1Worte Lemuels, des Königs; Ausspruch, womit seine Mutter ihn unterwies:2Was, mein Sohn, und was, Sohn meines Leibes, und was, Sohn meiner Gelübde?3Gib nicht den Weibern deine Kraft, noch deine Wege den Verderberinnen der Könige.(5. Mose 17.17)(1. Könige 11.1)4Nicht für Könige ziemt es sich, Lemuel, nicht für Könige, Wein zu trinken, noch für Fürsten, zu fragen: Wo ist starkes Getränk?(Sprüche 20.1)5damit er nicht trinke und des Vorgeschriebenen vergesse, und verdrehe die Rechtssache aller Kinder des Elends. -6Gebet starkes Getränk dem Umkommenden, und Wein denen, die betrübter Seele sind:7er trinke, und vergesse seine Armut und gedenke seiner Mühsal nicht mehr.8Tue deinen Mund auf für den Stummen, für die Rechtssache aller Unglücklichen.(Hiob 29.12)(Hiob 29.15)9Tue deinen Mund auf, richte gerecht, und schaffe Recht dem Elenden und dem Dürftigen.10Ein wackeres Weib, wer wird es finden? denn ihr Wert steht weit über Korallen.(Sprüche 12.4)(Sprüche 18.22)11Das Herz ihres Mannes vertraut auf sie, und an Ausbeute wird es ihm nicht fehlen.12Sie erweist ihm Gutes und nichts Böses alle Tage ihres Lebens.13Sie sucht Wolle und Flachs, und arbeitet dann mit Lust ihrer Hände.14Sie ist Kaufmannsschiffen gleich, von fernher bringt sie ihr Brot herbei.15Und sie steht auf, wenn es noch Nacht ist, und bestimmt die Speise für ihr Haus und das Tagewerk für ihre Mägde.16Sie sinnt auf ein Feld und erwirbt es; von der Frucht ihrer Hände pflanzt sie einen Weinberg.17Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme.18Sie erfährt, daß ihr Erwerb gut ist: des Nachts geht ihr Licht nicht aus;19sie legt ihre Hände an den Spinnrocken, und ihre Finger erfassen die Spindel.20Sie breitet ihre Hand aus zu dem Elenden und streckt ihre Hände dem Dürftigen entgegen.21Sie fürchtet für ihr Haus den Schnee nicht, denn ihr ganzes Haus ist in Karmesin gekleidet.22Sie verfertigt sich Teppiche; Byssus und Purpur sind ihr Gewand.23Ihr Mann ist bekannt in den Toren, indem er sitzt bei den Ältesten des Landes.24Sie verfertigt Hemden und verkauft sie, und Gürtel liefert sie dem Kaufmann.(Apostelgeschichte 9.39)25Macht und Hoheit sind ihr Gewand, und so lacht sie des künftigen Tages.(Hiob 5.22)(Matthäus 6.34)26Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und liebreiche Lehre ist auf ihrer Zunge.27Sie überwacht die Vorgänge in ihrem Hause und ißt nicht das Brot der Faulheit.28Ihre Söhne stehen auf und preisen sie glücklich, ihr Mann steht auf und rühmt sie:29"Viele Töchter haben wacker gehandelt, du aber hast sie alle übertroffen!"30Die Anmut ist Trug, und die Schönheit Eitelkeit; ein Weib, das Jehova fürchtet, sie wird gepriesen werden.(Sprüche 11.22)31Gebet ihr von der Frucht ihrer Hände; und in den Toren mögen ihre Werke sie preisen!
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)