1Besser ein trockener Bissen und Friede dabei, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank.(Sprüche 15.16-17)(Sprüche 16.8)2Ein einsichtiger Knecht wird über den schändlichen Sohn herrschen, und inmitten der Brüder die Erbschaft teilen.3Der Schmelztiegel für das Silber, und der Ofen für das Gold; aber Prüfer der Herzen ist Jehova.(Psalm 66.10)4Ein Übeltäter horcht auf die Lippe des Unheils, ein Lügner gibt Gehör der Zunge des Verderbens.5Wer des Armen spottet, verhöhnt den, der ihn gemacht hat; wer über Unglück sich freut, wird nicht für schuldlos gehalten werden.(Sprüche 14.31)6Kindeskinder sind die Krone der Alten, und der Kinder Schmuck sind ihre Väter.(Psalm 128.6)7Vortreffliche Rede schickt sich nicht für einen gemeinen Menschen; wieviel weniger Lügenrede für einen Edlen!8Das Geschenk ist ein Edelstein in den Augen des Empfängers; wohin er sich wendet, gelingt es ihm.9Wer Liebe sucht, deckt die Übertretung zu; wer aber eine Sache immer wieder anregt, entzweit Vertraute.10Ein Verweis dringt bei einem Verständigen tiefer ein, als hundert Schläge bei einem Toren.11Der Böse sucht nur Empörung; aber ein grausamer Bote wird gegen ihn gesandt werden.12Eine Bärin, die der Jungen beraubt ist, begegne einem Manne, aber nicht ein Tor in seiner Narrheit!13Wer Böses für Gutes vergilt, von dessen Hause wird das Böse nicht weichen.(Psalm 109.5)14Der Anfang eines Zankes ist, wie wenn einer Wasser entfesselt; so laß den Streit, ehe er heftig wird.15Wer den Gesetzlosen rechtfertigt, und wer den Gerechten verdammt, sie alle beide sind Jehova ein Greuel.(Jesaja 5.23)16Wozu doch Geld in der Hand eines Toren, um Weisheit zu kaufen, da ihm doch der Verstand fehlt?17Der Freund liebt zu aller Zeit, und als Bruder für die Drangsal wird er geboren.(Sprüche 18.24)18Ein unverständiger Mensch ist, wer in die Hand einschlägt, wer Bürgschaft leistet gegenüber seinem Nächsten.(Sprüche 6.1)19Wer Zank liebt, liebt Übertretung; wer seine Tür hoch macht, sucht Einsturz.20Wer verkehrten Herzens ist, wird das Gute nicht finden; und wer sich mit seiner Zunge windet, wird ins Unglück fallen.21Wer einen Toren zeugt, dem wird es zum Kummer, und der Vater eines Narren hat keine Freude.(Sprüche 10.1)22Ein fröhliches Herz bringt gute Besserung, aber ein zerschlagener Geist vertrocknet das Gebein.(Sprüche 15.13)(Sprüche 15.15)23Der Gesetzlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um die Pfade des Rechts zu beugen.24Vor dem Angesicht des Verständigen ist Weisheit, aber die Augen des Toren sind am Ende der Erde.(Sprüche 4.25)25Ein törichter Sohn ist ein Gram für seinen Vater, und Bitterkeit für die, welche ihn geboren.(Sprüche 17.21)26Auch den Gerechten zu bestrafen, ist nicht gut, Edle zu schlagen um der Geradheit willen.27Wer seine Worte zurückhält, besitzt Erkenntnis; und wer kühlen Geistes ist, ist ein verständiger Mann.(Sprüche 10.19)(Jakobus 1.19)28Auch ein Narr, der schweigt, wird für weise gehalten, für verständig, wer seine Lippen verschließt.(Hiob 13.5)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)