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Sprüche - Kapitel 21

1 Gleich Wasserbächen ist eines Königs Herz in der Hand Jehovas; wohin immer er will, neigt er es. (Psalm 33.15) 2 Jeder Weg eines Mannes ist gerade in seinen Augen, aber Jehova wägt die Herzen. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12) 3 Gerechtigkeit und Recht üben ist Jehova angenehmer als Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6) 4 Stolz der Augen und Hochmut des Herzens, die Leuchte der Gesetzlosen, sind Sünde. (Jesaja 2.11) 5 Die Gedanken des Fleißigen führen nur zum Überfluß; und jeder, der hastig ist - es ist nur zum Mangel. 6 Erwerb von Schätzen durch Lügenzunge ist verwehender Dunst; solche suchen den Tod. (Sprüche 10.2) 7 Die Gewalttätigkeit der Gesetzlosen rafft sie hinweg, denn Recht zu üben weigern sie sich. 8 Vielgewunden ist der Weg des schuldbeladenen Mannes; der Lautere aber, sein Tun ist gerade. 9 Besser ist es, auf einer Dachecke zu wohnen, als ein zänkisches Weib und ein gemeinsames Haus. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24) 10 Die Seele des Gesetzlosen begehrt das Böse: sein Nächster findet keine Gnade in seinen Augen. 11 Wenn man den Spötter bestraft, so wird der Einfältige weise; und wenn man den Weisen belehrt, so nimmt er Erkenntnis an. (Sprüche 19.25) 12 Ein Gerechter hat acht auf das Haus des Gesetzlosen, er stürzt die Gesetzlosen ins Unglück. 13 Wer sein Ohr verstopft vor dem Schrei des Armen, auch er wird rufen und nicht erhört werden. 14 Eine Gabe im Verborgenen wendet den Zorn ab, und ein Geschenk im Busen den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18) 15 Dem Gerechten ist es Freude, Recht zu üben; aber denen, die Frevel tun, ein Schrecken. 16 Ein Mensch, der von dem Wege der Einsicht abirrt, wird ruhen in der Versammlung der Schatten. 17 Wer Freude liebt, wird ein Mann des Mangels werden; wer Wein und Öl liebt, wird nicht reich. (Sprüche 23.21) 18 Der Gesetzlose ist ein Lösegeld für den Gerechten, und der Treulose tritt an die Stelle der Aufrichtigen. (Sprüche 11.8) 19 Besser ist es, in einem wüsten Lande zu wohnen, als ein zänkisches Weib und Ärger. (Sprüche 21.9) 20 Ein kostbarer Schatz und Öl ist in der Wohnung des Weisen, aber ein törichter Mensch verschlingt es. 21 Wer der Gerechtigkeit und der Güte nachjagt, wird Leben finden, Gerechtigkeit und Ehre. 22 Der Weise ersteigt die Stadt der Helden und stürzt nieder die Feste ihres Vertrauens. (Sprüche 24.5) 23 Wer seinen Mund und seine Zunge bewahrt, bewahrt vor Drangsalen seine Seele. (Sprüche 13.3) 24 Der Übermütige, Stolze, Spötter ist sein Name, handelt mit vermessenem Übermut. 25 Die Begierde des Faulen tötet ihn, denn seine Hände weigern sich zu arbeiten. (Sprüche 13.3) 26 Den ganzen Tag begehrt und begehrt man, aber der Gerechte gibt und hält nicht zurück. 27 Das Opfer der Gesetzlosen ist ein Greuel; wieviel mehr, wenn er es in böser Absicht bringt. (Sprüche 15.8) 28 Ein Lügenzeuge wird umkommen; ein Mann aber, welcher hört, darf immerdar reden. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9) 29 Ein gesetzloser Mann zeigt ein trotziges Gesicht; aber der Aufrichtige, er merkt auf seinen Weg. 30 Da ist keine Weisheit und keine Einsicht und kein Rat gegenüber Jehova. (Psalm 33.10-11) 31 Das Roß wird gerüstet für den Tag des Streites, aber die Rettung ist Jehovas. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."