1Besser ein trockener Bissen und Friede dabei, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank.(Sprüche 15.16-17)(Sprüche 16.8)2Ein einsichtiger Knecht wird über den schändlichen Sohn herrschen, und inmitten der Brüder die Erbschaft teilen.3Der Schmelztiegel für das Silber, und der Ofen für das Gold; aber Prüfer der Herzen ist Jehova.(Psalm 66.10)4Ein Übeltäter horcht auf die Lippe des Unheils, ein Lügner gibt Gehör der Zunge des Verderbens.5Wer des Armen spottet, verhöhnt den, der ihn gemacht hat; wer über Unglück sich freut, wird nicht für schuldlos gehalten werden.(Sprüche 14.31)6Kindeskinder sind die Krone der Alten, und der Kinder Schmuck sind ihre Väter.(Psalm 128.6)7Vortreffliche Rede schickt sich nicht für einen gemeinen Menschen; wieviel weniger Lügenrede für einen Edlen!8Das Geschenk ist ein Edelstein in den Augen des Empfängers; wohin er sich wendet, gelingt es ihm.9Wer Liebe sucht, deckt die Übertretung zu; wer aber eine Sache immer wieder anregt, entzweit Vertraute.10Ein Verweis dringt bei einem Verständigen tiefer ein, als hundert Schläge bei einem Toren.11Der Böse sucht nur Empörung; aber ein grausamer Bote wird gegen ihn gesandt werden.12Eine Bärin, die der Jungen beraubt ist, begegne einem Manne, aber nicht ein Tor in seiner Narrheit!13Wer Böses für Gutes vergilt, von dessen Hause wird das Böse nicht weichen.(Psalm 109.5)14Der Anfang eines Zankes ist, wie wenn einer Wasser entfesselt; so laß den Streit, ehe er heftig wird.15Wer den Gesetzlosen rechtfertigt, und wer den Gerechten verdammt, sie alle beide sind Jehova ein Greuel.(Jesaja 5.23)16Wozu doch Geld in der Hand eines Toren, um Weisheit zu kaufen, da ihm doch der Verstand fehlt?17Der Freund liebt zu aller Zeit, und als Bruder für die Drangsal wird er geboren.(Sprüche 18.24)18Ein unverständiger Mensch ist, wer in die Hand einschlägt, wer Bürgschaft leistet gegenüber seinem Nächsten.(Sprüche 6.1)19Wer Zank liebt, liebt Übertretung; wer seine Tür hoch macht, sucht Einsturz.20Wer verkehrten Herzens ist, wird das Gute nicht finden; und wer sich mit seiner Zunge windet, wird ins Unglück fallen.21Wer einen Toren zeugt, dem wird es zum Kummer, und der Vater eines Narren hat keine Freude.(Sprüche 10.1)22Ein fröhliches Herz bringt gute Besserung, aber ein zerschlagener Geist vertrocknet das Gebein.(Sprüche 15.13)(Sprüche 15.15)23Der Gesetzlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um die Pfade des Rechts zu beugen.24Vor dem Angesicht des Verständigen ist Weisheit, aber die Augen des Toren sind am Ende der Erde.(Sprüche 4.25)25Ein törichter Sohn ist ein Gram für seinen Vater, und Bitterkeit für die, welche ihn geboren.(Sprüche 17.21)26Auch den Gerechten zu bestrafen, ist nicht gut, Edle zu schlagen um der Geradheit willen.27Wer seine Worte zurückhält, besitzt Erkenntnis; und wer kühlen Geistes ist, ist ein verständiger Mann.(Sprüche 10.19)(Jakobus 1.19)28Auch ein Narr, der schweigt, wird für weise gehalten, für verständig, wer seine Lippen verschließt.(Hiob 13.5)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)