1Worte Lemuels, des Königs; Ausspruch, womit seine Mutter ihn unterwies:2Was, mein Sohn, und was, Sohn meines Leibes, und was, Sohn meiner Gelübde?3Gib nicht den Weibern deine Kraft, noch deine Wege den Verderberinnen der Könige.(5. Mose 17.17)(1. Könige 11.1)4Nicht für Könige ziemt es sich, Lemuel, nicht für Könige, Wein zu trinken, noch für Fürsten, zu fragen: Wo ist starkes Getränk?(Sprüche 20.1)5damit er nicht trinke und des Vorgeschriebenen vergesse, und verdrehe die Rechtssache aller Kinder des Elends. -6Gebet starkes Getränk dem Umkommenden, und Wein denen, die betrübter Seele sind:7er trinke, und vergesse seine Armut und gedenke seiner Mühsal nicht mehr.8Tue deinen Mund auf für den Stummen, für die Rechtssache aller Unglücklichen.(Hiob 29.12)(Hiob 29.15)9Tue deinen Mund auf, richte gerecht, und schaffe Recht dem Elenden und dem Dürftigen.10Ein wackeres Weib, wer wird es finden? denn ihr Wert steht weit über Korallen.(Sprüche 12.4)(Sprüche 18.22)11Das Herz ihres Mannes vertraut auf sie, und an Ausbeute wird es ihm nicht fehlen.12Sie erweist ihm Gutes und nichts Böses alle Tage ihres Lebens.13Sie sucht Wolle und Flachs, und arbeitet dann mit Lust ihrer Hände.14Sie ist Kaufmannsschiffen gleich, von fernher bringt sie ihr Brot herbei.15Und sie steht auf, wenn es noch Nacht ist, und bestimmt die Speise für ihr Haus und das Tagewerk für ihre Mägde.16Sie sinnt auf ein Feld und erwirbt es; von der Frucht ihrer Hände pflanzt sie einen Weinberg.17Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme.18Sie erfährt, daß ihr Erwerb gut ist: des Nachts geht ihr Licht nicht aus;19sie legt ihre Hände an den Spinnrocken, und ihre Finger erfassen die Spindel.20Sie breitet ihre Hand aus zu dem Elenden und streckt ihre Hände dem Dürftigen entgegen.21Sie fürchtet für ihr Haus den Schnee nicht, denn ihr ganzes Haus ist in Karmesin gekleidet.22Sie verfertigt sich Teppiche; Byssus und Purpur sind ihr Gewand.23Ihr Mann ist bekannt in den Toren, indem er sitzt bei den Ältesten des Landes.24Sie verfertigt Hemden und verkauft sie, und Gürtel liefert sie dem Kaufmann.(Apostelgeschichte 9.39)25Macht und Hoheit sind ihr Gewand, und so lacht sie des künftigen Tages.(Hiob 5.22)(Matthäus 6.34)26Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und liebreiche Lehre ist auf ihrer Zunge.27Sie überwacht die Vorgänge in ihrem Hause und ißt nicht das Brot der Faulheit.28Ihre Söhne stehen auf und preisen sie glücklich, ihr Mann steht auf und rühmt sie:29"Viele Töchter haben wacker gehandelt, du aber hast sie alle übertroffen!"30Die Anmut ist Trug, und die Schönheit Eitelkeit; ein Weib, das Jehova fürchtet, sie wird gepriesen werden.(Sprüche 11.22)31Gebet ihr von der Frucht ihrer Hände; und in den Toren mögen ihre Werke sie preisen!
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)