile seiner Erde; und meine Wonne war bei den Menschenkindern.(5. Mose 33.3)
Vorzüge der Weisheit und Nachteile der Torheit
32Nun denn, ihr Söhne, höret auf mich: Glückselig sind, die meine Wege bewahren!33Höret Unterweisung und werdet weise, und verwerfet sie nicht!34Glückselig der Mensch, der auf mich hört, indem er an meinen Türen wacht Tag für Tag, die Pfosten meiner Tore hütet!35Denn wer mich findet, hat das Leben gefunden und Wohlgefallen erlangt von Jehova.(Sprüche 3.2)36Wer aber an mir sündigt, tut seiner Seele Gewalt an; alle, die mich hassen, lieben den Tod.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)