1Eine gelinde Antwort wendet den Grimm ab, aber ein kränkendes Wort erregt den Zorn.(1. Könige 12.13)(1. Könige 12.16)(Sprüche 15.18)2Die Zunge der Weisen spricht tüchtiges Wissen aus, aber der Mund der Toren sprudelt Narrheit.(Sprüche 12.23)3Die Augen Jehovas sind an jedem Orte, schauen aus auf Böse und auf Gute.4Lindigkeit der Zunge ist ein Baum des Lebens, aber Verkehrtheit in ihr ist eine Verwundung des Geistes.5Ein Narr verschmäht die Unterweisung seines Vaters; wer aber die Zucht beachtet, ist klug.(Sprüche 13.1)(Sprüche 15.32)6Das Haus des Gerechten ist eine große Schatzkammer; aber im Einkommen des Gesetzlosen ist Zerrüttung.7Die Lippen der Weisen streuen Erkenntnis aus, aber nicht also das Herz der Toren.8Das Opfer der Gesetzlosen ist Jehova ein Greuel, aber das Gebet der Aufrichtigen sein Wohlgefallen.(1. Mose 4.4-5)(Jesaja 1.11)(Jesaja 1.15)(Sprüche 15.29)(Sprüche 21.27)(Sprüche 28.9)(Lukas 18.9)9Der Weg des Gesetzlosen ist Jehova ein Greuel; wer aber der Gerechtigkeit nachjagt, den liebt er.(Sprüche 11.20)10Schlimme Züchtigung wird dem zuteil, der den Pfad verläßt; wer Zucht haßt, wird sterben.(Sprüche 10.17)(Sprüche 29.1)11Scheol und Abgrund sind vor Jehova, wieviel mehr die Herzen der Menschenkinder!(Hiob 26.6)(Psalm 139.8)(Jeremia 17.10)12Der Spötter liebt es nicht, daß man ihn zurechtweise; zu den Weisen geht er nicht.(Sprüche 9.8)(Sprüche 13.1)13Ein frohes Herz erheitert das Antlitz; aber bei Kummer des Herzens ist der Geist zerschlagen.(Sprüche 15.15)14Des Verständigen Herz sucht Erkenntnis, aber der Mund der Toren weidet sich an Narrheit.15Alle Tage des Elenden sind böse, aber ein fröhliches Herz ist ein beständiges Festmahl.(Sprüche 15.13)(Sprüche 17.22)16Besser wenig mit der Furcht Jehovas, als ein großer Schatz und Unruhe dabei.(Psalm 37.16)(Sprüche 16.8)(Sprüche 17.1)17Besser ein Gericht Gemüse und Liebe dabei, als ein gemästeter Ochs und Haß dabei.18Ein zorniger Mann erregt Zank, aber ein Langmütiger beschwichtigt den Streit.(Sprüche 15.1)(Sprüche 26.21)(Sprüche 29.22)19Der Weg des Faulen ist wie eine Dornhecke, aber der Pfad der Aufrichtigen ist gebahnt.(Sprüche 24.30-31)20Ein weiser Sohn erfreut den Vater, aber ein törichter Mensch verachtet seine Mutter.(Sprüche 10.1)21Die Narrheit ist dem Unverständigen Freude, aber ein verständiger Mann wandelt geradeaus.22Pläne scheitern, wo keine Besprechung ist; aber durch viele Ratgeber kommen sie zustande.(Sprüche 11.14)23Ein Mann hat Freude an der Antwort seines Mundes; und ein Wort zu seiner Zeit, wie gut!24Der Weg des Lebens ist für den Einsichtigen aufwärts, damit er dem Scheol unten entgehe.25Das Haus der Hoffärtigen reißt Jehova nieder, aber der Witwe Grenze stellt er fest.26Böse Anschläge sind Jehova ein Greuel, aber huldvolle Worte sind rein.27Wer der Habsucht frönt, verstört sein Haus; wer aber Geschenke haßt, wird leben.(Psalm 15.5)28Das Herz des Gerechten überlegt, um zu antworten; aber der Mund der Gesetzlosen sprudelt Bosheiten.29Jehova ist fern von den Gesetzlosen, aber das Gebet der Gerechten hört er.(Sprüche 15.8)(Johannes 9.31)30Das Leuchten der Augen erfreut das Herz; eine gute Nachricht labt das Gebein.(Sprüche 25.25)31Ein Ohr, das auf die Zucht zum Leben hört, wird inmitten der Weisen weilen.32Wer Unterweisung verwirft, verachtet seine Seele; wer aber auf Zucht hört, erwirbt Verstand.(Sprüche 15.5)33Die Furcht Jehovas ist Unterweisung zur Weisheit, und der Ehre geht Demut voraus.(Sprüche 1.7)(Sprüche 18.12)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)