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Sprüche - Kapitel 3

Ermahnung zur Gottesfurcht

1 Mein Sohn, vergiß nicht meine Belehrung, und dein Herz bewahre meine Gebote. 2 Denn Länge der Tage und Jahre des Lebens und Frieden werden sie dir mehren. - (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Güte und Wahrheit mögen dich nicht verlassen; binde sie um deinen Hals, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens; (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 so wirst du Gunst finden und gute Einsicht in den Augen Gottes und der Menschen. - (Lukas 2.52) 5 Vertraue auf Jehova mit deinem ganzen Herzen, und stütze dich nicht auf deinen Verstand. 6 Erkenne ihn auf allen deinen Wegen, und er wird gerade machen deine Pfade. - 7 Sei nicht weise in deinen Augen, fürchte Jehova und weiche vom Bösen: (Jesaja 5.21) 8 es wird Heilung sein für deinen Nabel und Saft für deine Gebeine. - (Sprüche 4.22) 9 Ehre Jehova von deinem Vermögen und von den Erstlingen all deines Ertrages; (2. Mose 23.19) 10 so werden deine Speicher sich füllen mit Überfluß, und deine Kufen von Most überfließen. 11 Mein Sohn, verwirf nicht die Unterweisung Jehovas, und laß dich seine Zucht nicht verdrießen. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6) 12 Denn wen Jehova liebt, den züchtigt er, und zwar wie ein Vater den Sohn, an dem er Wohlgefallen hat. - (Offenbarung 3.19)

Wert und Nutzen der Weisheit

13 Glückselig der Mensch, der Weisheit gefunden hat, und der Mensch, der Verständnis erlangt! (Matthäus 13.44) 14 Denn ihr Erwerb ist besser als der Erwerb von Silber, und ihr Gewinn besser als feines Gold; (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 kostbarer ist sie als Korallen, und alles, was du begehren magst, kommt ihr an Wert nicht gleich. (Matthäus 13.45-46) 16 Länge des Lebens ist in ihrer Rechten, in ihrer Linken Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind liebliche Wege, und alle ihre Pfade sind Frieden. 18 Ein Baum des Lebens ist sie denen, die sie ergreifen, und wer sie festhält, ist glückselig. 19 Jehova hat durch Weisheit die Erde gegründet, und durch Einsicht die Himmel festgestellt. (Sprüche 8.24) 20 Durch seine Erkenntnis sind hervorgebrochen die Tiefen, und die Wolken träufelten Tau herab. - 21 Mein Sohn, laß sie nicht von deinen Augen weichen, bewahre klugen Rat und Besonnenheit; 22 so werden sie Leben sein für deine Seele und Anmut deinem Halse. (Sprüche 1.9) 23 Dann wirst du in Sicherheit deinen Weg gehen, und dein Fuß wird nicht anstoßen. 24 Wenn du dich niederlegst, wirst du nicht erschrecken; und liegst du, so wird dein Schlaf süß sein. (Psalm 3.6) 25 Fürchte dich nicht vor plötzlichem Schrecken, noch vor der Verwüstung der Gesetzlosen, wenn sie kommt; 26 denn Jehova wird deine Zuversicht sein, und wird deinen Fuß vor dem Fange bewahren. (Sprüche 10.29)

Ermahnung zur Nächstenliebe

27 Enthalte kein Gutes dem vor, welchem es zukommt, wenn es in der Macht deiner Hand steht, es zu tun. - 28 Sage nicht zu deinem Nächsten: "Geh hin und komm wieder, und morgen will ich geben," da es doch bei dir ist. - 29 Schmiede nichts Böses wider deinen Nächsten, während er vertrauensvoll bei dir wohnt. - 30 Hadere nicht mit einem Menschen ohne Ursache, wenn er dir nichts Böses angetan hat. - 31 Beneide nicht den Mann der Gewalttat, und erwähle keinen von seinen Wegen. - 32 Denn der Verkehrte ist Jehova ein Greuel, aber sein Geheimnis ist bei den Aufrichtigen. (Psalm 25.14) 33 Der Fluch Jehovas ist im Hause des Gesetzlosen, aber er segnet die Wohnung der Gerechten. 34 Fürwahr, der Spötter spottet er, den Demütigen aber gibt er Gnade. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Die Weisen erben Ehre, aber die Toren erhöht die Schande.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)