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Sprüche - Kapitel 27

1 Rühme dich nicht des morgenden Tages, denn du weißt nicht, was ein Tag gebiert. (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.13) 2 Es rühme dich ein anderer und nicht dein Mund, ein Fremder und nicht deine Lippen. (2. Korinther 10.12) 3 Schwer ist der Stein, und der Sand eine Last; aber der Unmut des Narren ist schwerer als beide. 4 Grimm ist grausam, und Zorn eine überströmende Flut; wer aber kann bestehen vor der Eifersucht! 5 Besser offener Tadel als verhehlte Liebe. 6 Treugemeint sind die Wunden dessen, der liebt, und überreichlich des Hassers Küsse. (Psalm 141.5) 7 Eine satte Seele zertritt Honigseim; aber einer hungrigen Seele ist alles Bittere süß. 8 Wie ein Vogel, der fern von seinem Neste schweift: so ein Mann, der fern von seinem Wohnorte schweift. 9 Öl und Räucherwerk erfreuen das Herz, und die Süßigkeit eines Freundes kommt aus dem Rate der Seele. 10 Verlaß nicht deinen Freund und deines Vaters Freund, und geh nicht am Tage deiner Not in deines Bruders Haus: besser ein naher Nachbar als ein ferner Bruder. (Sprüche 14.20) 11 Sei weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz, damit ich Antwort geben könne meinem Schmäher. 12 Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Einfältigen gehen weiter und leiden Strafe. (Sprüche 21.29) (Sprüche 22.3) 13 Nimm ihm das Kleid, denn er ist für einen anderen Bürge geworden; und der Fremden halber pfände ihn. (Sprüche 20.16) 14 Wer frühmorgens aufsteht und seinem Nächsten mit lauter Stimme Glück wünscht, als Verwünschung wird es ihm angerechnet. 15 Eine beständige Traufe am Tage des strömenden Regens und ein zänkisches Weib gleichen sich. (Sprüche 19.13) (Sprüche 25.24) 16 Wer dieses zurückhält, hält den Wind zurück und seine Rechte greift in Öl. 17 Eisen wird scharf durch Eisen, und ein Mann schärft das Angesicht des anderen. 18 Wer des Feigenbaumes wartet, wird seine Frucht essen; und wer über seinen Herrn wacht, wird geehrt werden. 19 Wie im Wasser das Angesicht dem Angesicht entspricht, so das Herz des Menschen dem Menschen. 20 Scheol und Abgrund sind unersättlich: so sind unersättlich die Augen des Menschen. (Prediger 1.8) (Sprüche 30.15-16) 21 Der Schmelztiegel für das Silber, und der Ofen für das Gold; und ein Mann nach Maßgabe seines Lobes. 22 Wenn du den Narren mit der Keule im Mörser zerstießest, mitten unter der Grütze, so würde seine Narrheit doch nicht von ihm weichen. 23 Bekümmere dich wohl um das Aussehen deines Kleinviehes, richte deine Aufmerksamkeit auf die Herden. 24 Denn Wohlstand ist nicht ewig; und währt eine Krone von Geschlecht zu Geschlecht? (1. Timotheus 6.7) 25 Ist geschwunden das Heu, und erscheint das junge Gras, und sind eingesammelt die Kräuter der Berge, 26 so dienen Schafe zu deiner Kleidung, und der Kaufpreis für ein Feld sind Böcke; 27 und genug Ziegenmilch ist da zu deiner Nahrung, zur Nahrung deines Hauses, und Lebensunterhalt für deine Mägde.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."