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Sprüche - Kapitel 18

1 Wer sich absondert, trachtet nach einem Gelüst; gegen alle Einsicht geht er heftig an. 2 Der Tor hat keine Lust an Verständnis, sondern nur daran, daß sein Herz sich offenbare. 3 Wenn ein Gesetzloser kommt, so kommt auch Verachtung; und mit der Schande kommt Schmähung. 4 Die Worte aus dem Munde eines Mannes sind tiefe Wasser, ein sprudelnder Bach, ein Born der Weisheit. 5 Es ist nicht gut, die Person des Gesetzlosen anzusehen, um den Gerechten zu beugen im Gericht. (5. Mose 1.17) 6 Die Lippen des Toren geraten in Streit, und sein Mund ruft nach Schlägen. 7 Der Mund des Toren wird ihm zum Untergang, und seine Lippen sind der Fallstrick seiner Seele. (Sprüche 13.3) (Sprüche 16.26) 8 Die Worte des Ohrenbläsers sind wie Leckerbissen, und sie dringen hinab in das Innerste des Leibes. (Sprüche 26.22) 9 Auch wer sich lässig zeigt in seiner Arbeit, ist ein Bruder des Verderbers. (Sprüche 10.4) 10 Der Name Jehovas ist ein starker Turm; der Gerechte läuft dahin und ist in Sicherheit. (Psalm 20.2) (Sprüche 14.26) 11 Das Vermögen des Reichen ist seine feste Stadt, und in seiner Einbildung gleich einer hochragenden Mauer. (Sprüche 10.15) 12 Vor dem Sturze wird hoffärtig des Mannes Herz, und der Ehre geht Demut voraus. (Sprüche 15.33) (Sprüche 16.18) 13 Wer Antwort gibt, bevor er anhört, dem ist es Narrheit und Schande. 14 Eines Mannes Geist erträgt seine Krankheit; aber ein zerschlagener Geist, wer richtet ihn auf? (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 15 Das Herz des Verständigen erwirbt Erkenntnis, und das Ohr der Weisen sucht nach Erkenntnis. 16 Das Geschenk des Menschen macht ihm Raum und verschafft ihm Zutritt zu den Großen. (1. Mose 43.11) 17 Der erste in seiner Streitsache hat recht; doch sein Nächster kommt und forscht ihn aus. 18 Das Los schlichtet Zwistigkeiten und bringt Mächtige auseinander. (Sprüche 16.33) 19 Ein Bruder, an dem man treulos gehandelt hat, widersteht mehr als eine feste Stadt; und Zwistigkeiten sind wie der Riegel einer Burg. 20 Von der Frucht des Mundes eines Mannes wird sein Inneres gesättigt, vom Ertrage seiner Lippen wird er gesättigt. (Sprüche 12.14) (Sprüche 13.2) 21 Tod und Leben sind in der Gewalt der Zunge, und wer sie liebt, wird ihre Frucht essen. (Sprüche 13.3) 22 Wer ein Weib gefunden, hat Gutes gefunden und hat Wohlgefallen erlangt von Jehova. (Sprüche 19.14) (Sprüche 31.10) 23 Flehentlich bittet der Arme, aber der Reiche antwortet Hartes. 24 Ein Mann vieler Freunde wird zu Grunde gehen; doch es gibt einen, der liebt und anhänglicher ist als ein Bruder.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)