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Sprüche - Kapitel 2

Segen der Weisheit - Schutz vor dem Verderben

1 Mein Sohn, wenn du meine Reden annimmst und meine Gebote bei dir verwahrst, 2 so daß du dein Ohr auf Weisheit merken läßt, dein Herz neigst zum Verständnis; 3 ja, wenn du dem Verstande rufst, deine Stimme erhebst zum Verständnis; (Jakobus 1.5) 4 wenn du ihn suchst wie Silber, und wie nach verborgenen Schätzen ihm nachspürst: 5 dann wirst du die Furcht Jehovas verstehen und die Erkenntnis Gottes finden. 6 Denn Jehova gibt Weisheit; aus seinem Munde kommen Erkenntnis und Verständnis. 7 Er bewahrt klugen Rat auf für die Aufrichtigen, er ist ein Schild denen, die in Vollkommenheit wandeln; (Prediger 7.29) 8 indem er die Pfade des Rechts behütet und den Weg seiner Frommen bewahrt. 9 Dann wirst du Gerechtigkeit verstehen und Recht und Geradheit, jede Bahn des Guten. 10 Denn Weisheit wird in dein Herz kommen, und Erkenntnis wird deiner Seele lieblich sein; 11 Besonnenheit wird über dich wachen, Verständnis dich behüten: 12 um dich zu erretten von dem bösen Wege, von dem Manne, der Verkehrtes redet; 13 die da verlassen die Pfade der Geradheit, um auf den Wegen der Finsternis zu wandeln; 14 die sich freuen, Böses zu tun, über boshafte Verkehrtheit frohlocken; 15 deren Pfade krumm sind, und die abbiegen in ihren Bahnen: 16 um dich zu erretten von dem fremden Weibe, von der Fremden, die ihre Worte glättet; (Sprüche 5.3) (Sprüche 6.24) (Sprüche 7.5) 17 welche den Vertrauten ihrer Jugend verläßt und den Bund ihres Gottes vergißt. 18 Denn zum Tode sinkt ihr Haus hinab, und ihre Bahnen zu den Schatten; (Sprüche 5.5-6) 19 alle, die zu ihr eingehen, kehren nicht wieder und erreichen nicht die Pfade des Lebens: 20 Damit du wandelst auf dem Wege der Guten und die Pfade der Gerechten einhältst. 21 Denn die Aufrichtigen werden das Land bewohnen, und die Vollkommenen darin übrigbleiben; (Psalm 37.9) (Psalm 37.29) (Matthäus 5.5) 22 aber die Gesetzlosen werden aus dem Lande ausgerottet, und die Treulosen daraus weggerissen werden. (Psalm 37.10) (Psalm 37.22)

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.