zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 5

Warnung vor Ehebruch

1 Mein Sohn, merke auf meine Weisheit, neige dein Ohr zu meiner Einsicht, 2 um Besonnenheit zu beobachten, und damit deine Lippen Erkenntnis bewahren. 3 Denn Honigseim träufeln die Lippen der Fremden, und glatter als Öl ist ihr Gaumen; (Sprüche 2.16-19) 4 aber ihr Letztes ist bitter wie Wermut, scharf wie ein zweischneidiges Schwert. 5 Ihre Füße steigen hinab zum Tode, an dem Scheol haften ihre Schritte. 6 Damit sie nicht den Weg des Lebens einschlage, schweifen ihre Bahnen, ohne daß sie es weiß. 7 Nun denn, ihr Söhne, höret auf mich, und weichet nicht ab von den Worten meines Mundes! 8 Halte fern von ihr deinen Weg, und nahe nicht zu der Tür ihres Hauses: 9 damit du nicht anderen deine Blüte gebest, und deine Jahre dem Grausamen; 10 damit nicht Fremde sich sättigen an deinem Vermögen, und dein mühsam Erworbenes nicht komme in eines Ausländers Haus; 11 und du nicht stöhnest bei deinem Ende, wenn dein Fleisch und dein Leib dahinschwinden, und sagest: 12 Wie habe ich die Unterweisung gehaßt, und mein Herz hat die Zucht verschmäht! 13 Und ich habe nicht gehört auf die Stimme meiner Unterweiser, und mein Ohr nicht zugeneigt meinen Lehrern. 14 Wenig fehlte, so wäre ich in allem Bösen gewesen, inmitten der Versammlung und der Gemeinde. 15 Trinke Wasser aus deiner Zisterne und Fließendes aus deinem Brunnen. 16 Mögen nach außen sich ergießen deine Quellen, deine Wasserbäche auf die Straßen. 17 Dir allein sollen sie gehören, und nicht Fremden mit dir. 18 Deine Quelle sei gesegnet, und erfreue dich an dem Weibe deiner Jugend; 19 die liebliche Hindin und anmutige Gemse - ihre Brüste mögen dich berauschen zu aller Zeit, taumle stets in ihrer Liebe. 20 Und warum solltest du, mein Sohn, an einer Fremden taumeln, und den Busen einer Fremden umarmen? - 21 Denn vor den Augen Jehovas sind eines jeden Wege, und alle seine Geleise wägt er ab. 22 Die eigenen Missetaten werden ihn, den Gesetzlosen, fangen, und in seiner Sünde Banden wird er festgehalten werden. 23 Sterben wird er, weil ihm Zucht mangelt, und in der Größe seiner Torheit wird er dahintaumeln.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 24

1 Wenn ein Mann eine Frau heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 wenn sie dann sein Haus verlässt und einen anderen Mann heiratet, 3 und wenn auch der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, oder wenn dieser zweite Mann stirbt, 4 dann darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie also unrein geworden ist. Denn das verabscheut Jahwe. Du darfst das Land, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beflecken. 5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen. (5. Mose 20.7) 6 Man darf die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit pfändet man das Leben. 7 Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen. (2. Mose 21.16) 8 Wenn es um die Plage des Aussatzes geht, musst du sorgfältig sein und sehr genau auf das achten, was dich die levitischen Priester lehren. Denn sie tun das nach dem, was ich ihnen verordnet habe, und ihr sollt es unbedingt beachten. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denk daran, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat, als ihr von Ägypten hierher unterwegs wart. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. 11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll dir das Pfand herausbringen. 12 Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht, 13 sondern bringe es ihm bei Sonnenuntergang zurück, damit er sich zum Schlafen mit seinem Obergewand zudecken kann und dich dabei segnet. Das gilt als Gerechtigkeit vor Jahwe, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich, ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt. (3. Mose 19.13) 15 Noch am selben Tag vor Sonnenuntergang sollst du ihm seinen Lohn geben. Er ist dringend darauf angewiesen. Sonst beklagt er sich bei Jahwe über dich, und du bist schuldig geworden. 16 Die Väter sollen nicht für die Söhne und die Söhne nicht für die Väter hingerichtet werden. Jeder muss für sein eigenes Verbrechen sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist und Jahwe, dein Gott, dich von dort befreit hat. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du bei der Ernte eine Garbe auf deinem Feld vergessen hast, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören, damit Jahwe, dein Gott, dich in all deinem Tun segnet. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du Oliven von deinem Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören. 21 Wenn du in deinem Weinberg die Weinlese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören. 22 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.