1Mein Sohn, vergiß nicht meine Belehrung, und dein Herz bewahre meine Gebote.2Denn Länge der Tage und Jahre des Lebens und Frieden werden sie dir mehren. -(3. Mose 18.5)(Sprüche 4.10)3Güte und Wahrheit mögen dich nicht verlassen; binde sie um deinen Hals, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens;(5. Mose 6.8)(Jeremia 31.33)(Sprüche 6.21)4so wirst du Gunst finden und gute Einsicht in den Augen Gottes und der Menschen. -(Lukas 2.52)5Vertraue auf Jehova mit deinem ganzen Herzen, und stütze dich nicht auf deinen Verstand.6Erkenne ihn auf allen deinen Wegen, und er wird gerade machen deine Pfade. -7Sei nicht weise in deinen Augen, fürchte Jehova und weiche vom Bösen:(Jesaja 5.21)8es wird Heilung sein für deinen Nabel und Saft für deine Gebeine. -(Sprüche 4.22)9Ehre Jehova von deinem Vermögen und von den Erstlingen all deines Ertrages;(2. Mose 23.19)10so werden deine Speicher sich füllen mit Überfluß, und deine Kufen von Most überfließen.11Mein Sohn, verwirf nicht die Unterweisung Jehovas, und laß dich seine Zucht nicht verdrießen.(Hiob 5.17-19)(Hebräer 12.5-6)12Denn wen Jehova liebt, den züchtigt er, und zwar wie ein Vater den Sohn, an dem er Wohlgefallen hat. -(Offenbarung 3.19)
Wert und Nutzen der Weisheit
13Glückselig der Mensch, der Weisheit gefunden hat, und der Mensch, der Verständnis erlangt!(Matthäus 13.44)14Denn ihr Erwerb ist besser als der Erwerb von Silber, und ihr Gewinn besser als feines Gold;(Sprüche 8.10)(Sprüche 8.19)15kostbarer ist sie als Korallen, und alles, was du begehren magst, kommt ihr an Wert nicht gleich.(Matthäus 13.45-46)16Länge des Lebens ist in ihrer Rechten, in ihrer Linken Reichtum und Ehre.(Sprüche 3.2)17Ihre Wege sind liebliche Wege, und alle ihre Pfade sind Frieden.18Ein Baum des Lebens ist sie denen, die sie ergreifen, und wer sie festhält, ist glückselig.19Jehova hat durch Weisheit die Erde gegründet, und durch Einsicht die Himmel festgestellt.(Sprüche 8.24)20Durch seine Erkenntnis sind hervorgebrochen die Tiefen, und die Wolken träufelten Tau herab. -21Mein Sohn, laß sie nicht von deinen Augen weichen, bewahre klugen Rat und Besonnenheit;22so werden sie Leben sein für deine Seele und Anmut deinem Halse.(Sprüche 1.9)23Dann wirst du in Sicherheit deinen Weg gehen, und dein Fuß wird nicht anstoßen.24Wenn du dich niederlegst, wirst du nicht erschrecken; und liegst du, so wird dein Schlaf süß sein.(Psalm 3.6)25Fürchte dich nicht vor plötzlichem Schrecken, noch vor der Verwüstung der Gesetzlosen, wenn sie kommt;26denn Jehova wird deine Zuversicht sein, und wird deinen Fuß vor dem Fange bewahren.(Sprüche 10.29)
Ermahnung zur Nächstenliebe
27Enthalte kein Gutes dem vor, welchem es zukommt, wenn es in der Macht deiner Hand steht, es zu tun. -28Sage nicht zu deinem Nächsten: "Geh hin und komm wieder, und morgen will ich geben," da es doch bei dir ist. -29Schmiede nichts Böses wider deinen Nächsten, während er vertrauensvoll bei dir wohnt. -30Hadere nicht mit einem Menschen ohne Ursache, wenn er dir nichts Böses angetan hat. -31Beneide nicht den Mann der Gewalttat, und erwähle keinen von seinen Wegen. -32Denn der Verkehrte ist Jehova ein Greuel, aber sein Geheimnis ist bei den Aufrichtigen.(Psalm 25.14)33Der Fluch Jehovas ist im Hause des Gesetzlosen, aber er segnet die Wohnung der Gerechten.34Fürwahr, der Spötter spottet er, den Demütigen aber gibt er Gnade.(Sprüche 1.26)(1. Petrus 5.5)35Die Weisen erben Ehre, aber die Toren erhöht die Schande.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)