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Sprüche - Kapitel 17

1 Besser ein trockener Bissen und Friede dabei, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank. (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein einsichtiger Knecht wird über den schändlichen Sohn herrschen, und inmitten der Brüder die Erbschaft teilen. 3 Der Schmelztiegel für das Silber, und der Ofen für das Gold; aber Prüfer der Herzen ist Jehova. (Psalm 66.10) 4 Ein Übeltäter horcht auf die Lippe des Unheils, ein Lügner gibt Gehör der Zunge des Verderbens. 5 Wer des Armen spottet, verhöhnt den, der ihn gemacht hat; wer über Unglück sich freut, wird nicht für schuldlos gehalten werden. (Sprüche 14.31) 6 Kindeskinder sind die Krone der Alten, und der Kinder Schmuck sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Vortreffliche Rede schickt sich nicht für einen gemeinen Menschen; wieviel weniger Lügenrede für einen Edlen! 8 Das Geschenk ist ein Edelstein in den Augen des Empfängers; wohin er sich wendet, gelingt es ihm. 9 Wer Liebe sucht, deckt die Übertretung zu; wer aber eine Sache immer wieder anregt, entzweit Vertraute. 10 Ein Verweis dringt bei einem Verständigen tiefer ein, als hundert Schläge bei einem Toren. 11 Der Böse sucht nur Empörung; aber ein grausamer Bote wird gegen ihn gesandt werden. 12 Eine Bärin, die der Jungen beraubt ist, begegne einem Manne, aber nicht ein Tor in seiner Narrheit! 13 Wer Böses für Gutes vergilt, von dessen Hause wird das Böse nicht weichen. (Psalm 109.5) 14 Der Anfang eines Zankes ist, wie wenn einer Wasser entfesselt; so laß den Streit, ehe er heftig wird. 15 Wer den Gesetzlosen rechtfertigt, und wer den Gerechten verdammt, sie alle beide sind Jehova ein Greuel. (Jesaja 5.23) 16 Wozu doch Geld in der Hand eines Toren, um Weisheit zu kaufen, da ihm doch der Verstand fehlt? 17 Der Freund liebt zu aller Zeit, und als Bruder für die Drangsal wird er geboren. (Sprüche 18.24) 18 Ein unverständiger Mensch ist, wer in die Hand einschlägt, wer Bürgschaft leistet gegenüber seinem Nächsten. (Sprüche 6.1) 19 Wer Zank liebt, liebt Übertretung; wer seine Tür hoch macht, sucht Einsturz. 20 Wer verkehrten Herzens ist, wird das Gute nicht finden; und wer sich mit seiner Zunge windet, wird ins Unglück fallen. 21 Wer einen Toren zeugt, dem wird es zum Kummer, und der Vater eines Narren hat keine Freude. (Sprüche 10.1) 22 Ein fröhliches Herz bringt gute Besserung, aber ein zerschlagener Geist vertrocknet das Gebein. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gesetzlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um die Pfade des Rechts zu beugen. 24 Vor dem Angesicht des Verständigen ist Weisheit, aber die Augen des Toren sind am Ende der Erde. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn ist ein Gram für seinen Vater, und Bitterkeit für die, welche ihn geboren. (Sprüche 17.21) 26 Auch den Gerechten zu bestrafen, ist nicht gut, Edle zu schlagen um der Geradheit willen. 27 Wer seine Worte zurückhält, besitzt Erkenntnis; und wer kühlen Geistes ist, ist ein verständiger Mann. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Auch ein Narr, der schweigt, wird für weise gehalten, für verständig, wer seine Lippen verschließt. (Hiob 13.5)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)