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Sprüche - Kapitel 14

1 Der Weiber Weisheit baut ihr Haus, und ihre Narrheit reißt es mit eigenen Händen nieder. 2 Wer in seiner Geradheit wandelt, fürchtet Jehova; wer aber in seinen Wegen verkehrt ist, verachtet ihn. 3 Im Munde des Narren ist eine Gerte des Hochmuts; aber die Lippen der Weisen, sie bewahren sie. 4 Wo keine Rinder sind, ist die Krippe rein; aber viel Ertrag ist durch des Stieres Kraft. 5 Ein treuer Zeuge lügt nicht, aber ein falscher Zeuge spricht Lügen aus. 6 Der Spötter sucht Weisheit, und sie ist nicht da; aber für den Verständigen ist Erkenntnis leicht. 7 Geh hinweg von einem törichten Manne und bei wem du nicht Lippen der Erkenntnis merkst. 8 Die Weisheit des Klugen ist, auf seinen Weg zu merken, und die Narrheit der Toren ist Betrug. 9 Die Schuld spottet der Narren, aber unter den Aufrichtigen ist Wohlwollen. 10 Das Herz kennt seine eigene Bitterkeit, und kein Fremder kann sich in seine Freude mischen. 11 Das Haus der Gesetzlosen wird vertilgt werden, aber das Zelt der Aufrichtigen wird emporblühen. (Hiob 18.14) (Sprüche 12.7) 12 Da ist der Weg, der einem Menschen gerade erscheint, aber sein Ende sind Wege des Todes. 13 Auch beim Lachen hat das Herz Kummer, und ihr, der Freude, Ende ist Traurigkeit. 14 Von seinen Wegen wird gesättigt, wer abtrünnigen Herzens ist, und von dem, was in ihm ist, der gute Mann. 15 Der Einfältige glaubt jedem Worte, aber der Kluge merkt auf seine Schritte. 16 Der Weise fürchtet sich und meidet das Böse, aber der Tor braust auf und ist sorglos. 17 Der Jähzornige begeht Narrheit, und der Mann von Ränken wird gehaßt. 18 Die Einfältigen erben Narrheit, die Klugen aber werden mit Erkenntnis gekrönt. (Epheser 5.15) 19 Die Bösen beugen sich vor den Guten, und die Gesetzlosen stehen an den Toren des Gerechten. 20 Selbst von seinem Nächsten wird der Arme gehaßt; aber derer, die den Reichen lieben, sind viele. (Sprüche 19.4) (Sprüche 19.7) 21 Wer seinen Nächsten verachtet, sündigt; wer aber der Elenden sich erbarmt, ist glückselig. (Psalm 41.2) 22 Werden nicht irregehen, die Böses schmieden, aber Güte und Wahrheit finden, die Gutes schmieden? 23 Bei jeder Mühe wird Gewinn sein, aber Lippengerede gereicht nur zum Mangel. (Sprüche 10.4) 24 Der Weisen Krone ist ihr Reichtum; die Narrheit der Toren ist Narrheit. 25 Ein wahrhaftiger Zeuge errettet Seelen; wer aber Lügen ausspricht, ist lauter Trug. (Sprüche 12.17) 26 In der Furcht Jehovas ist ein starkes Vertrauen, und seine Kinder haben eine Zuflucht. (Sprüche 18.10) 27 Die Furcht Jehovas ist ein Born des Lebens, um zu entgehen den Fallstricken des Todes. (Sprüche 13.14) 28 In der Menge des Volkes ist die Herrlichkeit eines Königs, aber im Schwinden der Bevölkerung eines Fürsten Untergang. 29 Ein Langmütiger hat viel Verstand, aber ein Jähzorniger erhöht die Narrheit. (Sprüche 16.32) (Sprüche 19.11) 30 Ein gelassenes Herz ist des Leibes Leben, aber Ereiferung ist Fäulnis der Gebeine. (Sprüche 12.4) 31 Wer den Armen bedrückt, verhöhnt den, der ihn gemacht hat; wer aber des Dürftigen sich erbarmt, ehrt ihn. (Sprüche 17.5) (Sprüche 19.17) 32 In seinem Unglück wird der Gesetzlose umgestoßen, aber der Gerechte vertraut auch in seinem Tode. 33 Die Weisheit ruht im Herzen des Verständigen; aber was im Inneren der Toren ist, tut sich kund. 34 Gerechtigkeit erhöht eine Nation, aber Sünde ist der Völker Schande. 35 Des Königs Gunst wird dem einsichtigen Knechte zuteil; aber der Schändliche wird Gegenstand seines Grimmes sein. (1. Mose 41.38)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)