1Beneide nicht böse Menschen, und laß dich nicht gelüsten, mit ihnen zu sein;2denn ihr Herz sinnt auf Gewalttat, und ihre Lippen reden Mühsal.3Durch Weisheit wird ein Haus gebaut, und durch Verstand wird es befestigt;4und durch Erkenntnis füllen sich die Kammern mit allerlei kostbarem und lieblichem Gut.(Sprüche 31.10)5Ein weiser Mann ist stark, und ein Mann von Erkenntnis befestigt seine Kraft.6Denn mit weiser Überlegung wirst du glücklich Krieg führen, und bei der Ratgeber Menge ist Heil.(Sprüche 11.14)(Sprüche 20.18)7Weisheit ist dem Narren zu hoch, im Tore tut er seinen Mund nicht auf.8Wer darauf sinnt, Böses zu tun, den nennt man einen Ränkeschmied.9Das Vorhaben der Narrheit ist die Sünde, und der Spötter ist den Menschen ein Greuel.10Zeigst du dich schlaff am Tage der Drangsal, so ist deine Kraft gering.11Errette, die zum Tode geschleppt werden, und die zur Würgung hinwanken, o halte sie zurück!(Hiob 29.12)(Psalm 82.4)12Wenn du sprichst: Siehe, wir wußten nichts davon - wird nicht er, der die Herzen wägt, es merken? Und er, der auf deine Seele achthat, es wissen? und er wird dem Menschen vergelten nach seinem Tun.(1. Samuel 16.7)(Sprüche 16.2)(Römer 2.6)13Iß Honig, mein Sohn, denn er ist gut, und Honigseim ist deinem Gaumen süß.14Ebenso betrachte die Weisheit für deine Seele: wenn du sie gefunden hast, so gibt es eine Zukunft, und deine Hoffnung wird nicht vernichtet werden.(Sprüche 23.18)15Laure nicht, Gesetzloser, auf die Wohnung des Gerechten, zerstöre nicht seine Lagerstätte.16Denn der Gerechte fällt siebenmal und steht wieder auf, aber die Gesetzlosen stürzen nieder im Unglück.(Hiob 5.19)(Psalm 37.24)17Freue dich nicht über den Fall deines Feindes, und dein Herz frohlocke nicht über seinen Sturz:(Hiob 31.29)18damit Jehova es nicht sehe, und es böse sei in seinen Augen, und er seinen Zorn von ihm abwende.19Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die Gesetzlosen;(Psalm 37.1)(Psalm 73.3)(Sprüche 3.31)20denn für den Bösen wird keine Zukunft sein, die Leuchte der Gesetzlosen wird erlöschen.(Sprüche 13.9)21Mein Sohn, fürchte Jehova und den König; mit Aufrührern laß dich nicht ein.(1. Petrus 2.17)22Denn plötzlich erhebt sich ihr Verderben; und ihrer beider Untergang, wer weiß ihn?(Römer 13.2)23Auch diese sind von den Weisen: Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut.(3. Mose 19.15)24Wer zu dem Gesetzlosen spricht: Du bist gerecht, den verfluchen die Völker, den verwünschen die Völkerschaften;25denen aber, welche gerecht entscheiden, geht es wohl, und über sie kommt Segnung des Guten.26Die Lippen küßt, wer richtige Antwort gibt.(Sprüche 15.23)27Besorge draußen deine Arbeit und bestelle sie dir auf dem Felde; hernach magst du dann dein Haus bauen.28Werde nicht ohne Ursache Zeuge wider deinen Nächsten; wolltest du denn täuschen mit deinen Lippen?(Sprüche 19.5)29Sprich nicht: Wie er mir getan hat, so will ich ihm tun, will dem Manne vergelten nach seinem Werke.(Sprüche 20.22)30An dem Acker eines faulen Mannes kam ich vorüber, und an dem Weinberge eines unverständigen Menschen.31Und siehe, er war ganz mit Disteln überwachsen, seine Fläche war mit Brennesseln bedeckt, und seine steinerne Mauer eingerissen.32Und ich schaute es, ich richtete mein Herz darauf; ich sah es, empfing Unterweisung:33Ein wenig Schlaf, ein wenig Schlummer, ein wenig Händefalten, um auszuruhen -(Sprüche 6.9-11)34und deine Armut kommt herangeschritten, und deine Not wie ein gewappneter Mann.(Sprüche 10.4)
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"