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Sprüche - Kapitel 16

1 Die Entwürfe des Herzens sind des Menschen, aber die Antwort der Zunge kommt von Jehova. 2 Alle Wege eines Mannes sind rein in seinen Augen, aber Jehova wägt die Geister. (Sprüche 21.2) 3 Befiehl Jehova deine Werke, und deine Gedanken werden zustande kommen. (Psalm 37.5) 4 Jehova hat alles zu seiner Absicht gemacht, und auch den Gesetzlosen für den Tag des Unglücks. 5 Jeder Hochmütige ist Jehova ein Greuel; die Hand darauf! er wird nicht für schuldlos gehalten werden. (Sprüche 11.21) 6 Durch Güte und Wahrheit wird die Missetat gesühnt, und durch die Furcht Jehovas weicht man vom Bösen. 7 Wenn eines Mannes Wege Jehova wohlgefallen, so läßt er selbst seine Feinde mit ihm in Frieden sein. (1. Mose 31.24) (1. Mose 33.4) 8 Besser wenig mit Gerechtigkeit, als viel Einkommen mit Unrechtlichkeit. (Sprüche 15.16) 9 Das Herz des Menschen erdenkt seinen Weg, aber Jehova lenkt seine Schritte. (Sprüche 19.21) 10 Ein Orakelspruch ist auf den Lippen des Königs: sein Mund vergeht sich nicht am Recht. 11 Gerechte Waage und Waagschalen sind Jehovas; sein Werk sind alle Gewichtsteine des Beutels. (Sprüche 11.1) 12 Der Könige Greuel ist, Gesetzlosigkeit zu tun; denn durch Gerechtigkeit steht ein Thron fest. (Sprüche 20.28) (Sprüche 25.5) (Sprüche 29.14) 13 Der Könige Wohlgefallen sind gerechte Lippen; und wer Aufrichtiges redet, den liebt er. 14 Des Königs Grimm gleicht Todesboten; aber ein weiser Mann versöhnt ihn. (Sprüche 20.2) 15 Im Lichte des Angesichts des Königs ist Leben, und sein Wohlgefallen ist wie eine Wolke des Spätregens. (Sprüche 19.12) 16 Weisheit erwerben, wieviel besser ist es als feines Gold, und Verstand erwerben, wieviel vorzüglicher als Silber! (Sprüche 3.14) (Sprüche 8.10-11) (Sprüche 8.19) 17 Der Aufrichtigen Straße ist: vom Bösen weichen; wer seinen Weg bewahrt, behütet seine Seele. 18 Hoffart geht dem Sturze, und Hochmut dem Falle voraus. (Sprüche 18.12) 19 Besser niedrigen Geistes sein mit den Demütigen, als Raub teilen mit den Hoffärtigen. 20 Wer auf das Wort achtet, wird Gutes erlangen; und wer auf Jehova vertraut, ist glückselig. 21 Wer weisen Herzens ist, wird verständig genannt; und Süßigkeit der Lippen mehrt die Lehre. 22 Einsicht ist für ihre Besitzer ein Born des Lebens, aber die Züchtigung der Narren ist die Narrheit. (Sprüche 13.14) (Sprüche 14.27) 23 Das Herz des Weisen gibt seinem Munde Einsicht und mehrt auf seinen Lippen die Lehre. 24 Huldvolle Worte sind eine Honigwabe, Süßes für die Seele und Gesundheit für das Gebein. (Sprüche 12.25) 25 Da ist ein Weg, der einem Menschen gerade erscheint, aber sein Ende sind Wege des Todes. (Sprüche 14.12) 26 Des Arbeiters Hunger arbeitet für ihn, denn sein Mund spornt ihn an. (Sprüche 18.7) 27 Ein Belialsmann gräbt nach Bösem, und auf seinen Lippen ist es wie brennendes Feuer. 28 Ein verkehrter Mann streut Zwietracht aus, und ein Ohrenbläser entzweit Vertraute. (Sprüche 6.14) (Sprüche 6.19) 29 Ein Mann der Gewalttat verlockt seinen Nächsten und führt ihn auf einen Weg, der nicht gut ist. (Sprüche 1.10-14) 30 Wer seine Augen zudrückt, um Verkehrtes zu ersinnen, seine Lippen zusammenkneift, hat das Böse beschlossen. (Sprüche 6.13) 31 Das graue Haar ist eine prächtige Krone: auf dem Wege der Gerechtigkeit wird sie gefunden. (Sprüche 20.29) 32 Besser ein Langmütiger als ein Held, und wer seinen Geist beherrscht, als wer eine Stadt erobert. (Sprüche 14.29) 33 Das Los wird in dem Busen geworfen, aber all seine Entscheidung kommt von Jehova.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"