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Sprüche - Kapitel 19

1 Besser ein Armer, der in seiner Vollkommenheit wandelt, als wer verkehrter Lippen und dabei ein Tor ist. (Sprüche 28.6) 2 Auch Unkenntnis der Seele ist nicht gut; und wer mit den Füßen hastig ist, tritt fehl. 3 Die Narrheit des Menschen verdirbt seinen Weg, und sein Herz grollt wider Jehova. (Klagelieder 3.39) 4 Reichtum verschafft viele Freunde; aber der Arme - sein Freund trennt sich von ihm. (Sprüche 14.20) 5 Ein falscher Zeuge wird nicht für schuldlos gehalten werden; und wer Lügen ausspricht, wird nicht entrinnen. (5. Mose 19.18-21) (Sprüche 19.9) (Sprüche 21.28) 6 Viele schmeicheln einem Edlen, und alle sind Freunde des Mannes, der Geschenke gibt. 7 Alle Brüder des Armen hassen ihn; wieviel mehr entfernen sich von ihm seine Freunde! Er jagt Worten nach, die nichts sind. (Sprüche 19.4) 8 Wer Verstand erwirbt, liebt seine Seele; wer auf Verständnis achtet, wird Glück erlangen. 9 Ein falscher Zeuge wird nicht für schuldlos gehalten werden, und wer Lügen ausspricht, wird umkommen. (Sprüche 19.5) 10 Nicht geziemt einem Toren Wohlleben; wieviel weniger einem Knechte, über Fürsten zu herrschen! 11 Die Einsicht eines Menschen macht ihn langmütig, und sein Ruhm ist es, Vergehung zu übersehen. 12 Des Königs Zorn ist wie das Knurren eines jungen Löwen, aber sein Wohlgefallen wie Tau auf das Gras. (Sprüche 16.14-15) (Sprüche 20.2) 13 Ein törichter Sohn ist Verderben für seinen Vater; und die Zänkereien eines Weibes sind eine beständige Traufe. (Sprüche 10.1) 14 Haus und Gut sind ein Erbteil der Väter, aber eine einsichtsvolle Frau kommt von Jehova. (Sprüche 18.22) 15 Faulheit versenkt in tiefen Schlaf, und eine lässige Seele wird hungern. (Sprüche 10.4) (Sprüche 23.21) 16 Wer das Gebot bewahrt, bewahrt seine Seele; wer seine Wege verachtet, wird sterben. (Sprüche 16.17) 17 Wer des Armen sich erbarmt, leiht Jehova; und er wird ihm seine Wohltat vergelten. (Psalm 41.2-4) (Sprüche 14.31) (Matthäus 25.40) 18 Züchtige deinen Sohn, weil noch Hoffnung da ist; aber trachte nicht danach, ihn zu töten. (Epheser 6.4) 19 Wer jähzornig ist, muß dafür büßen; denn greifst du auch ein, so machst du's nur noch schlimmer. 20 Höre auf Rat und nimm Unterweisung an, damit du weise seiest in der Zukunft. 21 Viele Gedanken sind in dem Herzen eines Mannes; aber der Ratschluß Jehovas, er kommt zustande. (Jeremia 10.23) (Sprüche 16.9) 22 Die Willigkeit des Menschen macht seine Mildtätigkeit aus, und besser ein Armer als ein lügnerischer Mann. 23 Die Furcht Jehovas ist zum Leben; und gesättigt verbringt man die Nacht, wird nicht heimgesucht vom Übel. (Sprüche 14.27) 24 Hat der Faule seine Hand in die Schüssel gesteckt, nicht einmal zu seinem Munde bringt er sie zurück. (Sprüche 26.15) 25 Schlägst du den Spötter, so wird der Einfältige klug; und weist man den Verständigen zurecht, so wird er Erkenntnis verstehen. (Sprüche 21.11) 26 Wer den Vater zu Grunde richtet, die Mutter verjagt, ist ein Sohn, der Schande und Schmach bringt. 27 Laß ab, mein Sohn, auf Unterweisung zu hören, die abirren macht von den Worten der Erkenntnis. (Jakobus 1.22) 28 Ein Belialszeuge spottet des Rechts, und der Mund der Gesetzlosen verschlingt Unheil. 29 Für die Spötter sind Gerichte bereit, und Schläge für den Rücken der Toren. (Sprüche 26.3)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)