1Der Wein ist ein Spötter, starkes Getränk ein Lärmer; und jeder, der davon taumelt, wird nicht weise.(Sprüche 23.29)(Sprüche 31.5)2Des Königs Schrecken ist wie das Knurren eines jungen Löwen; wer ihn gegen sich aufbringt, verwirkt sein Leben.(Sprüche 16.14)(Sprüche 19.12)3Ehre ist es dem Manne, vom Streite abzustehen; wer ein Narr ist, stürzt sich hinein.4Wegen des Winters mag der Faule nicht pflügen; zur Erntezeit wird er begehren, und nichts ist da.(Sprüche 6.6-8)5Tiefes Wasser ist der Ratschluß im Herzen des Mannes, aber ein verständiger Mann schöpft ihn heraus.(Sprüche 18.4)6Die meisten Menschen rufen ein jeder seine Güte aus; aber einen zuverlässigen Mann, wer wird ihn finden?7Wer in seiner Vollkommenheit gerecht wandelt, glückselig sind seine Kinder nach ihm!(Psalm 112.2)(Sprüche 14.26)8Ein König, der auf dem Throne des Gerichts sitzt, zerstreut alles Böse mit seinen Augen.(Psalm 101.3)9Wer darf sagen: Ich habe mein Herz gereinigt, ich bin rein geworden von meiner Sünde?(Sprüche 28.13)(Sprüche 30.12)10Zweierlei Gewichtsteine, zweierlei Epha, sie alle beide sind Jehova ein Greuel.(Sprüche 11.1)(Sprüche 20.23)11Selbst ein Knabe gibt sich durch seine Handlungen zu erkennen, ob sein Tun lauter, und ob es aufrichtig ist.(Sprüche 22.6)12Das hörende Ohr und das sehende Auge, Jehova hat sie alle beide gemacht.13Liebe nicht den Schlaf, damit du nicht verarmest; tue deine Augen auf, so wirst du satt Brot haben.(Sprüche 6.10)14Schlecht, schlecht! spricht der Käufer; und wenn er weggeht, dann rühmt er sich.15Es gibt Gold und Korallen die Menge; aber ein kostbares Gerät sind Lippen der Erkenntnis.16Nimm ihm das Kleid, denn er ist für einen anderen Bürge geworden; und der Fremden halber pfände ihn.(Sprüche 6.1-5)(Sprüche 27.13)17Das Brot der Falschheit ist einem Manne süß, aber hernach wird sein Mund voll Kies.(Sprüche 9.17)18Pläne kommen durch Beratung zustande, und mit weiser Überlegung führe Krieg.(Sprüche 24.6)19Wer als Verleumder umhergeht, enthüllt das Geheimnis; und mit dem, der seine Lippen aufsperrt, laß dich nicht ein.20Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.(2. Mose 21.17)21Ein Erbe, das hastig erlangt wird im Anfang, dessen Ende wird nicht gesegnet sein.22Sprich nicht: Ich will Böses vergelten. Harre auf Jehova, so wird er dich retten.(Sprüche 24.29)(Römer 12.17-19)23Zweierlei Gewichtsteine sind Jehova ein Greuel, und trügerische Waagschalen sind nicht gut.(Sprüche 20.10)24Des Mannes Schritte hängen ab von Jehova; und der Mensch, wie sollte er seinen Weg verstehen?25Ein Fallstrick des Menschen ist es, vorschnell zu sprechen: Geheiligt! und nach den Gelübden zu überlegen.(Psalm 101.8)26Ein weiser König zerstreut die Gesetzlosen und führt das Dreschrad über sie hin.27Der Geist des Menschen ist eine Leuchte Jehovas, durchforschend alle Kammern des Leibes.(1. Korinther 2.11)28Güte und Wahrheit behüten den König, und durch Güte stützt er seinen Thron.(Sprüche 16.12)29Der Schmuck der Jünglinge ist ihre Kraft, und graues Haar die Zierde der Alten.(Sprüche 16.31)30Wundstriemen scheuern das Böse weg, und Schläge scheuern die Kammern des Leibes.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)