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Sprüche - Kapitel 12

1 Wer Unterweisung liebt, liebt Erkenntnis; und wer Zucht haßt, ist dumm. (Sprüche 13.1) (Sprüche 13.18) 2 Der Gütige erlangt Wohlgefallen von Jehova, aber den Mann der Ränke spricht er schuldig. 3 Ein Mensch wird nicht bestehen durch Gesetzlosigkeit, aber die Wurzel der Gerechten wird nicht erschüttert werden. (Sprüche 12.12) 4 Ein wackeres Weib ist ihres Mannes Krone, aber wie Fäulnis in seinen Gebeinen ist ein schändliches. (Sprüche 31.10) 5 Die Gedanken der Gerechten sind Recht, die Überlegungen der Gesetzlosen sind Betrug. (1. Könige 12.6) 6 Die Worte der Gesetzlosen sind ein Lauern auf Blut; aber der Mund der Aufrichtigen errettet sie. 7 Man kehrt die Gesetzlosen um, und sie sind nicht mehr; aber das Haus der Gerechten bleibt bestehen. (Hiob 8.13) (Sprüche 10.25) 8 Gemäß seiner Einsicht wird ein Mann gelobt; wer aber verkehrten Herzens ist, wird zur Verachtung sein. 9 Besser, wer gering ist und einen Knecht hat, als wer vornehm tut und hat Mangel an Brot. 10 Der Gerechte kümmert sich um das Leben seines Viehes, aber das Herz der Gesetzlosen ist grausam. (2. Mose 23.5) 11 Wer sein Land bebaut, wird mit Brot gesättigt werden; wer aber nichtigen Dingen nachjagt, ist unverständig. (Sprüche 28.19) 12 Den Gesetzlosen gelüstete nach dem Raube der Bösen, aber die Wurzel der Gerechten trägt ein. (Sprüche 12.3) 13 In der Übertretung der Lippen ist ein böser Fallstrick, aber der Gerechte entgeht der Drangsal. 14 Von der Frucht seines Mundes wird ein Mann mit Gutem gesättigt, und das Tun der Hände eines Menschen kehrt zu ihm zurück. (Römer 2.6) 15 Der Weg des Narren ist richtig in seinen Augen, aber der Weise hört auf Rat. 16 Der Unmut des Narren tut sich am selben Tage kund, aber der Kluge verbirgt den Schimpf. 17 Wer Wahrheit ausspricht, tut Gerechtigkeit kund, aber ein falscher Zeuge Trug. 18 Da ist einer, der unbesonnene Worte redet gleich Schwertstichen; aber die Zunge der Weisen ist Heilung. (Sprüche 13.3) 19 Die Lippe der Wahrheit besteht ewiglich, aber nur einen Augenblick die Zunge der Lüge. 20 Trug ist im Herzen derer, die Böses schmieden; bei denen aber, die Frieden planen, ist Freude. 21 Dem Gerechten wird keinerlei Unheil widerfahren, aber die Gesetzlosen haben Übel die Fülle. 22 Die Lippen der Lüge sind Jehova ein Greuel, die aber, welche Wahrheit üben, sein Wohlgefallen. (Sprüche 6.17) 23 Ein kluger Mensch hält die Erkenntnis verborgen, aber das Herz der Toren ruft Narrheit aus. (Sprüche 29.11) 24 Die Hand der Fleißigen wird herrschen, aber die lässige wird fronpflichtig sein. (Sprüche 10.4) 25 Kummer im Herzen des Mannes beugt es nieder, aber ein gutes Wort erfreut es. (Sprüche 16.24) 26 Der Gerechte weist seinem Nächsten den Weg, aber der Weg der Gesetzlosen führt sie irre. 27 Nicht erjagt der Lässige sein Wild; aber kostbares Gut eines Menschen ist es, wenn er fleißig ist. (Sprüche 12.24) 28 Auf dem Pfade der Gerechtigkeit ist Leben, und kein Tod auf dem Wege ihres Steiges.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)