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Sprüche - Kapitel 15

1 Eine gelinde Antwort wendet den Grimm ab, aber ein kränkendes Wort erregt den Zorn. (1. Könige 12.13) (1. Könige 12.16) (Sprüche 15.18) 2 Die Zunge der Weisen spricht tüchtiges Wissen aus, aber der Mund der Toren sprudelt Narrheit. (Sprüche 12.23) 3 Die Augen Jehovas sind an jedem Orte, schauen aus auf Böse und auf Gute. 4 Lindigkeit der Zunge ist ein Baum des Lebens, aber Verkehrtheit in ihr ist eine Verwundung des Geistes. 5 Ein Narr verschmäht die Unterweisung seines Vaters; wer aber die Zucht beachtet, ist klug. (Sprüche 13.1) (Sprüche 15.32) 6 Das Haus des Gerechten ist eine große Schatzkammer; aber im Einkommen des Gesetzlosen ist Zerrüttung. 7 Die Lippen der Weisen streuen Erkenntnis aus, aber nicht also das Herz der Toren. 8 Das Opfer der Gesetzlosen ist Jehova ein Greuel, aber das Gebet der Aufrichtigen sein Wohlgefallen. (1. Mose 4.4-5) (Jesaja 1.11) (Jesaja 1.15) (Sprüche 15.29) (Sprüche 21.27) (Sprüche 28.9) (Lukas 18.9) 9 Der Weg des Gesetzlosen ist Jehova ein Greuel; wer aber der Gerechtigkeit nachjagt, den liebt er. (Sprüche 11.20) 10 Schlimme Züchtigung wird dem zuteil, der den Pfad verläßt; wer Zucht haßt, wird sterben. (Sprüche 10.17) (Sprüche 29.1) 11 Scheol und Abgrund sind vor Jehova, wieviel mehr die Herzen der Menschenkinder! (Hiob 26.6) (Psalm 139.8) (Jeremia 17.10) 12 Der Spötter liebt es nicht, daß man ihn zurechtweise; zu den Weisen geht er nicht. (Sprüche 9.8) (Sprüche 13.1) 13 Ein frohes Herz erheitert das Antlitz; aber bei Kummer des Herzens ist der Geist zerschlagen. (Sprüche 15.15) 14 Des Verständigen Herz sucht Erkenntnis, aber der Mund der Toren weidet sich an Narrheit. 15 Alle Tage des Elenden sind böse, aber ein fröhliches Herz ist ein beständiges Festmahl. (Sprüche 15.13) (Sprüche 17.22) 16 Besser wenig mit der Furcht Jehovas, als ein großer Schatz und Unruhe dabei. (Psalm 37.16) (Sprüche 16.8) (Sprüche 17.1) 17 Besser ein Gericht Gemüse und Liebe dabei, als ein gemästeter Ochs und Haß dabei. 18 Ein zorniger Mann erregt Zank, aber ein Langmütiger beschwichtigt den Streit. (Sprüche 15.1) (Sprüche 26.21) (Sprüche 29.22) 19 Der Weg des Faulen ist wie eine Dornhecke, aber der Pfad der Aufrichtigen ist gebahnt. (Sprüche 24.30-31) 20 Ein weiser Sohn erfreut den Vater, aber ein törichter Mensch verachtet seine Mutter. (Sprüche 10.1) 21 Die Narrheit ist dem Unverständigen Freude, aber ein verständiger Mann wandelt geradeaus. 22 Pläne scheitern, wo keine Besprechung ist; aber durch viele Ratgeber kommen sie zustande. (Sprüche 11.14) 23 Ein Mann hat Freude an der Antwort seines Mundes; und ein Wort zu seiner Zeit, wie gut! 24 Der Weg des Lebens ist für den Einsichtigen aufwärts, damit er dem Scheol unten entgehe. 25 Das Haus der Hoffärtigen reißt Jehova nieder, aber der Witwe Grenze stellt er fest. 26 Böse Anschläge sind Jehova ein Greuel, aber huldvolle Worte sind rein. 27 Wer der Habsucht frönt, verstört sein Haus; wer aber Geschenke haßt, wird leben. (Psalm 15.5) 28 Das Herz des Gerechten überlegt, um zu antworten; aber der Mund der Gesetzlosen sprudelt Bosheiten. 29 Jehova ist fern von den Gesetzlosen, aber das Gebet der Gerechten hört er. (Sprüche 15.8) (Johannes 9.31) 30 Das Leuchten der Augen erfreut das Herz; eine gute Nachricht labt das Gebein. (Sprüche 25.25) 31 Ein Ohr, das auf die Zucht zum Leben hört, wird inmitten der Weisen weilen. 32 Wer Unterweisung verwirft, verachtet seine Seele; wer aber auf Zucht hört, erwirbt Verstand. (Sprüche 15.5) 33 Die Furcht Jehovas ist Unterweisung zur Weisheit, und der Ehre geht Demut voraus. (Sprüche 1.7) (Sprüche 18.12)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)