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Sprüche - Kapitel 13

1 Ein weiser Sohn hört auf die Unterweisung des Vaters, aber ein Spötter hört nicht auf Schelten. (Sprüche 1.8) (Sprüche 12.1) 2 Von der Frucht seines Mundes ißt ein Mann Gutes, aber die Seele der Treulosen ißt Gewalttat. (Sprüche 12.14) 3 Wer seinen Mund bewahrt, behütet seine Seele; wer seine Lippen aufreißt, dem wird's zum Untergang. (Sprüche 12.18) (Sprüche 21.23) 4 Die Seele des Faulen begehrt, und nichts ist da; aber die Seele der Fleißigen wird reichlich gesättigt. (Sprüche 10.4) 5 Der Gerechte haßt Lügenrede, aber der Gesetzlose handelt schändlich und schmählich. 6 Die Gerechtigkeit behütet den im Wege Vollkommenen, und die Gesetzlosigkeit kehrt den Sünder um. 7 Da ist einer, der sich reich stellt und hat gar nichts, und einer, der sich arm stellt und hat viel Vermögen. (Matthäus 5.3) (Offenbarung 2.9) (Offenbarung 3.17) 8 Lösegeld für das Leben eines Mannes ist sein Reichtum, aber der Arme hört keine Drohung. 9 Das Licht der Gerechten brennt fröhlich, aber die Leuchte der Gesetzlosen erlischt. (Hiob 5.14) (Hiob 18.5-6) (Hiob 18.18) (Sprüche 24.20) 10 Durch Übermut gibt es nur Zank; bei denen aber, die sich raten lassen, Weisheit. (Sprüche 1.5) (Sprüche 28.25) 11 Vermögen, das auf nichtige Weise erworben ist, vermindert sich; wer aber allmählich sammelt, vermehrt es. 12 Lang hingezogenes Harren macht das Herz krank, aber ein eingetroffener Wunsch ist ein Baum des Lebens. 13 Wer das Wort verachtet, wird von ihm gepfändet; wer aber das Gebot fürchtet, dem wird vergolten werden. 14 Die Belehrung des Weisen ist ein Born des Lebens, um zu entgehen den Fallstricken des Todes. (Sprüche 10.11) (Sprüche 14.27) 15 Gute Einsicht verschafft Gunst, aber der Treulosen Weg ist hart. 16 Jeder Kluge handelt mit Bedacht; ein Tor aber breitet Narrheit aus. (Sprüche 12.23) (Sprüche 15.2) 17 Ein gottloser Bote fällt in Unglück, aber ein treuer Gesandter ist Gesundheit. 18 Armut und Schande dem, der Unterweisung verwirft; wer aber Zucht beachtet, wird geehrt. (Sprüche 12.1) 19 Ein erfülltes Begehren ist der Seele süß, und den Toren ist's ein Greuel, vom Bösen zu weichen. 20 Wer mit Weisen umgeht, wird weise; aber wer sich zu Toren gesellt, wird schlecht. 21 Das Böse verfolgt die Sünder, aber den Gerechten wird man mit Gutem vergelten. 22 Der Gute vererbt auf Kindeskinder, aber des Sünders Reichtum ist aufbewahrt für den Gerechten. (Prediger 2.26) (Sprüche 14.14) (Sprüche 19.1) (Sprüche 28.8) 23 Der Neubruch der Armen gibt viel Speise, aber mancher geht zu Grunde durch Unrechtlichkeit. 24 Wer seine Rute spart, haßt seinen Sohn, aber wer ihn lieb hat, sucht ihn früh heim mit Züchtigung. (Sprüche 22.15) 25 Der Gerechte ißt bis zur Sättigung seiner Seele, aber der Leib der Gesetzlosen muß darben. (Psalm 34.11)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)