zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 31

1 Worte Lemuels, des Königs; Ausspruch, womit seine Mutter ihn unterwies: 2 Was, mein Sohn, und was, Sohn meines Leibes, und was, Sohn meiner Gelübde? 3 Gib nicht den Weibern deine Kraft, noch deine Wege den Verderberinnen der Könige. (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 Nicht für Könige ziemt es sich, Lemuel, nicht für Könige, Wein zu trinken, noch für Fürsten, zu fragen: Wo ist starkes Getränk? (Sprüche 20.1) 5 damit er nicht trinke und des Vorgeschriebenen vergesse, und verdrehe die Rechtssache aller Kinder des Elends. - 6 Gebet starkes Getränk dem Umkommenden, und Wein denen, die betrübter Seele sind: 7 er trinke, und vergesse seine Armut und gedenke seiner Mühsal nicht mehr. 8 Tue deinen Mund auf für den Stummen, für die Rechtssache aller Unglücklichen. (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Tue deinen Mund auf, richte gerecht, und schaffe Recht dem Elenden und dem Dürftigen. 10 Ein wackeres Weib, wer wird es finden? denn ihr Wert steht weit über Korallen. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22) 11 Das Herz ihres Mannes vertraut auf sie, und an Ausbeute wird es ihm nicht fehlen. 12 Sie erweist ihm Gutes und nichts Böses alle Tage ihres Lebens. 13 Sie sucht Wolle und Flachs, und arbeitet dann mit Lust ihrer Hände. 14 Sie ist Kaufmannsschiffen gleich, von fernher bringt sie ihr Brot herbei. 15 Und sie steht auf, wenn es noch Nacht ist, und bestimmt die Speise für ihr Haus und das Tagewerk für ihre Mägde. 16 Sie sinnt auf ein Feld und erwirbt es; von der Frucht ihrer Hände pflanzt sie einen Weinberg. 17 Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme. 18 Sie erfährt, daß ihr Erwerb gut ist: des Nachts geht ihr Licht nicht aus; 19 sie legt ihre Hände an den Spinnrocken, und ihre Finger erfassen die Spindel. 20 Sie breitet ihre Hand aus zu dem Elenden und streckt ihre Hände dem Dürftigen entgegen. 21 Sie fürchtet für ihr Haus den Schnee nicht, denn ihr ganzes Haus ist in Karmesin gekleidet. 22 Sie verfertigt sich Teppiche; Byssus und Purpur sind ihr Gewand. 23 Ihr Mann ist bekannt in den Toren, indem er sitzt bei den Ältesten des Landes. 24 Sie verfertigt Hemden und verkauft sie, und Gürtel liefert sie dem Kaufmann. (Apostelgeschichte 9.39) 25 Macht und Hoheit sind ihr Gewand, und so lacht sie des künftigen Tages. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und liebreiche Lehre ist auf ihrer Zunge. 27 Sie überwacht die Vorgänge in ihrem Hause und ißt nicht das Brot der Faulheit. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen sie glücklich, ihr Mann steht auf und rühmt sie: 29 "Viele Töchter haben wacker gehandelt, du aber hast sie alle übertroffen!" 30 Die Anmut ist Trug, und die Schönheit Eitelkeit; ein Weib, das Jehova fürchtet, sie wird gepriesen werden. (Sprüche 11.22) 31 Gebet ihr von der Frucht ihrer Hände; und in den Toren mögen ihre Werke sie preisen!

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.