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Sprüche - Kapitel 3

Ermahnung zur Gottesfurcht

1 Mein Sohn, vergiß nicht meine Belehrung, und dein Herz bewahre meine Gebote. 2 Denn Länge der Tage und Jahre des Lebens und Frieden werden sie dir mehren. - (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Güte und Wahrheit mögen dich nicht verlassen; binde sie um deinen Hals, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens; (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 so wirst du Gunst finden und gute Einsicht in den Augen Gottes und der Menschen. - (Lukas 2.52) 5 Vertraue auf Jehova mit deinem ganzen Herzen, und stütze dich nicht auf deinen Verstand. 6 Erkenne ihn auf allen deinen Wegen, und er wird gerade machen deine Pfade. - 7 Sei nicht weise in deinen Augen, fürchte Jehova und weiche vom Bösen: (Jesaja 5.21) 8 es wird Heilung sein für deinen Nabel und Saft für deine Gebeine. - (Sprüche 4.22) 9 Ehre Jehova von deinem Vermögen und von den Erstlingen all deines Ertrages; (2. Mose 23.19) 10 so werden deine Speicher sich füllen mit Überfluß, und deine Kufen von Most überfließen. 11 Mein Sohn, verwirf nicht die Unterweisung Jehovas, und laß dich seine Zucht nicht verdrießen. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6) 12 Denn wen Jehova liebt, den züchtigt er, und zwar wie ein Vater den Sohn, an dem er Wohlgefallen hat. - (Offenbarung 3.19)

Wert und Nutzen der Weisheit

13 Glückselig der Mensch, der Weisheit gefunden hat, und der Mensch, der Verständnis erlangt! (Matthäus 13.44) 14 Denn ihr Erwerb ist besser als der Erwerb von Silber, und ihr Gewinn besser als feines Gold; (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 kostbarer ist sie als Korallen, und alles, was du begehren magst, kommt ihr an Wert nicht gleich. (Matthäus 13.45-46) 16 Länge des Lebens ist in ihrer Rechten, in ihrer Linken Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind liebliche Wege, und alle ihre Pfade sind Frieden. 18 Ein Baum des Lebens ist sie denen, die sie ergreifen, und wer sie festhält, ist glückselig. 19 Jehova hat durch Weisheit die Erde gegründet, und durch Einsicht die Himmel festgestellt. (Sprüche 8.24) 20 Durch seine Erkenntnis sind hervorgebrochen die Tiefen, und die Wolken träufelten Tau herab. - 21 Mein Sohn, laß sie nicht von deinen Augen weichen, bewahre klugen Rat und Besonnenheit; 22 so werden sie Leben sein für deine Seele und Anmut deinem Halse. (Sprüche 1.9) 23 Dann wirst du in Sicherheit deinen Weg gehen, und dein Fuß wird nicht anstoßen. 24 Wenn du dich niederlegst, wirst du nicht erschrecken; und liegst du, so wird dein Schlaf süß sein. (Psalm 3.6) 25 Fürchte dich nicht vor plötzlichem Schrecken, noch vor der Verwüstung der Gesetzlosen, wenn sie kommt; 26 denn Jehova wird deine Zuversicht sein, und wird deinen Fuß vor dem Fange bewahren. (Sprüche 10.29)

Ermahnung zur Nächstenliebe

27 Enthalte kein Gutes dem vor, welchem es zukommt, wenn es in der Macht deiner Hand steht, es zu tun. - 28 Sage nicht zu deinem Nächsten: "Geh hin und komm wieder, und morgen will ich geben," da es doch bei dir ist. - 29 Schmiede nichts Böses wider deinen Nächsten, während er vertrauensvoll bei dir wohnt. - 30 Hadere nicht mit einem Menschen ohne Ursache, wenn er dir nichts Böses angetan hat. - 31 Beneide nicht den Mann der Gewalttat, und erwähle keinen von seinen Wegen. - 32 Denn der Verkehrte ist Jehova ein Greuel, aber sein Geheimnis ist bei den Aufrichtigen. (Psalm 25.14) 33 Der Fluch Jehovas ist im Hause des Gesetzlosen, aber er segnet die Wohnung der Gerechten. 34 Fürwahr, der Spötter spottet er, den Demütigen aber gibt er Gnade. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Die Weisen erben Ehre, aber die Toren erhöht die Schande.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)