zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 8

Mahnung der Weisheit, sie zu befolgen - Ihre Zusagen

1 Ruft nicht die Weisheit, und läßt nicht die Einsicht ihre Stimme erschallen? (Sprüche 1.20) 2 Oben auf den Erhöhungen am Wege, da wo Pfade zusammenstoßen, hat sie sich aufgestellt. 3 Zur Seite der Tore, wo die Stadt sich auftut, am Eingang der Pforten schreit sie: 4 Zu euch, ihr Männer, rufe ich, und meine Stimme ergeht an die Menschenkinder. 5 Lernet Klugheit, ihr Einfältigen, und ihr Toren, lernet Verstand! 6 Höret! denn Vortreffliches will ich reden, und das Auftun meiner Lippen soll Geradheit sein. 7 Denn mein Gaumen spricht Wahrheit aus, und Gesetzlosigkeit ist meinen Lippen ein Greuel. 8 Alle Worte meines Mundes sind in Gerechtigkeit; es ist nichts Verdrehtes und Verkehrtes in ihnen. 9 Sie alle sind richtig dem Verständigen, und gerade denen, die Erkenntnis erlangt haben. 10 Nehmet an meine Unterweisung, und nicht Silber, und Erkenntnis lieber als auserlesenes, feines Gold. (Sprüche 3.14) 11 Denn Weisheit ist besser als Korallen, und alles, was man begehren mag, kommt ihr nicht gleich. - 12 Ich, Weisheit, bewohne die Klugheit, und finde die Erkenntnis der Besonnenheit. 13 Die Furcht Jehovas ist: das Böse hassen. Hoffart und Hochmut und den Weg des Bösen und den Mund der Verkehrtheit hasse ich. (Sprüche 6.12) 14 Mein sind Rat und Einsicht; ich bin der Verstand, mein ist die Stärke. 15 Durch mich regieren Könige, und Fürsten treffen gerechte Entscheidungen; (Prediger 10.16) (Sprüche 16.12) 16 durch mich herrschen Herrscher und Edle, alle Richter der Erde. 17 Ich liebe, die mich lieben; und die mich früh suchen, werden mich finden. 18 Reichtum und Ehre sind bei mir, bleibendes Gut und Gerechtigkeit. 19 Meine Frucht ist besser als feines Gold und gediegenes Gold, und mein Ertrag als auserlesenes Silber. 20 Ich wandle auf dem Pfade der Gerechtigkeit, mitten auf den Steigen des Rechts; 21 um die, die mich lieben, beständiges Gut erben zu lassen, und um ihre Vorratskammern zu füllen.

Die Weisheit als Gottes ewiger Besitz

22 Jehova besaß mich im Anfang seines Weges, vor seinen Werken von jeher. (Hiob 28.27) 23 Ich war eingesetzt von Ewigkeit her, von Anbeginn, vor den Uranfängen der Erde. 24 Ich war geboren, als die Tiefen noch nicht waren, als noch keine Quellen waren, reich an Wasser. 25 Ehe die Berge eingesenkt wurden, vor den Hügeln war ich geboren; 26 als er die Erde und die Fluren noch nicht gemacht hatte, und den Beginn der Schollen des Erdkreises. 27 Als er die Himmel feststellte, war ich da, als er einen Kreis abmaß über der Fläche der Tiefe; (Hiob 26.10) 28 als er die Wolken droben befestigte, als er Festigkeit gab den Quellen der Tiefe; 29 als er dem Meere seine Schranken setzte, daß die Wasser seinen Befehl nicht überschritten, als er die Grundfesten der Erde feststellte: (Hiob 38.10-11) (Psalm 104.9) 30 da war ich Schoßkind bei ihm, und war Tag für Tag seine Wonne, vor ihm mich ergötzend allezeit, 31 mich ergötzend auf dem bewohnten Teile seiner Erde; und meine Wonne war bei den Menschenkindern. (5. Mose 33.3)

Vorzüge der Weisheit und Nachteile der Torheit

32 Nun denn, ihr Söhne, höret auf mich: Glückselig sind, die meine Wege bewahren! 33 Höret Unterweisung und werdet weise, und verwerfet sie nicht! 34 Glückselig der Mensch, der auf mich hört, indem er an meinen Türen wacht Tag für Tag, die Pfosten meiner Tore hütet! 35 Denn wer mich findet, hat das Leben gefunden und Wohlgefallen erlangt von Jehova. (Sprüche 3.2) 36 Wer aber an mir sündigt, tut seiner Seele Gewalt an; alle, die mich hassen, lieben den Tod.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)