1Beneide nicht böse Menschen, und laß dich nicht gelüsten, mit ihnen zu sein;2denn ihr Herz sinnt auf Gewalttat, und ihre Lippen reden Mühsal.3Durch Weisheit wird ein Haus gebaut, und durch Verstand wird es befestigt;4und durch Erkenntnis füllen sich die Kammern mit allerlei kostbarem und lieblichem Gut.(Sprüche 31.10)5Ein weiser Mann ist stark, und ein Mann von Erkenntnis befestigt seine Kraft.6Denn mit weiser Überlegung wirst du glücklich Krieg führen, und bei der Ratgeber Menge ist Heil.(Sprüche 11.14)(Sprüche 20.18)7Weisheit ist dem Narren zu hoch, im Tore tut er seinen Mund nicht auf.8Wer darauf sinnt, Böses zu tun, den nennt man einen Ränkeschmied.9Das Vorhaben der Narrheit ist die Sünde, und der Spötter ist den Menschen ein Greuel.10Zeigst du dich schlaff am Tage der Drangsal, so ist deine Kraft gering.11Errette, die zum Tode geschleppt werden, und die zur Würgung hinwanken, o halte sie zurück!(Hiob 29.12)(Psalm 82.4)12Wenn du sprichst: Siehe, wir wußten nichts davon - wird nicht er, der die Herzen wägt, es merken? Und er, der auf deine Seele achthat, es wissen? und er wird dem Menschen vergelten nach seinem Tun.(1. Samuel 16.7)(Sprüche 16.2)(Römer 2.6)13Iß Honig, mein Sohn, denn er ist gut, und Honigseim ist deinem Gaumen süß.14Ebenso betrachte die Weisheit für deine Seele: wenn du sie gefunden hast, so gibt es eine Zukunft, und deine Hoffnung wird nicht vernichtet werden.(Sprüche 23.18)15Laure nicht, Gesetzloser, auf die Wohnung des Gerechten, zerstöre nicht seine Lagerstätte.16Denn der Gerechte fällt siebenmal und steht wieder auf, aber die Gesetzlosen stürzen nieder im Unglück.(Hiob 5.19)(Psalm 37.24)17Freue dich nicht über den Fall deines Feindes, und dein Herz frohlocke nicht über seinen Sturz:(Hiob 31.29)18damit Jehova es nicht sehe, und es böse sei in seinen Augen, und er seinen Zorn von ihm abwende.19Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die Gesetzlosen;(Psalm 37.1)(Psalm 73.3)(Sprüche 3.31)20denn für den Bösen wird keine Zukunft sein, die Leuchte der Gesetzlosen wird erlöschen.(Sprüche 13.9)21Mein Sohn, fürchte Jehova und den König; mit Aufrührern laß dich nicht ein.(1. Petrus 2.17)22Denn plötzlich erhebt sich ihr Verderben; und ihrer beider Untergang, wer weiß ihn?(Römer 13.2)23Auch diese sind von den Weisen: Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut.(3. Mose 19.15)24Wer zu dem Gesetzlosen spricht: Du bist gerecht, den verfluchen die Völker, den verwünschen die Völkerschaften;25denen aber, welche gerecht entscheiden, geht es wohl, und über sie kommt Segnung des Guten.26Die Lippen küßt, wer richtige Antwort gibt.(Sprüche 15.23)27Besorge draußen deine Arbeit und bestelle sie dir auf dem Felde; hernach magst du dann dein Haus bauen.28Werde nicht ohne Ursache Zeuge wider deinen Nächsten; wolltest du denn täuschen mit deinen Lippen?(Sprüche 19.5)29Sprich nicht: Wie er mir getan hat, so will ich ihm tun, will dem Manne vergelten nach seinem Werke.(Sprüche 20.22)30An dem Acker eines faulen Mannes kam ich vorüber, und an dem Weinberge eines unverständigen Menschen.31Und siehe, er war ganz mit Disteln überwachsen, seine Fläche war mit Brennesseln bedeckt, und seine steinerne Mauer eingerissen.32Und ich schaute es, ich richtete mein Herz darauf; ich sah es, empfing Unterweisung:33Ein wenig Schlaf, ein wenig Schlummer, ein wenig Händefalten, um auszuruhen -(Sprüche 6.9-11)34und deine Armut kommt herangeschritten, und deine Not wie ein gewappneter Mann.(Sprüche 10.4)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)