1Wer sich absondert, trachtet nach einem Gelüst; gegen alle Einsicht geht er heftig an.2Der Tor hat keine Lust an Verständnis, sondern nur daran, daß sein Herz sich offenbare.3Wenn ein Gesetzloser kommt, so kommt auch Verachtung; und mit der Schande kommt Schmähung.4Die Worte aus dem Munde eines Mannes sind tiefe Wasser, ein sprudelnder Bach, ein Born der Weisheit.5Es ist nicht gut, die Person des Gesetzlosen anzusehen, um den Gerechten zu beugen im Gericht.(5. Mose 1.17)6Die Lippen des Toren geraten in Streit, und sein Mund ruft nach Schlägen.7Der Mund des Toren wird ihm zum Untergang, und seine Lippen sind der Fallstrick seiner Seele.(Sprüche 13.3)(Sprüche 16.26)8Die Worte des Ohrenbläsers sind wie Leckerbissen, und sie dringen hinab in das Innerste des Leibes.(Sprüche 26.22)9Auch wer sich lässig zeigt in seiner Arbeit, ist ein Bruder des Verderbers.(Sprüche 10.4)10Der Name Jehovas ist ein starker Turm; der Gerechte läuft dahin und ist in Sicherheit.(Psalm 20.2)(Sprüche 14.26)11Das Vermögen des Reichen ist seine feste Stadt, und in seiner Einbildung gleich einer hochragenden Mauer.(Sprüche 10.15)12Vor dem Sturze wird hoffärtig des Mannes Herz, und der Ehre geht Demut voraus.(Sprüche 15.33)(Sprüche 16.18)13Wer Antwort gibt, bevor er anhört, dem ist es Narrheit und Schande.14Eines Mannes Geist erträgt seine Krankheit; aber ein zerschlagener Geist, wer richtet ihn auf?(Sprüche 15.13)(Sprüche 15.15)15Das Herz des Verständigen erwirbt Erkenntnis, und das Ohr der Weisen sucht nach Erkenntnis.16Das Geschenk des Menschen macht ihm Raum und verschafft ihm Zutritt zu den Großen.(1. Mose 43.11)17Der erste in seiner Streitsache hat recht; doch sein Nächster kommt und forscht ihn aus.18Das Los schlichtet Zwistigkeiten und bringt Mächtige auseinander.(Sprüche 16.33)19Ein Bruder, an dem man treulos gehandelt hat, widersteht mehr als eine feste Stadt; und Zwistigkeiten sind wie der Riegel einer Burg.20Von der Frucht des Mundes eines Mannes wird sein Inneres gesättigt, vom Ertrage seiner Lippen wird er gesättigt.(Sprüche 12.14)(Sprüche 13.2)21Tod und Leben sind in der Gewalt der Zunge, und wer sie liebt, wird ihre Frucht essen.(Sprüche 13.3)22Wer ein Weib gefunden, hat Gutes gefunden und hat Wohlgefallen erlangt von Jehova.(Sprüche 19.14)(Sprüche 31.10)23Flehentlich bittet der Arme, aber der Reiche antwortet Hartes.24Ein Mann vieler Freunde wird zu Grunde gehen; doch es gibt einen, der liebt und anhänglicher ist als ein Bruder.
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15)2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24)3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15)9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14)11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1)12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."(3. Mose 2.3)14 Jahwe sagte zu Mose: 15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.(3. Mose 5.23-24)(3. Mose 22.14)17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."(Jesaja 53.10)20Jahwe sagte zu Mose: 21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15)(2. Mose 21.37)24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16)25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15)26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."