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Sprüche - Kapitel 6

Warnung vor Bürgschaft, Trägheit und Falschheit

1 Mein Sohn, wenn du Bürge geworden bist für deinen Nächsten, für einen anderen deine Hand eingeschlagen hast; (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 bist du verstrickt durch die Worte deines Mundes, gefangen durch die Worte deines Mundes: 3 tue denn dieses, mein Sohn, und reiße dich los, da du in deines Nächsten Hand gekommen bist; geh hin, wirf dich nieder, und bestürme deinen Nächsten; 4 gestatte deinen Augen keinen Schlaf, und keinen Schlummer deinen Wimpern; 5 reiße dich los wie eine Gazelle aus der Hand, und wie ein Vogel aus der Hand des Vogelstellers. 6 Geh hin zur Ameise, du Fauler, sieh ihre Wege und werde weise. (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4) 7 Sie, die keinen Richter, Vorsteher und Gebieter hat, 8 sie bereitet im Sommer ihr Brot, hat in der Ernte ihre Nahrung eingesammelt. 9 Bis wann willst du liegen, du Fauler? wann willst du von deinem Schlafe aufstehen? 10 Ein wenig Schlaf, ein wenig Schlummer, ein wenig Händefalten, um auszuruhen: (Sprüche 24.33-34) 11 und deine Armut wird kommen wie ein rüstig Zuschreitender, und deine Not wie ein gewappneter Mann. 12 Ein Belialsmensch, ein heilloser Mann ist, wer umhergeht mit Verkehrtheit des Mundes, (Sprüche 10.31-32) 13 mit seinen Augen zwinkt, mit seinen Füßen scharrt, mit seinen Fingern deutet. (Sprüche 10.10) 14 Verkehrtheiten sind in seinem Herzen; er schmiedet Böses zu aller Zeit, streut Zwietracht aus. 15 Darum wird plötzlich sein Verderben kommen; im Augenblick wird er zerschmettert werden ohne Heilung. - 16 Sechs sind es, die Jehova haßt, und sieben sind seiner Seele ein Greuel: 17 Hohe Augen, eine Lügenzunge, und Hände, die unschuldiges Blut vergießen; 18 ein Herz, welches heillose Anschläge schmiedet, Füße, die eilends zum Bösen hinlaufen; 19 wer Lügen ausspricht als falscher Zeuge, und wer Zwietracht ausstreut zwischen Brüdern.

Erneute Warnung vor Ehebruch

20 Mein Sohn, bewahre das Gebot deines Vaters, und verlaß nicht die Belehrung deiner Mutter; (Sprüche 1.8) 21 binde sie stets auf dein Herz, knüpfe sie um deinen Hals. (Sprüche 3.3) 22 Wenn du einhergehst, wird sie dich leiten; wenn du dich niederlegst, wird sie über dich wachen; und erwachst du, so wird sie mit dir reden. (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist eine Leuchte, und die Belehrung ein Licht; und die Zurechtweisung der Zucht sind der Weg des Lebens: 24 um dich zu bewahren vor dem bösen Weibe, vor der Glätte der Zunge einer Fremden. (Sprüche 2.16) 25 Begehre nicht in deinem Herzen nach ihrer Schönheit, und sie fange dich nicht mit ihren Wimpern! 26 Denn um eines hurerischen Weibes willen kommt man bis auf einen Laib Brot, und eines Mannes Weib stellt einer kostbaren Seele nach. - 27 Sollte jemand Feuer in seinen Busen nehmen, ohne daß seine Kleider verbrennten? 28 Oder sollte jemand über glühende Kohlen gehen, ohne daß seine Füße versengt würden? 29 So der, welcher zu dem Weibe seines Nächsten eingeht: keiner, der sie berührt, wird für schuldlos gehalten werden. - (Sprüche 5.10-14) 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert; 31 und wenn er gefunden wird, kann er siebenfach erstatten, kann alles Gut seines Hauses hingeben. 32 Wer mit einem Weibe Ehebruch begeht, ist unsinnig; wer seine Seele verderben will, der tut solches. (1. Korinther 6.18) 33 Plage und Schande wird er finden, und seine Schmach wird nicht ausgelöscht werden. 34 Denn Eifersucht ist eines Mannes Grimm, und am Tage der Rache schont er nicht. 35 Er nimmt keine Rücksicht auf irgendwelche Sühne und willigt nicht ein, magst du auch das Geschenk vergrößern.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)