1Eine gelinde Antwort wendet den Grimm ab, aber ein kränkendes Wort erregt den Zorn.(1. Könige 12.13)(1. Könige 12.16)(Sprüche 15.18)2Die Zunge der Weisen spricht tüchtiges Wissen aus, aber der Mund der Toren sprudelt Narrheit.(Sprüche 12.23)3Die Augen Jehovas sind an jedem Orte, schauen aus auf Böse und auf Gute.4Lindigkeit der Zunge ist ein Baum des Lebens, aber Verkehrtheit in ihr ist eine Verwundung des Geistes.5Ein Narr verschmäht die Unterweisung seines Vaters; wer aber die Zucht beachtet, ist klug.(Sprüche 13.1)(Sprüche 15.32)6Das Haus des Gerechten ist eine große Schatzkammer; aber im Einkommen des Gesetzlosen ist Zerrüttung.7Die Lippen der Weisen streuen Erkenntnis aus, aber nicht also das Herz der Toren.8Das Opfer der Gesetzlosen ist Jehova ein Greuel, aber das Gebet der Aufrichtigen sein Wohlgefallen.(1. Mose 4.4-5)(Jesaja 1.11)(Jesaja 1.15)(Sprüche 15.29)(Sprüche 21.27)(Sprüche 28.9)(Lukas 18.9)9Der Weg des Gesetzlosen ist Jehova ein Greuel; wer aber der Gerechtigkeit nachjagt, den liebt er.(Sprüche 11.20)10Schlimme Züchtigung wird dem zuteil, der den Pfad verläßt; wer Zucht haßt, wird sterben.(Sprüche 10.17)(Sprüche 29.1)11Scheol und Abgrund sind vor Jehova, wieviel mehr die Herzen der Menschenkinder!(Hiob 26.6)(Psalm 139.8)(Jeremia 17.10)12Der Spötter liebt es nicht, daß man ihn zurechtweise; zu den Weisen geht er nicht.(Sprüche 9.8)(Sprüche 13.1)13Ein frohes Herz erheitert das Antlitz; aber bei Kummer des Herzens ist der Geist zerschlagen.(Sprüche 15.15)14Des Verständigen Herz sucht Erkenntnis, aber der Mund der Toren weidet sich an Narrheit.15Alle Tage des Elenden sind böse, aber ein fröhliches Herz ist ein beständiges Festmahl.(Sprüche 15.13)(Sprüche 17.22)16Besser wenig mit der Furcht Jehovas, als ein großer Schatz und Unruhe dabei.(Psalm 37.16)(Sprüche 16.8)(Sprüche 17.1)17Besser ein Gericht Gemüse und Liebe dabei, als ein gemästeter Ochs und Haß dabei.18Ein zorniger Mann erregt Zank, aber ein Langmütiger beschwichtigt den Streit.(Sprüche 15.1)(Sprüche 26.21)(Sprüche 29.22)19Der Weg des Faulen ist wie eine Dornhecke, aber der Pfad der Aufrichtigen ist gebahnt.(Sprüche 24.30-31)20Ein weiser Sohn erfreut den Vater, aber ein törichter Mensch verachtet seine Mutter.(Sprüche 10.1)21Die Narrheit ist dem Unverständigen Freude, aber ein verständiger Mann wandelt geradeaus.22Pläne scheitern, wo keine Besprechung ist; aber durch viele Ratgeber kommen sie zustande.(Sprüche 11.14)23Ein Mann hat Freude an der Antwort seines Mundes; und ein Wort zu seiner Zeit, wie gut!24Der Weg des Lebens ist für den Einsichtigen aufwärts, damit er dem Scheol unten entgehe.25Das Haus der Hoffärtigen reißt Jehova nieder, aber der Witwe Grenze stellt er fest.26Böse Anschläge sind Jehova ein Greuel, aber huldvolle Worte sind rein.27Wer der Habsucht frönt, verstört sein Haus; wer aber Geschenke haßt, wird leben.(Psalm 15.5)28Das Herz des Gerechten überlegt, um zu antworten; aber der Mund der Gesetzlosen sprudelt Bosheiten.29Jehova ist fern von den Gesetzlosen, aber das Gebet der Gerechten hört er.(Sprüche 15.8)(Johannes 9.31)30Das Leuchten der Augen erfreut das Herz; eine gute Nachricht labt das Gebein.(Sprüche 25.25)31Ein Ohr, das auf die Zucht zum Leben hört, wird inmitten der Weisen weilen.32Wer Unterweisung verwirft, verachtet seine Seele; wer aber auf Zucht hört, erwirbt Verstand.(Sprüche 15.5)33Die Furcht Jehovas ist Unterweisung zur Weisheit, und der Ehre geht Demut voraus.(Sprüche 1.7)(Sprüche 18.12)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)