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Sprüche - Kapitel 26

1 Wie Schnee im Sommer und wie Regen in der Ernte, so ist Ehre dem Toren nicht geziemend. (Sprüche 26.8) 2 Wie der Sperling hin und her flattert, wie die Schwalbe wegfliegt, so ein unverdienter Fluch: er trifft nicht ein. 3 Die Peitsche dem Pferde, der Zaum dem Esel, und der Stock dem Rücken der Toren. (Psalm 32.9) (Sprüche 10.13) 4 Antworte dem Toren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich werdest. 5 Antworte dem Toren nach seiner Narrheit, damit er nicht weise sei in seinen Augen. 6 Die Füße haut sich ab, Unbill trinkt, wer Bestellungen ausrichten läßt durch einen Toren. 7 Schlaff hängen die Beine des Lahmen herab: so ein Spruch im Munde der Toren. 8 Wie das Binden eines Steines in eine Schleuder: so, wer einem Toren Ehre erweist. (Sprüche 26.1) 9 Ein Dorn, der in die Hand eines Trunkenen gerät: so ein Spruch im Munde der Toren. 10 Ein Schütze, der alles verwundet: so, wer den Toren dingt und die Vorübergehenden dingt. 11 Wie ein Hund, der zurückkehrt zu seinem Gespei: so ist ein Tor, der seine Narrheit wiederholt. (2. Petrus 2.22) 12 Siehst du einen Mann, der in seinen Augen weise ist, - für einen Toren ist mehr Hoffnung als für ihn. (Sprüche 3.7) 13 Der Faule spricht: Der Brüller ist auf dem Wege, ein Löwe inmitten der Straßen. (Sprüche 22.13) 14 Die Tür dreht sich in ihrer Angel: so der Faule auf seinem Bette. (Sprüche 6.9-11) 15 Hat der Faule seine Hand in die Schüssel gesteckt, beschwerlich wird es ihm, sie zu seinem Munde zurückzubringen. (Sprüche 19.24) 16 Der Faule ist weiser in seinen Augen als sieben, die verständig antworten. 17 Der ergreift einen Hund bei den Ohren, wer vorbeigehend sich über einen Streit ereifert, der ihn nichts angeht. 18 Wie ein Wahnsinniger, der Brandgeschosse, Pfeile und Tod schleudert: 19 so ein Mann, der seinen Nächsten betrügt und spricht: Habe ich nicht Scherz getrieben? 20 Wo es an Holz fehlt, erlischt das Feuer; und wo kein Ohrenbläser ist, hört der Zank auf. (Sprüche 22.10) 21 Kohle zur Glut und Holz zum Feuer, und ein zänkischer Mann zum Schüren des Streites. (Sprüche 15.18) 22 Die Worte des Ohrenbläsers sind wie Leckerbissen, und sie dringen hinab in das Innerste des Leibes. (Sprüche 18.8) 23 Ein irdenes Geschirr, mit Schlackensilber überzogen: so sind feurige Lippen und ein böses Herz. 24 Der Hasser verstellt sich mit seinen Lippen, aber in seinem Innern hegt er Trug. 25 Wenn er seine Stimme holdselig macht, traue ihm nicht; denn sieben Greuel sind in seinem Herzen. 26 Versteckt sich der Haß in Trug, seine Bosheit wird sich in der Versammlung enthüllen. 27 Wer eine Grube gräbt, fällt hinein; und wer einen Stein wälzt, auf den kehrt er zurück. (Psalm 7.16) (Prediger 10.8) 28 Eine Lügenzunge haßt diejenigen, welche sie zermalmt; und ein glatter Mund bereitet Sturz.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)