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Sprüche - Kapitel 2

Segen der Weisheit - Schutz vor dem Verderben

1 Mein Sohn, wenn du meine Reden annimmst und meine Gebote bei dir verwahrst, 2 so daß du dein Ohr auf Weisheit merken läßt, dein Herz neigst zum Verständnis; 3 ja, wenn du dem Verstande rufst, deine Stimme erhebst zum Verständnis; (Jakobus 1.5) 4 wenn du ihn suchst wie Silber, und wie nach verborgenen Schätzen ihm nachspürst: 5 dann wirst du die Furcht Jehovas verstehen und die Erkenntnis Gottes finden. 6 Denn Jehova gibt Weisheit; aus seinem Munde kommen Erkenntnis und Verständnis. 7 Er bewahrt klugen Rat auf für die Aufrichtigen, er ist ein Schild denen, die in Vollkommenheit wandeln; (Prediger 7.29) 8 indem er die Pfade des Rechts behütet und den Weg seiner Frommen bewahrt. 9 Dann wirst du Gerechtigkeit verstehen und Recht und Geradheit, jede Bahn des Guten. 10 Denn Weisheit wird in dein Herz kommen, und Erkenntnis wird deiner Seele lieblich sein; 11 Besonnenheit wird über dich wachen, Verständnis dich behüten: 12 um dich zu erretten von dem bösen Wege, von dem Manne, der Verkehrtes redet; 13 die da verlassen die Pfade der Geradheit, um auf den Wegen der Finsternis zu wandeln; 14 die sich freuen, Böses zu tun, über boshafte Verkehrtheit frohlocken; 15 deren Pfade krumm sind, und die abbiegen in ihren Bahnen: 16 um dich zu erretten von dem fremden Weibe, von der Fremden, die ihre Worte glättet; (Sprüche 5.3) (Sprüche 6.24) (Sprüche 7.5) 17 welche den Vertrauten ihrer Jugend verläßt und den Bund ihres Gottes vergißt. 18 Denn zum Tode sinkt ihr Haus hinab, und ihre Bahnen zu den Schatten; (Sprüche 5.5-6) 19 alle, die zu ihr eingehen, kehren nicht wieder und erreichen nicht die Pfade des Lebens: 20 Damit du wandelst auf dem Wege der Guten und die Pfade der Gerechten einhältst. 21 Denn die Aufrichtigen werden das Land bewohnen, und die Vollkommenen darin übrigbleiben; (Psalm 37.9) (Psalm 37.29) (Matthäus 5.5) 22 aber die Gesetzlosen werden aus dem Lande ausgerottet, und die Treulosen daraus weggerissen werden. (Psalm 37.10) (Psalm 37.22)

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5. Mose - Kapitel 15

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (2. Mose 23.10-11) 2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist. 3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen. 4 Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt. 5 Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst, 6 wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, in irgendeiner Ortschaft einer deiner Brüder verarmt, dann sollst du dein Herz nicht hart werden lassen und deine Hand nicht vor ihm verschließen, (1. Johannes 3.17) 8 sondern sie ihm großzügig öffnen und ihm leihen, so viel er braucht. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich davor, dass dir der böse Gedanke in den Sinn kommt: "Bald kommt ja das siebte Jahr, das Erlassjahr!", und du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst. Wenn er Jahwe gegen dich anruft, würde es dir zur Sünde werden. 10 Gib ihm bereitwillig und sei nicht missmutig, wenn du ihm gibst. Denn dafür wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. 11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Unterstütze deinen armen und bedürftigen Bruder in deinem Land! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15) 12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen. 14 Von deinem Kleinvieh, deinem Korn und Wein sollst du ihm mitgeben, was er tragen kann. Du sollst ihm von dem geben, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Denk daran, dass auch du Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5. Mose 5.15) 16 Wenn dein Sklave aber sagt, dass er nicht von dir weggehen will, weil er dich und deine Familie liebt, weil es ihm gut bei dir geht, 17 dann sollst du eine Ahle durch sein Ohr in die Tür stechen. Dann wird er für immer dein Sklave sein. Auch deine Sklavin sollst du so behandeln. 18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst. Denn er hat dir sechs Jahre lang doppelt so viel wie ein Tagelöhner eingebracht. Und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. 19 Jede männliche Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen sollst du Jahwe, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deines Rindes sollst du nicht arbeiten und das Erstgeborene von Schaf oder Ziege nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du sie verzehren, du und deine Familie, und zwar jedes Jahr an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier jedoch ein Gebrechen hat, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen Makel aufweist, darfst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 Du kannst es wie eine Gazelle oder einen Hirsch an deinem Ort verzehren, ob du rein oder unrein bist. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut darfst du nicht essen. Du musst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)