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Sprüche - Kapitel 17

1 Besser ein trockener Bissen und Friede dabei, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank. (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein einsichtiger Knecht wird über den schändlichen Sohn herrschen, und inmitten der Brüder die Erbschaft teilen. 3 Der Schmelztiegel für das Silber, und der Ofen für das Gold; aber Prüfer der Herzen ist Jehova. (Psalm 66.10) 4 Ein Übeltäter horcht auf die Lippe des Unheils, ein Lügner gibt Gehör der Zunge des Verderbens. 5 Wer des Armen spottet, verhöhnt den, der ihn gemacht hat; wer über Unglück sich freut, wird nicht für schuldlos gehalten werden. (Sprüche 14.31) 6 Kindeskinder sind die Krone der Alten, und der Kinder Schmuck sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Vortreffliche Rede schickt sich nicht für einen gemeinen Menschen; wieviel weniger Lügenrede für einen Edlen! 8 Das Geschenk ist ein Edelstein in den Augen des Empfängers; wohin er sich wendet, gelingt es ihm. 9 Wer Liebe sucht, deckt die Übertretung zu; wer aber eine Sache immer wieder anregt, entzweit Vertraute. 10 Ein Verweis dringt bei einem Verständigen tiefer ein, als hundert Schläge bei einem Toren. 11 Der Böse sucht nur Empörung; aber ein grausamer Bote wird gegen ihn gesandt werden. 12 Eine Bärin, die der Jungen beraubt ist, begegne einem Manne, aber nicht ein Tor in seiner Narrheit! 13 Wer Böses für Gutes vergilt, von dessen Hause wird das Böse nicht weichen. (Psalm 109.5) 14 Der Anfang eines Zankes ist, wie wenn einer Wasser entfesselt; so laß den Streit, ehe er heftig wird. 15 Wer den Gesetzlosen rechtfertigt, und wer den Gerechten verdammt, sie alle beide sind Jehova ein Greuel. (Jesaja 5.23) 16 Wozu doch Geld in der Hand eines Toren, um Weisheit zu kaufen, da ihm doch der Verstand fehlt? 17 Der Freund liebt zu aller Zeit, und als Bruder für die Drangsal wird er geboren. (Sprüche 18.24) 18 Ein unverständiger Mensch ist, wer in die Hand einschlägt, wer Bürgschaft leistet gegenüber seinem Nächsten. (Sprüche 6.1) 19 Wer Zank liebt, liebt Übertretung; wer seine Tür hoch macht, sucht Einsturz. 20 Wer verkehrten Herzens ist, wird das Gute nicht finden; und wer sich mit seiner Zunge windet, wird ins Unglück fallen. 21 Wer einen Toren zeugt, dem wird es zum Kummer, und der Vater eines Narren hat keine Freude. (Sprüche 10.1) 22 Ein fröhliches Herz bringt gute Besserung, aber ein zerschlagener Geist vertrocknet das Gebein. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gesetzlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um die Pfade des Rechts zu beugen. 24 Vor dem Angesicht des Verständigen ist Weisheit, aber die Augen des Toren sind am Ende der Erde. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn ist ein Gram für seinen Vater, und Bitterkeit für die, welche ihn geboren. (Sprüche 17.21) 26 Auch den Gerechten zu bestrafen, ist nicht gut, Edle zu schlagen um der Geradheit willen. 27 Wer seine Worte zurückhält, besitzt Erkenntnis; und wer kühlen Geistes ist, ist ein verständiger Mann. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Auch ein Narr, der schweigt, wird für weise gehalten, für verständig, wer seine Lippen verschließt. (Hiob 13.5)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)