1Besser ein Armer, der in seiner Vollkommenheit wandelt, als wer verkehrter Lippen und dabei ein Tor ist.(Sprüche 28.6)2Auch Unkenntnis der Seele ist nicht gut; und wer mit den Füßen hastig ist, tritt fehl.3Die Narrheit des Menschen verdirbt seinen Weg, und sein Herz grollt wider Jehova.(Klagelieder 3.39)4Reichtum verschafft viele Freunde; aber der Arme - sein Freund trennt sich von ihm.(Sprüche 14.20)5Ein falscher Zeuge wird nicht für schuldlos gehalten werden; und wer Lügen ausspricht, wird nicht entrinnen.(5. Mose 19.18-21)(Sprüche 19.9)(Sprüche 21.28)6Viele schmeicheln einem Edlen, und alle sind Freunde des Mannes, der Geschenke gibt.7Alle Brüder des Armen hassen ihn; wieviel mehr entfernen sich von ihm seine Freunde! Er jagt Worten nach, die nichts sind.(Sprüche 19.4)8Wer Verstand erwirbt, liebt seine Seele; wer auf Verständnis achtet, wird Glück erlangen.9Ein falscher Zeuge wird nicht für schuldlos gehalten werden, und wer Lügen ausspricht, wird umkommen.(Sprüche 19.5)10Nicht geziemt einem Toren Wohlleben; wieviel weniger einem Knechte, über Fürsten zu herrschen!11Die Einsicht eines Menschen macht ihn langmütig, und sein Ruhm ist es, Vergehung zu übersehen.12Des Königs Zorn ist wie das Knurren eines jungen Löwen, aber sein Wohlgefallen wie Tau auf das Gras.(Sprüche 16.14-15)(Sprüche 20.2)13Ein törichter Sohn ist Verderben für seinen Vater; und die Zänkereien eines Weibes sind eine beständige Traufe.(Sprüche 10.1)14Haus und Gut sind ein Erbteil der Väter, aber eine einsichtsvolle Frau kommt von Jehova.(Sprüche 18.22)15Faulheit versenkt in tiefen Schlaf, und eine lässige Seele wird hungern.(Sprüche 10.4)(Sprüche 23.21)16Wer das Gebot bewahrt, bewahrt seine Seele; wer seine Wege verachtet, wird sterben.(Sprüche 16.17)17Wer des Armen sich erbarmt, leiht Jehova; und er wird ihm seine Wohltat vergelten.(Psalm 41.2-4)(Sprüche 14.31)(Matthäus 25.40)18Züchtige deinen Sohn, weil noch Hoffnung da ist; aber trachte nicht danach, ihn zu töten.(Epheser 6.4)19Wer jähzornig ist, muß dafür büßen; denn greifst du auch ein, so machst du's nur noch schlimmer.20Höre auf Rat und nimm Unterweisung an, damit du weise seiest in der Zukunft.21Viele Gedanken sind in dem Herzen eines Mannes; aber der Ratschluß Jehovas, er kommt zustande.(Jeremia 10.23)(Sprüche 16.9)22Die Willigkeit des Menschen macht seine Mildtätigkeit aus, und besser ein Armer als ein lügnerischer Mann.23Die Furcht Jehovas ist zum Leben; und gesättigt verbringt man die Nacht, wird nicht heimgesucht vom Übel.(Sprüche 14.27)24Hat der Faule seine Hand in die Schüssel gesteckt, nicht einmal zu seinem Munde bringt er sie zurück.(Sprüche 26.15)25Schlägst du den Spötter, so wird der Einfältige klug; und weist man den Verständigen zurecht, so wird er Erkenntnis verstehen.(Sprüche 21.11)26Wer den Vater zu Grunde richtet, die Mutter verjagt, ist ein Sohn, der Schande und Schmach bringt.27Laß ab, mein Sohn, auf Unterweisung zu hören, die abirren macht von den Worten der Erkenntnis.(Jakobus 1.22)28Ein Belialszeuge spottet des Rechts, und der Mund der Gesetzlosen verschlingt Unheil.29Für die Spötter sind Gerichte bereit, und Schläge für den Rücken der Toren.(Sprüche 26.3)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)