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Sprüche - Kapitel 18

1 Wer sich absondert, trachtet nach einem Gelüst; gegen alle Einsicht geht er heftig an. 2 Der Tor hat keine Lust an Verständnis, sondern nur daran, daß sein Herz sich offenbare. 3 Wenn ein Gesetzloser kommt, so kommt auch Verachtung; und mit der Schande kommt Schmähung. 4 Die Worte aus dem Munde eines Mannes sind tiefe Wasser, ein sprudelnder Bach, ein Born der Weisheit. 5 Es ist nicht gut, die Person des Gesetzlosen anzusehen, um den Gerechten zu beugen im Gericht. (5. Mose 1.17) 6 Die Lippen des Toren geraten in Streit, und sein Mund ruft nach Schlägen. 7 Der Mund des Toren wird ihm zum Untergang, und seine Lippen sind der Fallstrick seiner Seele. (Sprüche 13.3) (Sprüche 16.26) 8 Die Worte des Ohrenbläsers sind wie Leckerbissen, und sie dringen hinab in das Innerste des Leibes. (Sprüche 26.22) 9 Auch wer sich lässig zeigt in seiner Arbeit, ist ein Bruder des Verderbers. (Sprüche 10.4) 10 Der Name Jehovas ist ein starker Turm; der Gerechte läuft dahin und ist in Sicherheit. (Psalm 20.2) (Sprüche 14.26) 11 Das Vermögen des Reichen ist seine feste Stadt, und in seiner Einbildung gleich einer hochragenden Mauer. (Sprüche 10.15) 12 Vor dem Sturze wird hoffärtig des Mannes Herz, und der Ehre geht Demut voraus. (Sprüche 15.33) (Sprüche 16.18) 13 Wer Antwort gibt, bevor er anhört, dem ist es Narrheit und Schande. 14 Eines Mannes Geist erträgt seine Krankheit; aber ein zerschlagener Geist, wer richtet ihn auf? (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 15 Das Herz des Verständigen erwirbt Erkenntnis, und das Ohr der Weisen sucht nach Erkenntnis. 16 Das Geschenk des Menschen macht ihm Raum und verschafft ihm Zutritt zu den Großen. (1. Mose 43.11) 17 Der erste in seiner Streitsache hat recht; doch sein Nächster kommt und forscht ihn aus. 18 Das Los schlichtet Zwistigkeiten und bringt Mächtige auseinander. (Sprüche 16.33) 19 Ein Bruder, an dem man treulos gehandelt hat, widersteht mehr als eine feste Stadt; und Zwistigkeiten sind wie der Riegel einer Burg. 20 Von der Frucht des Mundes eines Mannes wird sein Inneres gesättigt, vom Ertrage seiner Lippen wird er gesättigt. (Sprüche 12.14) (Sprüche 13.2) 21 Tod und Leben sind in der Gewalt der Zunge, und wer sie liebt, wird ihre Frucht essen. (Sprüche 13.3) 22 Wer ein Weib gefunden, hat Gutes gefunden und hat Wohlgefallen erlangt von Jehova. (Sprüche 19.14) (Sprüche 31.10) 23 Flehentlich bittet der Arme, aber der Reiche antwortet Hartes. 24 Ein Mann vieler Freunde wird zu Grunde gehen; doch es gibt einen, der liebt und anhänglicher ist als ein Bruder.

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Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6) 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.