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Sprüche - Kapitel 26

1 Wie Schnee im Sommer und wie Regen in der Ernte, so ist Ehre dem Toren nicht geziemend. (Sprüche 26.8) 2 Wie der Sperling hin und her flattert, wie die Schwalbe wegfliegt, so ein unverdienter Fluch: er trifft nicht ein. 3 Die Peitsche dem Pferde, der Zaum dem Esel, und der Stock dem Rücken der Toren. (Psalm 32.9) (Sprüche 10.13) 4 Antworte dem Toren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich werdest. 5 Antworte dem Toren nach seiner Narrheit, damit er nicht weise sei in seinen Augen. 6 Die Füße haut sich ab, Unbill trinkt, wer Bestellungen ausrichten läßt durch einen Toren. 7 Schlaff hängen die Beine des Lahmen herab: so ein Spruch im Munde der Toren. 8 Wie das Binden eines Steines in eine Schleuder: so, wer einem Toren Ehre erweist. (Sprüche 26.1) 9 Ein Dorn, der in die Hand eines Trunkenen gerät: so ein Spruch im Munde der Toren. 10 Ein Schütze, der alles verwundet: so, wer den Toren dingt und die Vorübergehenden dingt. 11 Wie ein Hund, der zurückkehrt zu seinem Gespei: so ist ein Tor, der seine Narrheit wiederholt. (2. Petrus 2.22) 12 Siehst du einen Mann, der in seinen Augen weise ist, - für einen Toren ist mehr Hoffnung als für ihn. (Sprüche 3.7) 13 Der Faule spricht: Der Brüller ist auf dem Wege, ein Löwe inmitten der Straßen. (Sprüche 22.13) 14 Die Tür dreht sich in ihrer Angel: so der Faule auf seinem Bette. (Sprüche 6.9-11) 15 Hat der Faule seine Hand in die Schüssel gesteckt, beschwerlich wird es ihm, sie zu seinem Munde zurückzubringen. (Sprüche 19.24) 16 Der Faule ist weiser in seinen Augen als sieben, die verständig antworten. 17 Der ergreift einen Hund bei den Ohren, wer vorbeigehend sich über einen Streit ereifert, der ihn nichts angeht. 18 Wie ein Wahnsinniger, der Brandgeschosse, Pfeile und Tod schleudert: 19 so ein Mann, der seinen Nächsten betrügt und spricht: Habe ich nicht Scherz getrieben? 20 Wo es an Holz fehlt, erlischt das Feuer; und wo kein Ohrenbläser ist, hört der Zank auf. (Sprüche 22.10) 21 Kohle zur Glut und Holz zum Feuer, und ein zänkischer Mann zum Schüren des Streites. (Sprüche 15.18) 22 Die Worte des Ohrenbläsers sind wie Leckerbissen, und sie dringen hinab in das Innerste des Leibes. (Sprüche 18.8) 23 Ein irdenes Geschirr, mit Schlackensilber überzogen: so sind feurige Lippen und ein böses Herz. 24 Der Hasser verstellt sich mit seinen Lippen, aber in seinem Innern hegt er Trug. 25 Wenn er seine Stimme holdselig macht, traue ihm nicht; denn sieben Greuel sind in seinem Herzen. 26 Versteckt sich der Haß in Trug, seine Bosheit wird sich in der Versammlung enthüllen. 27 Wer eine Grube gräbt, fällt hinein; und wer einen Stein wälzt, auf den kehrt er zurück. (Psalm 7.16) (Prediger 10.8) 28 Eine Lügenzunge haßt diejenigen, welche sie zermalmt; und ein glatter Mund bereitet Sturz.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)