zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 31

1 Worte Lemuels, des Königs; Ausspruch, womit seine Mutter ihn unterwies: 2 Was, mein Sohn, und was, Sohn meines Leibes, und was, Sohn meiner Gelübde? 3 Gib nicht den Weibern deine Kraft, noch deine Wege den Verderberinnen der Könige. (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 Nicht für Könige ziemt es sich, Lemuel, nicht für Könige, Wein zu trinken, noch für Fürsten, zu fragen: Wo ist starkes Getränk? (Sprüche 20.1) 5 damit er nicht trinke und des Vorgeschriebenen vergesse, und verdrehe die Rechtssache aller Kinder des Elends. - 6 Gebet starkes Getränk dem Umkommenden, und Wein denen, die betrübter Seele sind: 7 er trinke, und vergesse seine Armut und gedenke seiner Mühsal nicht mehr. 8 Tue deinen Mund auf für den Stummen, für die Rechtssache aller Unglücklichen. (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Tue deinen Mund auf, richte gerecht, und schaffe Recht dem Elenden und dem Dürftigen. 10 Ein wackeres Weib, wer wird es finden? denn ihr Wert steht weit über Korallen. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22) 11 Das Herz ihres Mannes vertraut auf sie, und an Ausbeute wird es ihm nicht fehlen. 12 Sie erweist ihm Gutes und nichts Böses alle Tage ihres Lebens. 13 Sie sucht Wolle und Flachs, und arbeitet dann mit Lust ihrer Hände. 14 Sie ist Kaufmannsschiffen gleich, von fernher bringt sie ihr Brot herbei. 15 Und sie steht auf, wenn es noch Nacht ist, und bestimmt die Speise für ihr Haus und das Tagewerk für ihre Mägde. 16 Sie sinnt auf ein Feld und erwirbt es; von der Frucht ihrer Hände pflanzt sie einen Weinberg. 17 Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme. 18 Sie erfährt, daß ihr Erwerb gut ist: des Nachts geht ihr Licht nicht aus; 19 sie legt ihre Hände an den Spinnrocken, und ihre Finger erfassen die Spindel. 20 Sie breitet ihre Hand aus zu dem Elenden und streckt ihre Hände dem Dürftigen entgegen. 21 Sie fürchtet für ihr Haus den Schnee nicht, denn ihr ganzes Haus ist in Karmesin gekleidet. 22 Sie verfertigt sich Teppiche; Byssus und Purpur sind ihr Gewand. 23 Ihr Mann ist bekannt in den Toren, indem er sitzt bei den Ältesten des Landes. 24 Sie verfertigt Hemden und verkauft sie, und Gürtel liefert sie dem Kaufmann. (Apostelgeschichte 9.39) 25 Macht und Hoheit sind ihr Gewand, und so lacht sie des künftigen Tages. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und liebreiche Lehre ist auf ihrer Zunge. 27 Sie überwacht die Vorgänge in ihrem Hause und ißt nicht das Brot der Faulheit. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen sie glücklich, ihr Mann steht auf und rühmt sie: 29 "Viele Töchter haben wacker gehandelt, du aber hast sie alle übertroffen!" 30 Die Anmut ist Trug, und die Schönheit Eitelkeit; ein Weib, das Jehova fürchtet, sie wird gepriesen werden. (Sprüche 11.22) 31 Gebet ihr von der Frucht ihrer Hände; und in den Toren mögen ihre Werke sie preisen!

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."