1Die Entwürfe des Herzens sind des Menschen, aber die Antwort der Zunge kommt von Jehova.2Alle Wege eines Mannes sind rein in seinen Augen, aber Jehova wägt die Geister.(Sprüche 21.2)3Befiehl Jehova deine Werke, und deine Gedanken werden zustande kommen.(Psalm 37.5)4Jehova hat alles zu seiner Absicht gemacht, und auch den Gesetzlosen für den Tag des Unglücks.5Jeder Hochmütige ist Jehova ein Greuel; die Hand darauf! er wird nicht für schuldlos gehalten werden.(Sprüche 11.21)6Durch Güte und Wahrheit wird die Missetat gesühnt, und durch die Furcht Jehovas weicht man vom Bösen.7Wenn eines Mannes Wege Jehova wohlgefallen, so läßt er selbst seine Feinde mit ihm in Frieden sein.(1. Mose 31.24)(1. Mose 33.4)8Besser wenig mit Gerechtigkeit, als viel Einkommen mit Unrechtlichkeit.(Sprüche 15.16)9Das Herz des Menschen erdenkt seinen Weg, aber Jehova lenkt seine Schritte.(Sprüche 19.21)10Ein Orakelspruch ist auf den Lippen des Königs: sein Mund vergeht sich nicht am Recht.11Gerechte Waage und Waagschalen sind Jehovas; sein Werk sind alle Gewichtsteine des Beutels.(Sprüche 11.1)12Der Könige Greuel ist, Gesetzlosigkeit zu tun; denn durch Gerechtigkeit steht ein Thron fest.(Sprüche 20.28)(Sprüche 25.5)(Sprüche 29.14)13Der Könige Wohlgefallen sind gerechte Lippen; und wer Aufrichtiges redet, den liebt er.14Des Königs Grimm gleicht Todesboten; aber ein weiser Mann versöhnt ihn.(Sprüche 20.2)15Im Lichte des Angesichts des Königs ist Leben, und sein Wohlgefallen ist wie eine Wolke des Spätregens.(Sprüche 19.12)16Weisheit erwerben, wieviel besser ist es als feines Gold, und Verstand erwerben, wieviel vorzüglicher als Silber!(Sprüche 3.14)(Sprüche 8.10-11)(Sprüche 8.19)17Der Aufrichtigen Straße ist: vom Bösen weichen; wer seinen Weg bewahrt, behütet seine Seele.18Hoffart geht dem Sturze, und Hochmut dem Falle voraus.(Sprüche 18.12)19Besser niedrigen Geistes sein mit den Demütigen, als Raub teilen mit den Hoffärtigen.20Wer auf das Wort achtet, wird Gutes erlangen; und wer auf Jehova vertraut, ist glückselig.21Wer weisen Herzens ist, wird verständig genannt; und Süßigkeit der Lippen mehrt die Lehre.22Einsicht ist für ihre Besitzer ein Born des Lebens, aber die Züchtigung der Narren ist die Narrheit.(Sprüche 13.14)(Sprüche 14.27)23Das Herz des Weisen gibt seinem Munde Einsicht und mehrt auf seinen Lippen die Lehre.24Huldvolle Worte sind eine Honigwabe, Süßes für die Seele und Gesundheit für das Gebein.(Sprüche 12.25)25Da ist ein Weg, der einem Menschen gerade erscheint, aber sein Ende sind Wege des Todes.(Sprüche 14.12)26Des Arbeiters Hunger arbeitet für ihn, denn sein Mund spornt ihn an.(Sprüche 18.7)27Ein Belialsmann gräbt nach Bösem, und auf seinen Lippen ist es wie brennendes Feuer.28Ein verkehrter Mann streut Zwietracht aus, und ein Ohrenbläser entzweit Vertraute.(Sprüche 6.14)(Sprüche 6.19)29Ein Mann der Gewalttat verlockt seinen Nächsten und führt ihn auf einen Weg, der nicht gut ist.(Sprüche 1.10-14)30Wer seine Augen zudrückt, um Verkehrtes zu ersinnen, seine Lippen zusammenkneift, hat das Böse beschlossen.(Sprüche 6.13)31Das graue Haar ist eine prächtige Krone: auf dem Wege der Gerechtigkeit wird sie gefunden.(Sprüche 20.29)32Besser ein Langmütiger als ein Held, und wer seinen Geist beherrscht, als wer eine Stadt erobert.(Sprüche 14.29)33Das Los wird in dem Busen geworfen, aber all seine Entscheidung kommt von Jehova.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)