1Wer sich absondert, trachtet nach einem Gelüst; gegen alle Einsicht geht er heftig an.2Der Tor hat keine Lust an Verständnis, sondern nur daran, daß sein Herz sich offenbare.3Wenn ein Gesetzloser kommt, so kommt auch Verachtung; und mit der Schande kommt Schmähung.4Die Worte aus dem Munde eines Mannes sind tiefe Wasser, ein sprudelnder Bach, ein Born der Weisheit.5Es ist nicht gut, die Person des Gesetzlosen anzusehen, um den Gerechten zu beugen im Gericht.(5. Mose 1.17)6Die Lippen des Toren geraten in Streit, und sein Mund ruft nach Schlägen.7Der Mund des Toren wird ihm zum Untergang, und seine Lippen sind der Fallstrick seiner Seele.(Sprüche 13.3)(Sprüche 16.26)8Die Worte des Ohrenbläsers sind wie Leckerbissen, und sie dringen hinab in das Innerste des Leibes.(Sprüche 26.22)9Auch wer sich lässig zeigt in seiner Arbeit, ist ein Bruder des Verderbers.(Sprüche 10.4)10Der Name Jehovas ist ein starker Turm; der Gerechte läuft dahin und ist in Sicherheit.(Psalm 20.2)(Sprüche 14.26)11Das Vermögen des Reichen ist seine feste Stadt, und in seiner Einbildung gleich einer hochragenden Mauer.(Sprüche 10.15)12Vor dem Sturze wird hoffärtig des Mannes Herz, und der Ehre geht Demut voraus.(Sprüche 15.33)(Sprüche 16.18)13Wer Antwort gibt, bevor er anhört, dem ist es Narrheit und Schande.14Eines Mannes Geist erträgt seine Krankheit; aber ein zerschlagener Geist, wer richtet ihn auf?(Sprüche 15.13)(Sprüche 15.15)15Das Herz des Verständigen erwirbt Erkenntnis, und das Ohr der Weisen sucht nach Erkenntnis.16Das Geschenk des Menschen macht ihm Raum und verschafft ihm Zutritt zu den Großen.(1. Mose 43.11)17Der erste in seiner Streitsache hat recht; doch sein Nächster kommt und forscht ihn aus.18Das Los schlichtet Zwistigkeiten und bringt Mächtige auseinander.(Sprüche 16.33)19Ein Bruder, an dem man treulos gehandelt hat, widersteht mehr als eine feste Stadt; und Zwistigkeiten sind wie der Riegel einer Burg.20Von der Frucht des Mundes eines Mannes wird sein Inneres gesättigt, vom Ertrage seiner Lippen wird er gesättigt.(Sprüche 12.14)(Sprüche 13.2)21Tod und Leben sind in der Gewalt der Zunge, und wer sie liebt, wird ihre Frucht essen.(Sprüche 13.3)22Wer ein Weib gefunden, hat Gutes gefunden und hat Wohlgefallen erlangt von Jehova.(Sprüche 19.14)(Sprüche 31.10)23Flehentlich bittet der Arme, aber der Reiche antwortet Hartes.24Ein Mann vieler Freunde wird zu Grunde gehen; doch es gibt einen, der liebt und anhänglicher ist als ein Bruder.
1Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9)6In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24)7Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist.(4. Mose 35.33)10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast.15Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30)16dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.(1. Mose 49.3)18Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten.(5. Mose 13.11-12)22Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt.(Josua 8.29)(Josua 10.27)(Galater 3.13)