1Rühme dich nicht des morgenden Tages, denn du weißt nicht, was ein Tag gebiert.(Jakobus 1.4)(Jakobus 4.13)2Es rühme dich ein anderer und nicht dein Mund, ein Fremder und nicht deine Lippen.(2. Korinther 10.12)3Schwer ist der Stein, und der Sand eine Last; aber der Unmut des Narren ist schwerer als beide.4Grimm ist grausam, und Zorn eine überströmende Flut; wer aber kann bestehen vor der Eifersucht!5Besser offener Tadel als verhehlte Liebe.6Treugemeint sind die Wunden dessen, der liebt, und überreichlich des Hassers Küsse.(Psalm 141.5)7Eine satte Seele zertritt Honigseim; aber einer hungrigen Seele ist alles Bittere süß.8Wie ein Vogel, der fern von seinem Neste schweift: so ein Mann, der fern von seinem Wohnorte schweift.9Öl und Räucherwerk erfreuen das Herz, und die Süßigkeit eines Freundes kommt aus dem Rate der Seele.10Verlaß nicht deinen Freund und deines Vaters Freund, und geh nicht am Tage deiner Not in deines Bruders Haus: besser ein naher Nachbar als ein ferner Bruder.(Sprüche 14.20)11Sei weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz, damit ich Antwort geben könne meinem Schmäher.12Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Einfältigen gehen weiter und leiden Strafe.(Sprüche 21.29)(Sprüche 22.3)13Nimm ihm das Kleid, denn er ist für einen anderen Bürge geworden; und der Fremden halber pfände ihn.(Sprüche 20.16)14Wer frühmorgens aufsteht und seinem Nächsten mit lauter Stimme Glück wünscht, als Verwünschung wird es ihm angerechnet.15Eine beständige Traufe am Tage des strömenden Regens und ein zänkisches Weib gleichen sich.(Sprüche 19.13)(Sprüche 25.24)16Wer dieses zurückhält, hält den Wind zurück und seine Rechte greift in Öl.17Eisen wird scharf durch Eisen, und ein Mann schärft das Angesicht des anderen.18Wer des Feigenbaumes wartet, wird seine Frucht essen; und wer über seinen Herrn wacht, wird geehrt werden.19Wie im Wasser das Angesicht dem Angesicht entspricht, so das Herz des Menschen dem Menschen.20Scheol und Abgrund sind unersättlich: so sind unersättlich die Augen des Menschen.(Prediger 1.8)(Sprüche 30.15-16)21Der Schmelztiegel für das Silber, und der Ofen für das Gold; und ein Mann nach Maßgabe seines Lobes.22Wenn du den Narren mit der Keule im Mörser zerstießest, mitten unter der Grütze, so würde seine Narrheit doch nicht von ihm weichen.23Bekümmere dich wohl um das Aussehen deines Kleinviehes, richte deine Aufmerksamkeit auf die Herden.24Denn Wohlstand ist nicht ewig; und währt eine Krone von Geschlecht zu Geschlecht?(1. Timotheus 6.7)25Ist geschwunden das Heu, und erscheint das junge Gras, und sind eingesammelt die Kräuter der Berge,26so dienen Schafe zu deiner Kleidung, und der Kaufpreis für ein Feld sind Böcke;27und genug Ziegenmilch ist da zu deiner Nahrung, zur Nahrung deines Hauses, und Lebensunterhalt für deine Mägde.
1Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2"Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben."(4. Mose 26.54)9Jahwe befahl Mose, 10den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10)26Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6)34Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch."(2. Mose 29.45)