1Ein weiser Sohn hört auf die Unterweisung des Vaters, aber ein Spötter hört nicht auf Schelten.(Sprüche 1.8)(Sprüche 12.1)2Von der Frucht seines Mundes ißt ein Mann Gutes, aber die Seele der Treulosen ißt Gewalttat.(Sprüche 12.14)3Wer seinen Mund bewahrt, behütet seine Seele; wer seine Lippen aufreißt, dem wird's zum Untergang.(Sprüche 12.18)(Sprüche 21.23)4Die Seele des Faulen begehrt, und nichts ist da; aber die Seele der Fleißigen wird reichlich gesättigt.(Sprüche 10.4)5Der Gerechte haßt Lügenrede, aber der Gesetzlose handelt schändlich und schmählich.6Die Gerechtigkeit behütet den im Wege Vollkommenen, und die Gesetzlosigkeit kehrt den Sünder um.7Da ist einer, der sich reich stellt und hat gar nichts, und einer, der sich arm stellt und hat viel Vermögen.(Matthäus 5.3)(Offenbarung 2.9)(Offenbarung 3.17)8Lösegeld für das Leben eines Mannes ist sein Reichtum, aber der Arme hört keine Drohung.9Das Licht der Gerechten brennt fröhlich, aber die Leuchte der Gesetzlosen erlischt.(Hiob 5.14)(Hiob 18.5-6)(Hiob 18.18)(Sprüche 24.20)10Durch Übermut gibt es nur Zank; bei denen aber, die sich raten lassen, Weisheit.(Sprüche 1.5)(Sprüche 28.25)11Vermögen, das auf nichtige Weise erworben ist, vermindert sich; wer aber allmählich sammelt, vermehrt es.12Lang hingezogenes Harren macht das Herz krank, aber ein eingetroffener Wunsch ist ein Baum des Lebens.13Wer das Wort verachtet, wird von ihm gepfändet; wer aber das Gebot fürchtet, dem wird vergolten werden.14Die Belehrung des Weisen ist ein Born des Lebens, um zu entgehen den Fallstricken des Todes.(Sprüche 10.11)(Sprüche 14.27)15Gute Einsicht verschafft Gunst, aber der Treulosen Weg ist hart.16Jeder Kluge handelt mit Bedacht; ein Tor aber breitet Narrheit aus.(Sprüche 12.23)(Sprüche 15.2)17Ein gottloser Bote fällt in Unglück, aber ein treuer Gesandter ist Gesundheit.18Armut und Schande dem, der Unterweisung verwirft; wer aber Zucht beachtet, wird geehrt.(Sprüche 12.1)19Ein erfülltes Begehren ist der Seele süß, und den Toren ist's ein Greuel, vom Bösen zu weichen.20Wer mit Weisen umgeht, wird weise; aber wer sich zu Toren gesellt, wird schlecht.21Das Böse verfolgt die Sünder, aber den Gerechten wird man mit Gutem vergelten.22Der Gute vererbt auf Kindeskinder, aber des Sünders Reichtum ist aufbewahrt für den Gerechten.(Prediger 2.26)(Sprüche 14.14)(Sprüche 19.1)(Sprüche 28.8)23Der Neubruch der Armen gibt viel Speise, aber mancher geht zu Grunde durch Unrechtlichkeit.24Wer seine Rute spart, haßt seinen Sohn, aber wer ihn lieb hat, sucht ihn früh heim mit Züchtigung.(Sprüche 22.15)25Der Gerechte ißt bis zur Sättigung seiner Seele, aber der Leib der Gesetzlosen muß darben.(Psalm 34.11)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)